Nun kommen die "ähnlichen" Verfahren zur Entscheidung:
Heute entscheidet der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg, welche Ansprüche leiblichen Vätern auf eine juristische Anerkennung der Vaterschaft zustehen.
Rückschlag:
Heute entscheidet der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg, welche Ansprüche leiblichen Vätern auf eine juristische Anerkennung der Vaterschaft zustehen.
Rückschlag:
Zitat:Gericht weist Klagen leiblicher Väter ab
Straßburg (dpa) - Biologische Väter haben nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) keinen Anspruch auf rechtliche Anerkennung der Vaterschaft, wenn das Kind in einer Familie lebt und im juristischen Sinne einen anderen Vater hat.
http://www.welt.de/newsticker/dpa_nt/inf...er-ab.html
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #