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EGMR zum biologischen, aber nicht rechtlichen Vater
#51
Heutige Pressemitteilung zur Stärkung des Umgangsrechts des "leiblichen" Vaters.

http://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitte...aeter.html

Zitat aus dem Referentenentwurf:

Es läge nicht im Interesse des Kindes, wenn man dem biologischen Vater den Umgang mit ihm nur um den Preis ermöglichen wurde, dass es seinen bisherigen rechtlichen Vater verliert - mag dieser sich im Einzellfall gegebenfalls auch auf eine "Zahlvaterrolle" beschränken.

Häufig wird auch seit Neuestem das "Interesse" des Kindes genannt.

Auch habe ich rausgelesen, dass der eventuelle Neu-Ex der Ex besser für´s "Kindeswohl" sein kann, als der erste Ex!

Zu den Kosten wird genannt, dass höchstwahrscheinlich Gutachter/In, JA und weitere Institutionen sich eine goldene Nase verdienen werden.
(Meine freie Interpretation)
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[geteilt] 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - von blue - 29-05-2012, 19:45

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