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Deine Kinder, meine Kinder, unsere Kinder... :-/
#1
Hallo zusammen,

zunächst mal vorne weg: Danke an die Urheber dieser Website und an das Forum. Es hilft. Nicht nur konkret in den unzähligen Fragen des deutschen Rechtsdschungels, sondern auch beim allgegenwärtigen Frust, der die Beackerung desselben mit sich bringt.

Zum einen werde ich mir gerade erwähnten Frust jetzt einfach mal von der Seele schreiben, zum anderen erhoffe ich mir den einen oder anderen Rat (oder vielleicht auch nur jemanden, der mir sagt, ich solle mich nicht so reinstressen...).

Die Geschichte in größtmöglicher Kürze:
Mein Lebensgefährte hat drei uneheliche Kinder von zwei verschiedenen Frauen. Mit der einen Ex-Freundin läuft alles gut - gemeinsame Sorgeerklärung, gemeinschaftlich festgelegter Unterhalt (der selbstverständlich auch regelmäßig und pünktlich bezahlt wird), und unsere kleine Hexe (Tochter, 3 Jahre alt) verbringt jedes zweite Wochenende bei uns. Wenn wir sie zum Besuchswochenende abholen, gibt es zunächst meist ein paar kleine Krokodilstränen (ist für so ein kleines Wesen schon schwer, diese noch unverständliche "Abwechslung" zwischen Wochenenden bei Mama und denen bei Papa), aber dann ist sie der pure Sonnenschein. Sie hat mich auch als Teil ihres Lebens akzeptiert, was mich sehr freut (Originalzitat: "Ich hab eine Mami, einen Papi, und eine Dani.").

Leider ist die Situation mit der anderen Ex das krasse Gegenteil.
Es besteht keine gemeinsame Sorge, wollte die Kindsmutter nicht.
Kurz nach der unschönen Trennung (war vorher scheinbar ein langes Hin- und Her, zunächst getrennte Wohnungen und dann irgendwann auch die endgültige Trennung) war die Kindsmutter erstmal acht Wochen überhaupt nicht kontaktbereit. Das sehe ich ihr mal nach, eine (von ihr scheinbar ungewollte) Trennung steckt keiner so leicht weg.

Aber dann gings los:

September 2010 - Erst teilt die Kindsmutter dem Kindsvater mit, eine neue Beziehung zu haben. Dann äußert sie sich plötzlich ängstlich über ihren neuen Freund und diesbezüglich besorgt wegen der Kinder. Der Kindsvater sorgt sich natürlich auch. Nach weiteren Äußerungen der Mutter und besorgniserregenden "Zwischenfällen" kommt es zu einer Aussprache zwischen der KM, ihrem neuen Freund und dem KV (teils ist die Polizei anwesend). Es kommt schließlich raus, dass die KM ihren Freund und den KV gegeneinander aufgestachelt hat mit entsprechenden Äußerungen und sich einfach nicht sicher war, wen sie denn jetzt will. Letztendlich will sie aber lieber ihre neue Partnerschaft fortführen.
Zwischen dem KV und dem neuen Freund der KM bleibt loser freundschaftlicher Kontakt bestehen. Wenige Wochen später erzählt der Freund der KM, dass sie immer wieder ausrastet, wenn es um den KV geht und darum, dass er die Kinder wieder sehen will, was mit Unterhalt und dergleichen geregelt werden muss, etc.
Deswegen vereinbaren KV, KM und deren neuer Freund, dass für sechs Monate jeder Kontakt zwischen KV und KM unterbleiben soll. KV willigt ein, damit die ganze Situation sich beruhigt und die Kinder nicht darunter leiden. Der Freund der KM will den KV grob auf dem Laufenden halten, wie es den Kindern geht.

Frühjahr 2011 - Die KM beantragt aus dem Nichts heraus beim Jugendamt ein Umgangsverbot des KV mit den Kindern (angeblich wegen psychischer Empfindlichkeit der Töchter). Der hinzugezogene Psychologe bestätigt nichts der gleichen, daher lehnt das JA dies ab.

Mai 2011 - Das halbe Jahr ist rum, der KV nimmt wieder Kontakt auf. Er wird hingehalten und abgewimmelt.

August 2011 - Immernoch kein Treffen. Der KV schreibt der KM einen Brief und wendet sich auch an das JA wegen einer weiteren Vermittlung, da die KM dort sowieso eine Beistandschaft für die Kinder hat.

