16-11-2011, 02:28
Das betrifft aber nicht Dein Problem.
Ohne ins Gesetz geschaut zu haben kann ich mir vorstellen, dass damit bspw. ALG-Leistungen gemeint sind.
Stell Dir vor, Du hast ein hohes Monatseinkommen gehabt, an dem sich das ALG I orientiert.
Dann muss das (oder Ähnliches natürlich auch zu Unterhaltszwecken verwendet werden.
Du hast einen Steuerrückforderungsanspruch!
Natürlich werden die auch berücksichtigt. Aber die Aufrechnungsvoraussetzungen hat die UVK 1. verpatzt und 2. ist nicht davon auszugehen, dass Du mit den paar Piepen leistungsfähig werden würdest.
Bei Unterhaltsschulden bin ich aber nie richtig überrascht, was die Möglichkeiten des Staates angehen.
Vielleicht genügt ja schon eine gewisse Vermutung im Zusammenhang mit Deinen anderen Einkommensnachweisen ....
Ich würd's aber in jedem Fall darauf ankommen lassen und auf Herausgabe klagen.
Ohne ins Gesetz geschaut zu haben kann ich mir vorstellen, dass damit bspw. ALG-Leistungen gemeint sind.
Stell Dir vor, Du hast ein hohes Monatseinkommen gehabt, an dem sich das ALG I orientiert.
Dann muss das (oder Ähnliches natürlich auch zu Unterhaltszwecken verwendet werden.
Du hast einen Steuerrückforderungsanspruch!
Natürlich werden die auch berücksichtigt. Aber die Aufrechnungsvoraussetzungen hat die UVK 1. verpatzt und 2. ist nicht davon auszugehen, dass Du mit den paar Piepen leistungsfähig werden würdest.
Bei Unterhaltsschulden bin ich aber nie richtig überrascht, was die Möglichkeiten des Staates angehen.
Vielleicht genügt ja schon eine gewisse Vermutung im Zusammenhang mit Deinen anderen Einkommensnachweisen ....
Ich würd's aber in jedem Fall darauf ankommen lassen und auf Herausgabe klagen.