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Forderungsübergang Jobcenter - Auskunftsverlangen
#24
So funzt das im SGB aber nicht. es wird stets der tatsächlich nachgewiesene Bedarf zum Umgang berücksichtigt. Ob der tatsächliche Umgang vereinbarungs- und/oder gesetzwidrig ist, das ist ohne Belang.

Findet Umgang nicht statt, dann wird vom Vater als umgangsberechigten ET konsequent zurückgefordert/verrechnet (wenn schon gezahlt) und der Mutti wieder zugerechnet. Punkt.

Ein Rechtsschutzbedürfnis nach SGB sehe ich dann nicht, sehr wohl nach Familienrecht.
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RE: Forderungsübergang Jobcenter - Auskunftsverlangen - von Skipper - 17-03-2012, 12:52

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