September 2011 - Jetzt wird es lustig... Der Freund der KM teilt dem KV mit, er sei mit ihr und den Kindern nach Österreich gezogen. Das JA ist natürlich (auf Nachfrage) nicht mehr zuständig. Da die KM sich nicht ummeldet, wird sie zwangabgemeldet, eine neue Adresse ist natürlich nicht bekannt, Post wird nicht nachgesendet. Handynummer der KM funktioniert nicht mehr, und der Freund der KM ist schlecht zu erreichen und plötzlich extrem kommunikationsunwillig.

bis Feb 2012 - Wir rennen von Pontius zu Pilatus, um die Adresse der Kinder rauszukriegen. Gelingt schließlich zufällig per Internet. Unser Kontaktversuch wird schließlich beantwortet mit: "Zahl Geld, dann siehst du die Kinder." Wir machen einen vernünftigen Vorschlag für ein Treffen zur Besprechung von Unterhalt und Umgang. Augenscheinlich geht die KM darauf ein. Wir fahren viereinhalb Stunden nach Österreich - nur um von der KM wieder zu hören "Gib mir Geld, dann hole ich die Kinder her." Eine Vereinbarung zu irgendwas will sie nicht unterschreiben, nicht mal eine Quittung, daher rücken wir auch das Geld nicht raus (hätten ihr mehr gegeben als sie verlangt hat, für unsere andere Tochter zahlen wir auch mehr, daher Gleichbehandlung). Wir fahren resigniert nach Hause. Am nächsten Tag eine E-Mail des Freundes, dass wir ab sofort jeden Kontakt unterlassen sollen, wir könnten uns ja ans Gericht wenden.

Ende März 2012 - Wir kriegen einen Termin beim zuständigen Gericht in Ö. Antrag auf Umgangsregelung kostet 244,00 € (und natürlich nochmal 9 Stunden Fahrt hin und zurück), dann heißt es mindestens 14 Tage warten. Offenbar widerspricht die KM dem Vorschlag, da uns das Jugendamt dort schließlich einen Brief schreibt und um Kontaktaufnahme bittet.

So - nun kommt das Highlight - vor zwei Wochen kriegen wir einen Brief vom JA quasi hier um die Ecke. Die Mutter hat UVG beantragt. Auf Nachfrage hier und in Österreich erfahren wir, dass die KM plötzlich wieder in Deutschland gemeldet ist (bei der Großmutter der Kinder - im Internet gibt sie allerdings eine andere Stadt als Wohnsitz an... Facebook kann schon ein Fluch sein... ich persönlich bin allerdings der Ansicht, dass die immernoch in Ö sind - kein Mensch zieht innerhalb von sieben Tagen von einem Haus mit Freund, Kind und Kegel in die Wohnung der Oma).
Ausserdem hat sie mal wieder eine Beistandschaft einrichten lassen.

Mit dem nun (vermutlich auch nur wieder vorrübergehend) zuständigen JA haben wir uns nun schon in Verbindung gesetzt - mit dem Ergebnis, dass der Gesprächstermin zum Unterhalt schon zweimal innerhalb einer Woche kurzfristig verschoben wurde, und wir bezüglich des Umganges an den sozialen Dienst verwiesen wurden (die sich angeblich "zeitnah" mit uns in Verbindung setzen).

Meine Vermutung ist dahingehend, dass wir nun wohl ab diesem Monat brav Unterhalt zahlen werden (vermutlich viel höher als rechtens, da die Berechnung auf Grund diverser potentieller Höherstufungs- und Herabsetzungsmöglichkeiten eher undurchsichtig werden wird)- die Mutter aber wieder samt Kindern verschwinden wird.

Mein Vorgehen wäre daher ein ganz striktes:
- Titulierung Mindestunterhalt (beim Notar, nicht JA)
- Sorgeerklärung beim Jugendamt
- Antrag auf Umgangsregelung beim Familiengericht mit einstweiliger Anordnung.

Das alles leider ohne Anwalt, den können wir uns nämlich aktuell nicht leisten.
Und so schnell wie möglich, bevor sie wieder abhaut.

Leider, und das ist inzwischen fast mein größtes Problem, zaudert mein Lebensgefährte.
Zur Erklärung: Als wir uns kennengelernt haben, hat er mir von den Kindern erzählt und mir gesagt, ich möge sie wie eigene in mein Herz schließen. Habe ich auch gemacht. Komme aus einer großen Familie und bin auch ein absoluter Familienmensch. Von daher geht mir diese ganze Sache schon sehr an die Nieren.
Mein Partner kommt allerdings aus einer Scheidungsfamilie. Und er will auf keinen Fall, dass die Kinder unter dem Zoff mit seiner Ex leiden. Das ist natürlich gut. Leider führt es aber auch dazu, dass er die Kinder zwar sehen will, aber sich vor den entsprechenden Schritten scheut. Er steht also ständig zwischen Sehnsucht nach seinen Kids und der "Angst" ihnen mit einer gerichtlichen Streitigkeit Schaden zuzufügen (beim JA wird solches Zögern ja gerne eher als Desinteresse ausgelegt... und es ist sowieso schon so viel Zeit vergangen).

