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OLG Köln; II-4 UF 182/11; Adoption - Ersetzung der Einwilligung des Kindesvaters
#4
Die Angst des Staates, dass Unterhaltspflichtige abhauen macht auch vor Adoptionsbegehren nicht halt.
Das Oberlandesgericht Oldenburg, Az. 4 UF 175/16 entscheidet in den Beschlüssen vom 10.03.2016 und vom 27.03.2016 darüber. Pressemeldung: http://www.oberlandesgericht-oldenburg.n...53052.html

Eine 21jährige will sich gemäss §1772 BGB vom Ex der Mutter adoptieren lassen, mit dem sie und die Mutter jahrelang in einem Haushalt gelebt haben. "Nö", sagt das OLG in Bestätigung eines Amtsgerichtsurteils. Es sei zwar ein Eltern-Kind-Verhältnis feststellbar. Aber: Da die Mutter körperlich und psychisch erkrankt sei, könne es ja mal sein dass sie Unterhalt von der Tochter beanspruchen könne. "In einem solchen Falle überwögen die Interessen der Mutter an einem Fortbestand ihrer verwandtschaftlichen Beziehung zu ihrer Tochter die Interessen der Tochter und des früheren Lebensgefährten an der Adoption."

Nett, wie plötzlich die Interessen der Staatskasse zu den Interessen der Mutter umgeprägt werden. Altbekannt wie mit dem ebenso netten Kindeswohlbegriff, wo plötzlich alle möglichen Interessen als Interessen des Kindes wiedergeboren werden.

Für Väter ist das Urteil in Fällen interessant, in denen Kinder ohne Kontakt als Volljährige wegadoptiert werden wollen, wie es auch in diesem Forum Fälle gab. Das Interesse des Vaters, selbst einmal Unterhalt zu erhalten ist ein Argument dagegen.
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RE: OLG Köln; II-4 UF 182/11; Adoption - Ersetzung der Einwilligung des Kindesvaters - von p__ - 09-05-2017, 14:01

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