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Unterhaltsschulden / Tod des Unterhaltspflichtigen im Nicht-EU-Ausland
#14
Gerne. Das Problem ist, dass unabhängig von der Art des Testaments und egal ob die Frau oder deren Kinder erben, neben dem Vermögen immer auch die Schulden mitvererbt werden.

Was ich auf jeden Fall noch prüfen würde ist, inwieweit überhaupt das deutsche Erbrecht für die beiden zur Anwendung kommen kann, wenn sie beide im Ausland wohnen und keinerlei Besitz mehr in Deutschland haben. Möglicherweise bietet das Erbrecht in ihrem Wohnsitzland viel bessere Bedingungen.
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RE: Unterhaltsschulden / Tod des Unterhaltspflichtigen - von Nathan - 01-02-2012, 15:01

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