Er hat ne halbe Ewigkeit drauf gewartet, dass seine Ex irgendwie zur Vernunft kommt, aber diese Möglichkeit können wir inzwischen ausschließen.
Jetzt erhofft er sich tatsächlich Hilfe von der Beistandschafts-Sachbearbeiterin (die meines Erachtens nur am Geld für die KM interessiert ist).
Ich muss ihn quasi ständig dazu drängeln, den nächsten "offiziellen" Schritt zu machen. Darunter leidet langsam auch die Beziehung.

Und inzwischen frage ich mich wirklich: Soll ich die Kinder, die nicht mal meine eigenen sind, aufgeben? Ist das vielleicht wirklich besser für die Kids (auch wenn die KM eher ungeregelte Lebensverhältnisse, eine persönliche Unreife und auch noch einen rechtsextremen Hang hat)?
Oder soll ich weiter versuchen, einen Umgang zu ermöglichen, damit die Kleinen wenigstens bei uns sowas wie ein "normales" Leben haben können, und wir nicht nur Geldesel spielen?

Bin für Meinungen und Ratschläge dankbar.

Liebe Grüße
Daniela
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#2
@Daniela,

erst ´mal willkommen hier. Frust hat hier (fast?) jeder irgendwie an der Backe, insoweit: Fühl Dich ganz zuhause.


Na ja, es sind nicht Deine Kinder und da ehrt es Dich besonders, wenn Du etwas für sie tun willst. Im Grunde kannst Du es aber nicht - das kann nur Dein LG. Und ich denke, er wird erwarten, dass Du seine Haltung zu seinen Kindern akzeptierst. Möglicherweise ist das ja Euer Dilemma, dass Du möchtest, dass er sich verhält, wie Du es für richtig hältst? Das geht dann wahrscheinlich ernsthaft in Eure Beziehung...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#3
@ Wackelpudding

Danke für das Willkommen und deine Meinung.

Zum Teil ist es schon, wie du sagst: Ich hätte schon gerne, dass er meinem Vorgehen entspräche. Mir sind, wie du richtig festgestellt hast, offiziell ja die Hände gebunden.
Leicht ist es allerdings nicht, wenn der LG zuerst zu einem sagt "Nimm die Kinder als deine an." und nach anderthalb Jahren Streitigkeiten quasi "Sorry, das alles ist mir zu viel, schreib die Kinder wieder ab.". Es ist ja nicht nur sein Herz, das daran hängt, auch wenn es nicht meine leiblichen Kinder sind.

Zum anderen aber, und das ist für mich noch viel schwerer: Er leidet ja auch sehr unter der Trennung von den Kids und kann sich trotzdem nicht recht für eine Vorgehensweise entscheiden. Ich hatte ihm schonmal gesagt, wenn er wirklich der Ansicht ist, es sei für die Kinder besser, diesen ganzen Streit beiseite zu legen und einfach nur zu zahlen, solle er das tun - aber auch mit all den verbundenen Konsequenzen. Das wiederrum will er aber auch nicht. Den konsequenten rechtlichen Weg zögert er aber auch hinaus. Jedes Mal, wenn es an der Zeit wäre, einen weiteren Schritt zu machen, führen wir also eine Grundsatzdiskussion: Weitermachen oder Aufgeben?
Meiner Ansicht nach muss man sich aber so langsam für einen Weg entscheiden: Entweder loslassen lernen oder die Sache bis zum Ende ausstehen.

Dieses "Zwischen den Stühlen stehen" zerrt daher am meisten an den Nerven.
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#4
(25-04-2012, 01:07)Daniela schrieb: Dieses "Zwischen den Stühlen stehen" zerrt daher am meisten an den Nerven.

Das ist wohl so - und doch die Situation, die vielleicht am häufigsten anzutreffen ist, wenn die Ex mehr an sich als an die gemeinsamen Kinder denkt. Da Kinder meisten gar keine Wahl haben, als den Elterteil zu lieben, mit dem sie leben, bedeutet dies für den anderen Elternteil, dass jeder Konflikt auch das Kind trifft. Trotzdem stirbt ja die Hoffnung bekanntlich zuletzt... dass es sich zum Guten wenden könnte, denn welcher Vater will nicht hoffen, dass ihm seine Kinder erhalten bleiben.

Eine Frage ist wohl, wieviel Kraft das Aushalten einer Ambivalenz kostet und wo diese dann fehlt...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#5
@Daniela: willkommen im Forum!
Habe grossen Respekt vor Deinem Verhalten.

Ich kann Deinen LG seht gut verstehen. Das System laesst ihm keine Chance außer zu zahlen.

Die KM legt kriminelle Energie an den Tag, die aber folgenlos bleiben wird.

Er ist hin und her gerissen zwischen kämpfen und aufgeben.
Unter diesen Umständen ist kämpfen ziemlich aussichtslos, Österreich und Schweiz sind ja noch schlimmer als Deutschland, was die Rechte der Väter angeht.
Aber wie kann ein Vater seine Kinder aufgeben, ohne sich zu zerreissen?
Wenn Du ihn in den Kampf treibst und er verliert, wird Eure Beziehung auch darunter leiden.

