18-02-2015, 21:19
Eine Vereinbarung mit der Mutter, die H4 bezieht, wird üblicherweise als Vertrag zu Lasten Dritter (Jobcenter) angesehen und ist damit sittenwidrig.
Laufe demnächst auf ähnliche Situation zu.
Meine Strategie wird sein, mich mit der Alten nicht auf einen Unterhaltsverzicht zu vergleichen sondern nur auf die Dokumentation und Einigung, dass Unterhalt wegen der neuen verfestigten Lebensgemeinschaft verwirkt ist.
Wenn sie hinsichtlich des Vorliegens des Verwirkungsgrundes zustimmt, dann sollte der Jobcenter nichts unternehmen können.
Vielleicht rede ich mir auch nur eine Lösung ein, die es nicht gibt!
Laufe demnächst auf ähnliche Situation zu.
Meine Strategie wird sein, mich mit der Alten nicht auf einen Unterhaltsverzicht zu vergleichen sondern nur auf die Dokumentation und Einigung, dass Unterhalt wegen der neuen verfestigten Lebensgemeinschaft verwirkt ist.
Wenn sie hinsichtlich des Vorliegens des Verwirkungsgrundes zustimmt, dann sollte der Jobcenter nichts unternehmen können.
Vielleicht rede ich mir auch nur eine Lösung ein, die es nicht gibt!
remember
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)