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Kommentar zur aktuellen Statistik über Familiengerichte
#1
Das statistische Bundesamt hat im September seine Publikation über Familiengerichte herausgegeben, in der viele interessante Zahlen zur "Geschäftsentwicklung" von Familiensachen enthalten sind: http://www.destatis.de/jetspeed/portal/c...y=file.pdf

Das Zahlenwerk ist recht umfangreich. Ein paar Sachen sind mir aufgefallen:

- Es gibt fast eine Million von Familiengerichten bearbeitete Sachgegenstände. Somit gibt es jedes Jahr deutlich mehr Familiengerichtsvorgänge wie Geburten (Seite 18).

- egal ob reiche oder arme Bundesländer: Die Verteilung der Sachgebiete ist relativ ähnlich. Um Umgang wird z.B. überall gleich gestritten, insgesamt fast 54000 mal - mehr denn je.

- es ging 122000 mal um die elterliche Sorge. Viel öfter als um Umgang oder Unterhalt.

- Auch die Zahl der Versorgungsausgleichsverfahren war höher wie die der Scheidungen - pro Scheidung beschäftigt sich das Gericht offenbar mehrmals mit dem Versorgungsausgleich. Ein besonders gewinnträchtiges Feld für Juristen, das weidlich abgegrast wird.

- 360000 Beschlüsse, 91000 Vergleiche und sehr viele versandete Verfahren. Schön zu lesen, dass sich gar nicht mal so Viele auf einen Vergleich einlassen.

- Nur in 50% hatten beide Antragsgegner einen Anwalt. Die Anwaltslobby wird darin zweifellos noch Luft nach oben sehen, um das Business auszuweiten. Entgegen anderslautender Meinungen versuchen die Kontrahenten offenbar, Anwälte zu vermeiden.

- durchschnittliche Verfahrensdauer einer Scheidung: 10 Monate.

- 42,6% der Kläger bekamen Verfahrenskostenhilfe, aber nur 27,5% der Beklagten. Erstaunlich die hohen absoluten Zahlen und auch die Asymmetrie, offenbar nutzt Verfahrenskostenhilfe Klägern viel mehr wie Beklagten. Viele Kläger, kein Geld.

- Oberlandesgerichte hatten mit gut 26000 Verfahren zu tun. Ein sehr hoher Prozentsatz wird also auf Amtsgerichtsebene entschieden, stark überrepräsentiert sind Verfahren zum Unterhalt für Ex und Kind. Sie enden häufiger durch Vergleich wie am Amtsgericht. Gesamtdauer fast 20 Monate.

- interessanterweise ist am OLG wieder Gleichstand hinsichtlich der Verfahrenskostenhilfe hergestellt: Kläger und Beklagte liegen um die 24%, Beklagte sogar ein bisschen höher.

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Kommentar zur aktuellen Statistik über Familiengerichte - von p__ - 09-10-2011, 15:20

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