Ihr seid in einem echten Dilemma.

Ich kann Dir nur raten: stehe ihm zur Seite, aber lass' ihn selbst entscheiden. Dränge ihn nicht.
In jedem Fall (aufgeben oder kämpfen), wird es Euch viel Energie kosten und darüber müsst Ihr Euch beide im klaren sein..

Auch dieser Fall zeigt mir einmal mehr, wir verbrecherisch das Familien(un-)recht in DACH ist.

Ich zahle schon seit mehr als 10 Jahren keine Steuern mehr in D'land und werde das noch so lang wie möglich durchziehen.

Unsere Kinder sind unsere Zukunft. Sie werden am meisten geschädigt.
Jeder weiss es, aber keiner leistet Widerstand. Ekelhaft!
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#6
(25-04-2012, 00:26)Daniela schrieb: - Titulierung Mindestunterhalt (beim Notar, nicht JA)
- Sorgeerklärung beim Jugendamt
- Antrag auf Umgangsregelung beim Familiengericht mit einstweiliger Anordnung.

1. Ja.
2. Ja.
3. Ja, aber keine einsteilige Anordnung. Nach so langem hin und her ist eine besondere Dringlichkeit nicht mehr zu vermitteln.

Und hier lag auch das wichtigste Problem: Der Vater hätte sofort reagieren müssen, als der Umgang eingeschränkt wurde. Wer so etwas auch nur wenige Wochen hinnimmt, schafft damit eine Referenz.

Der Vater muss handeln, du kannst ihn unterstützen aber wenn er schwankt und nichts tun will, ist auch deine Rolle in der Sache zu Ende. Sag ihm doch mal, er solle selbst im Forum schreiben. Der Schaden, den er bei den Kindern befürchtet ist übrigens längst geschehen, indem der Kontakt unterbrochen wurde und durch das Verhalten der sogenannten Mutter. Wenn er aktiv wird, kann er den Schaden vielleicht verringern.
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#7
Das scheint mir allerfeinstes Anschauungsmaterial darüber zu sein, wie man sich dümmstmöglich anstellt. Die Situation ist absolut fubar.

Zitat:Deswegen vereinbaren KV, KM und deren neuer Freund, dass für sechs Monate jeder Kontakt zwischen KV und KM unterbleiben soll.

Zitat:Der Freund der KM will den KV grob auf dem Laufenden halten, wie es den Kindern geht.

Ich glaub ich werd weich. Wie kann man sich nur ohne Gegenwehr derart die Butter vom Brot nehmen lassen, wenn es um die eigenen Kinder geht?

Zitat:Die KM beantragt aus dem Nichts heraus beim Jugendamt ein Umgangsverbot des KV mit den Kindern

Nein nicht aus dem Nichts heraus. In der Konstellation folgerichtig und mit Ansage.

Ich hoffe dein LG hat gegen die KM etwas gewichtiges in der Hand, ansonsten - und es tut mir Leid das so feststellen zu müssen - ist der Drops aber sowas von gelutscht.

Trotzdem viel Glück und Erfolg
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#8
Dass es gravierende Fehler waren, die Vater da am Anfang der Trennungsgeschichte zugelassen hat dürfte ihm noch gar nicht bewusst sein. Viele Väter versuchen es erst mit Konzilianz und Hoffnung, so sind sie sozialisiert worden. Aufwachen, wenn es zu spät ist, ist ja auch der Klassiker in den Foren.

Im Moment hilft das nur nicht. Er kann jetzt ein neues Verfahren über eine gerichtliche Umgangsregelung beginnen, Erfolg wird man sehen, mehr geht sowieso nicht. Wenn er das schwankend, ohne fachkundigen Beistand macht, bringt es nicht viel.
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#9
Sorry, wenn ich darauf hinweise, dass mMn der Konflikt sich z. Z. von LG - Ex nach LG -Daniela verlagert. Wäre es da nicht sinnvoll -evtl. moderiert- erst ´mal ´ne gemeinsame road map zu erarbeiten?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#10
Hallo Daniela ! Schön, dass Du Dich so für Deinen LG und die Kinder ein setzt. Passiert nicht alle Tage. Dein LG will natürlich schon die Kinder und das hat Er ja zu Anfang auch gesagt und gezeigt. Das derzeitige Abnabeln ist ein Schutzinstinkt oder auch Schutzreflex - ganz wie Du willst. Nur verbirgt sich hinter der dann rauen Schale der weiche Kern eines Vaters, der jeden Tag an die Kinder denkt. Ganz für sich alleine, weil ihm ja keiner helfen kann.
Daher gilt es jetzt Prioritäten zu setzen. Ihr habt gemeinsam nur 2 Möglichkeiten und nur 1 Chance. Entweder Ihr vergesst das Ganze, dann muß Deinem LG klar sein, dass Er seine Kinder (vielleicht) erst wieder sieht, wenn sie den Führerschein haben. Kommt Er zwischendurch ins Zweifeln, sind seine Chancen nach so langer Zeit vor Gericht schlecht.
Oder Ihr geht nun konsequent das Thema an mit allen Sorgen und Problemen die damit verbunden sind und Euch über Jahre begleiten werden.
Ihr habt die typischen "Anfängerfehler" gemacht und die Exe walten lassen, die von Anfang an (!) den Kindesentzug plante! Sie hat dann einen Deppen gefunden in Form des neuen Freundes, der sich für dieses schmutzige Geschäft einspannen läßt, weil es leider immer noch Männer gibt, die meinen sie müssten den Ritter spielen, bis sie selbst auf's Maul bekommen.
Dann macht es bitte, wie "p" gesagt hat! Haltet Euch strikt und kompromißlos an die Vorgehensweise und fragt nach neuen Vorkommnissen hier nach! Ihr müsst also am Ball bleiben.
Das kostet Zeit und Energie. Ein guter (!) Anwalt sollte schon drin sein. Sucht Einen auf und versucht Prozeßkostenhilfe zu erlangen. Eine Adresse kann ich Euch geben. Zwei aus dem Forum hier (Einer davon bin ich ;-) ) werden von Einem vertreten, der ganz gut zu sein scheint.
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#11
@Dzombo:

