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Gründung einer Firma als Unterhaltspflichtiger
#35
(16-04-2012, 13:23)MLCer schrieb: Bei mir handelt es sich um ein relativ kurzfristiges (3-6 Monate) Projekt in DE. Ich war die letzten Monate in DE nicht angemeldet und melde mich sofort ab, wenn das Projekt zu Ende ist. Die Gläubiger wissen hoffentlich noch nicht, dass ich in DE bin.
Nach 180 Tagen Aufenthalt, bei speziellen Auslegungen des Finanzamt auch früher, wirst Du in Deutschland steuerpflichtig - entscheidend ist Dein gewöhnlicher Aufenthalt.
https://t.me/GenderFukc
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RE: Steuerberater - von p__ - 20-10-2011, 09:29
RE: Steuerberater - von sorglos - 20-10-2011, 10:58
RE: Steuerberater - von Clint Eastwood - 20-10-2011, 11:30
RE: Steuerberater - von Leutnant Dino - 20-10-2011, 12:17
RE: Gründung einer Firma als Unterhaltspflichtiger - von Petrus - 16-04-2012, 13:28

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