Wenn jeder, der so ver@rscht wird, das Steuern zahlen in DACH einstellen würde, so wie Al Bundy, der Exilierte und andere, dann wäre das schon mal ein erster Schritt. Ansonsten ist Widerstand zwecklos (s. Beppo's Motto).
Die lachen nur über Dich und pfänden Dich runter auf Existenzminimum - und Deine Kinder bist Du auch los.

Das käme für mich nie in Frage, aber das muss jeder für sich entscheiden.

Der Anwalt meiner Ex meinte, dass ich eine eigenartige Auffassung gegenüber dem BGB habe, nur vergisst er dabei, dass regelmäßiger Umgang & Kontakt zum Kind da auch drin stehen.

Jeder hat die Wahl, ICH entscheide, was und wieviel ich wem, wann gebe, solange die KM unser Kind als ihr Eigentum behandelt.
Die Welt ist zu gross und das Leben zu schön, um sich vom Unrechtssystem jeden Tag vermiesen zu lassen.

Ich komme nur zurück, wenn ich vernünftigen Kontakt zu meinem Kind bekomme, ODER ich medizinische Behandlung brauche.

Ansonsten beißen bei mir alle auf Granit und um die aufgelaufenen Schulden kümmere ich mich nach dem Euro-Crash..

Meine Ex arbeitet mittlerweile wieder Vollzeit, sie hat dafür meine vollste Bewunderung, aber das wäre sicherlich nicht so gekommen, wenn ich immer brav/dumm Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt bezahlt hätte.

Man mag mich egoistisch schimpfen, aber im BGB steht auch drin, dass Ex-Ehepartner nach der Ehe verpflichtet sind, sich selbst zu unterhalten. Zumindest habe ich das nun erreicht..

Kindesunterhalt ist eine andere Sache und den zahle ich gern, sofern ich leistungsfähig bin.

Es gibt viele Wege des Widerstands, der über das Liebe Geld ist sicherlich der effektivste..
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#12
Hallo zusammen und Danke für das Willkommen.

@Dzombo - Nein, die Mutter hat sich mit Hauptwohnsitz hier angemeldet. Das haben wir seit heute auch schriftlich, da wir heute ein Schreiben des Bezirksgerichtes in Ö erhalten haben, dass die Mutter sich zum einen zum Sachverhalt geäußert hat und selbstverständlich alles ablehnt (mit zum Teil - gut für uns - faktisch nachweisbaren Lügen), zum anderen aber per Anwalt eine Verfahrensverlegung erbeten hat, da sie ja nun in Baden-Württemberg wohne (wie gesagt angeblich bei der Oma). Interessant - und das ist tatsächlich auch schon dem JA aufgefallen, die haben nämlich auch ein Schreiben vom Anwalt der KM erhalten (wg. Unterhaltshöhe), sitz der Anwalt etwa 500 km von Ihrem angeblichen Hauptwohnsitz entfernt (zufälligerweise genau dort, wo sie auch ihren Wohnsitz in Facebook angegeben hat). Bleibt also nach wie vor fraglich, wo die Kinder tatsächlich sind, aber das Verfahren wird nun wohl hier durchlaufen.
Mir ist im Prinzip überhaupt nicht schlüssig, warum sie nun wieder aus Ö weg ist - dort stehen nämlich Väter noch schlechter da bzgl. Unterhalt und Umgang. Aber uns soll es recht sein.

@ Clint Eastwood - Vielleicht hast du Recht und ich schade nur unserer Beziehung, wenn ich meinen LG sozusagen "in diesen Kampf treibe". Andererseits muss man schon fast sagen, dass wir auf eine gerichtliche Entscheidung aller relevanten Fragen bezüglich der Kinder angewiesen sind, da die KM sowohl offiziell als auch inoffiziell alles daran setzt, sich - für was auch immer - am KV zu rächen (darunter Anrufe beim Arbeitgeber, Familienmitgliedern, etc.). Es ist schwer damit zu leben, dass jeden Tag wieder ein Brief kommt mit irgendwelchen Sachen, die die KM anstrebt, oder wieder ein Anruf von Freunden, die dann anfangen mit "Du, mich hat da so eine komische Frau angerufen, ich glaube das war deine Ex..."
Abgesehen davon haben wir ja noch eine andere Tochter, für die wir bestmöglich da sein wollen.
Last but not least tendiert auch unsere Beziehung so langsam richtig Eheschließung - und da käme es mir irgendwie schon seltsam vor zu sagen: "Wir teilen ab sofort ein Leben in allen Punkten miteinander - nur deine Kids gehen mich nichts an."

@ p - Okay, das mit der EA kann ich nachvollziehen. Das Kind ist insofern natürlich schon in den Brunnen gefallen, dass wir die Kids nun seit anderthalben Jahren nicht mehr zu Gesicht bekommen haben.
Andererseits muss ich schon fragen: Wie soll man es eigentlich richtig machen? Stellt man sofort einen Antrag vor Gericht, rügt einen der Richter, weil man nicht ausreichend versucht hat, sich außergerichtlich zu einigen. Stellt man aber zunächst keinen, um alle ein wenig zur Ruhe kommen zu lassen, und wendet sich dann persönlich an die KM oder das JA, wird man nur hingehalten, und dann heißt es wieder, man hätte sich nicht ausreichend gekümmert.

@ iglu - Ehrlich gesagt betrachte ich deine Aussagen ziemlich zwiespältig.
Es war ganz sicher nicht so, dass mein LG einfach gesagt hat "Und Tschüß, ich meld mich in nem halben Jahr wieder und will bis dahin nichts hören und nichts sehen."
Vielmehr ist die KM bei versuchten Gesprächen (auch im Beisein der Kinder, zu ner Beratungsstelle oder so wollte sie ja nicht) so dermaßen ausgeflippt, dass es nur zwei Möglichkeiten gab: Sofort vors Gericht, oder versuchen die Situation zu beruhigen und dann nochmal ne außergerichtliche Einigung versuchen (siehe auch das was ich weiter oben diesbezüglich geschrieben habe). Ich persönlich wäre den juristischen Weg gegangen, kann aber durchaus verstehen, dass mein LG sich davor scheute. Die KM hat in der Vergangenheit schon massiv versucht, uns persönlich in Schwierigkeiten zu bringen (siehe oben) und auch den Kontakt zur anderen Tochter zu stören. Dass da Angst vor einem Riesen-Trara besteht unter dem die Kinder weiter leiden, ist mir irgendwie doch verständlich.
War sicherlich nicht die klügste Entscheidung meines LG, diese Hoffnung auf Ruhe. Nichtsdestotrotz ist meines Wissens auch ein zeitweilig ausgesetzter Umgang kein Anlass oder Grund für ein Umgangsverbot?!

Nachtrag: @ Nappo - Danke für deine Zusammenfassung, besser hätte ich es nicht ausdrücken können. Ich werde nochmal mit meinem LG reden, wie wir es nun weiter machen wollen, obwohl ich dennoch wenig Hoffnung habe, dass seine schwankende Einstellung zu etwas Handfestem wird, das man auch so durchziehen kann.
Bzgl. des Anwaltes: Ich fürchte, wir haben diesbezüglich wenig Chancen wg. PKH. Mein LG verdient ziemlich gut, ich bin selbstständig und verdiene eher mittelmäßig - daher ist prinzipiell keine Bedürftigkeit gegeben. Schulden werden meines Wissens in solchen Fällen wenig bis nicht anerkannt (die gäbe es nämlich zu Hauf). Wenn ich mir mal durchrechne, dass vom Einkommen meines LG in Zukunft knappe 1000 € weggehen, bleibt abzüglich der laufenden Schuldentilgung sowieso nicht mehr viel. Ganz sicher aber nicht genug für einen Anwalt.
Ich würde dennoch gerne auf dein Angebot zurückkommen, zumindest mal wegen einer Beratung.
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#13
(25-04-2012, 13:39)Daniela schrieb: Wie soll man es eigentlich richtig machen? Stellt man sofort einen Antrag vor Gericht, rügt einen der Richter, weil man nicht ausreichend versucht hat, sich außergerichtlich zu einigen

Steht in der tfaq. Bei Mutter und Jugendamtsvermittlungsversuchen immer Fristen setzen, und am ersten Tag nach deren Verstreichen den nächsten Schritt einleiten. In wenigen Wochen muss sie Sache gerichtsanhängig sein. Wenn es um laufenden Umgang ging, der plötzlich stranguliert oder abgebrochen wird, dann sofort zum Gericht, Eilantrag mit besonderer Dringlichkeit.

Der Fehler Nr. 1 ist, erst einmal abzuwarten, Fristen immer wieder auszudehnen, sich hinhalten zu lassen. In dieser Zeit schreitet die Entfremdung mit den Kindern fort und es wird von Tag zu Tag schwerer den Umgang wieder auf altem Niveau in Gang zu bringen.
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#14
@Dzombo:

wer weiss schon, was die Zukunft bringt? Smile

Immerhin habe ich dem deutschen Staat durch jahrelange Abwesenheit schon kraeftig geschadet. Andere Staaten nahmen meine Steuern und Sozialabgaben gern. Wie lange ich das durchhalte, keine Ahnung. Haengt ja nicht alleine von mir ab.
Wobei unsere Diskussion der Threaderstellerin nicht weiterhilft, da ihr LG diese Konsequenz wohl nicht so ohne Weiteres ziehen kann, da noch ein anderes Kind im Spiel ist, das seinen Vater braucht.[/b]

Eines weiss ich aber ganz gewiss, und das gilt fuer jeden von uns:

mir hilft keiner, mein Kind zu sehen, ausser ich selber.
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#15
Neuentwicklung zum Thema:
Offensichtlich ist mein LG heute nochmal in sich gegangen. Ich hatte ihn bezüglich seiner zaudernden Einstellung angesprochen und wir haben nochmals die Möglichkeiten durchgesprochen. Wir haben uns daher nun doch - gemeinschaftlich - für ein juristisches Vorgehen entschieden.

Nun brachte er die Frage auf, ob ein Antrag auf Umgang überhaupt Sinn macht, da selbst bei einer gerichtlichen Festlegung zu erwarten steht, dass die KM den Umgang boykottieren würde (hat sich ja auch schon im anlaufenden Verfahren in Ö gezeigt, dass die KM in keiner Weise kooperationsbereit ist und stattdessen irgendwelche haltlosen Vorwürfe erfindet).
Würde daher ein Antrag auf alleinige Sorge mehr Sinn machen?
Wie seht ihr das?
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#16
Die Einhaltung der gefundenen Umgangsregelung muss natürlich mit einem Ordnungsgeld festgezurrt werden. Wenn er juristisch vorgeht, dann konsequent. Wenn er auf halben Wege stehenbleibt, sobald es mal stressig wird, soll es es lieber gleich sein lassen. Die Chancen dann: 0%. Zieht er es durch: >0%. Oder denkt er, er hätte in seiner jetzigen Position was zu verlieren?

Alleinsorgeantrag: Unsinn.
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#17
(25-04-2012, 13:39)Daniela schrieb: ..., dass wir die Kids nun seit anderthalben Jahren nicht mehr zu Gesicht bekommen haben.

Vielleicht habe ich´s ja auch überlesen? Ist denn bekannt, wie die Kids aktuell zum Umgang stehen?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#18
Die Kids stehen dazu garnicht - sie sind zwei und knapp fünf Jahre alt. Die Kleinste wird sich überhaupt nicht erinnern. Bei der Größeren ist es fraglich, wie langsam/schnell eine Bindung wieder aufgebaut werden kann. Vor dem ganzen Schlamassel war die Bindung innig.
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#19
Bei diesem Kindesalter und der Vorgeschichte wird sich eine gerichtliche Umgangsregelung wohl auf ein paar Termine betreuter Umgang beschränken. Was danach kommt, lassen die Richter gerne im unklaren (bzw. fordern erst zu Gesprächen zwischen den Eltern auf), wohl wissend dass eine Reihe Väter bis dahin von selbst aufgeben wird und somit "keinen Ärger" für Richters Mittagsschlaf mehr machen.
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#20
Zwischen der Kleinsten und dem KV besteht ja wohl gar keine Beziehung? Wie stellt Ihr Euch den Umgang da denn überhaupt vor?
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#21
Wir hatten der KM und auch dem Gericht in Ö an Hand einiger Empfehlungen (meine Mutter arbeitet für ein Jugendamt als Tagesmutter für "Problemfälle", daher besteht ein grundlegendes Vorwissen, habe mich aber auch nächtelang durch Broschüren und Jugendamtsregelungen gelesen) einen Vorschlag zur Kontaktanbahnung ausgearbeitet und unterbreitet - erst kürzere Besuchskontakte im Beisein der KM (oder einer "betreuenden Person"), dann Tagesausflüge, schließlich Umgangstermine mit Übernachtung. Als Zeitraum war von unserer Seite her 6 - 9 Monate angedacht. Wurde seitens der KM komplett zurückgewiesen.
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#22
Die KM hat ja nun die aeS, d. h. j e d e Umgangsregelung ist wahrscheinlich hin, wenn es ihr in den Kopf kommt umzuziehen. Und das scheint sie ja nun häufiger zu tun und sie darf das auch. M. E. kommt ihr nicht darum herum, die Ex zu fragen, wie sie sich eine mögliche Umgangsregelung vorstellt... Tut mir leid das so sagen zu müssen: Die Einstellung Deines LG scheint mir unter Berücksichtigung des Verhaltens der KM -wie ich es so lese- realitätssnäher als Deine Vorstellungen. Wahrscheinlich geht es nur so, dass überhaupt versucht wird, Kontakt zu den Kindern zu bekommen und den sukzessive auszubauen... Aber mir drängt sich so etwas die Frage auf, in wieweit Deine Person etwas mit dem Verhalten der KM zu tun haben könnte; ich meine, die Jüngste ist 2 Jahre und i h r habt sie eineinhalb Jahre nicht gesehen?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#23
@ wackelpudding - Also zunächst mal darf die KM schon umziehen, wenn sie möchte, da sie das aeS hat. Soweit richtig. Allerdings gibt es inzwischen bereits genug Fälle, in dem sich sowas arg nachteilig auf die Sache für die KM ausgewirkt hat. Von Stabilität zum Kindeswohlschutz kann kaum die Rede sein, wenn man alle 3-6 Monat umzieht. Aber diesbezüglich warten wir nun mal ab - immerhin wird sich nun zumindest eines der beiden in Frage kommenden Gerichte endlich letztgültig für zuständig erklären. Dann kann sie wenigstens nicht mehr sang- und klanglos abhauen.

Vermutlich ist die Vorstellung meines LG realitätsnäher - aber die Hoffnung will ich trotzdem nicht gleich aufgeben. Ich denke, für so einen Rechtsstreit braucht man ein relativ dickes Fell, sonst kann man es gleich bleiben lassen.

Natürlich weiß ich nicht, ob ich irgendwie der Grund für das Verhalten der KM bin, allerdings gehe ich nicht davon aus. Sie hatte schon eine neue Beziehung, bevor mein LG und ich uns kennengelernt haben. Seit über einem Jahr ist sie auch verlobt und gedenkt wohl im Juli oder so zu heiraten (oder nun vielleicht auch doch wieder nicht, denn dann gibt es ja kein UVG)... von daher kann ich mir Eifersucht als Motiv nicht wirklich vorstellen.
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#24
(27-04-2012, 15:08)Daniela schrieb: Dann kann sie wenigstens nicht mehr sang- und klanglos abhauen.
Weshalb sollte sie nicht mehr umziehen können?

(27-04-2012, 15:08)Daniela schrieb: Vermutlich ist die Vorstellung meines LG realitätsnäher - aber die Hoffnung will ich trotzdem nicht gleich aufgeben. Ich denke, für so einen Rechtsstreit braucht man ein relativ dickes Fell, sonst kann man es gleich bleiben lassen.
Ich persönlich halte ein realistisches Ziel für wichtiger - und vor allem, dass es von Deinem LG vorbehaltlos angenommen wird.

(27-04-2012, 15:08)Daniela schrieb: ... von daher kann ich mir Eifersucht als Motiv nicht wirklich vorstellen.
Oh, Entschuldigung... Ich dachte mehr in die Richtung, dass die KM sich vielleicht nicht gerne takten läßt. Da kommt dann jemand, mit dem sie nun wirklich nichts am Hut hat (weder rechtlich noch anders) und macht Streß bzgl. i h r e r Kinder... Ich meine, Deine Position auf diese Kinder ist ausschließlich aus Deiner Beziehung zu Deinem LG definiert - was ihr Euch da vorstellt, muß die KM wirklich nicht interessieren... noch viel weniger, wenn sie den Eindruck gewinnt, Du möchtest über ihre Kinder verfügen...
Sorry, aber wenn ich mich dieses Eindrucks nicht erwehren kann, weshalb solltest Du dann nicht auch auf die Ex so wirken?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#25
Umziehen schon, aber schlecht ohne Ab- oder Ummeldung. Es macht sich vermutlich nicht gut, während eines laufenden Verfahrens unbekannt zu verziehen, das schließt eigentlich ja schon das deutsche Meldegesetz aus, aber während eines juristischen Streits ist es vielleicht noch eine Spur unklüger.

Nunja - die Frau hat mich in ihrem Leben noch nie zu Gesicht bekommen (abgesehen von den 60-Sekunden Treffen in Ö, und da habe ich abgesehen von "Hallo" kein Wort gesagt. Ich hatte auch sonst keinerlei Kontakt zu ihr - warum auch? Und mein LG hat sicherlich kaum mit ihr über meine Einstellung zum Thema diskutiert - wann auch, es gibt ja kaum Kontakt. Wink Insofern ist auch das unmöglich ein Auslöser für ihr Verhalten. Nach außen tritt nur mein LG auf, meine Meinung findet also, abgesehen von diesem Forum hier, nur im Hintergrund statt. Ich bin durchaus in der Lage Diskretion zu üben und werde sicherlich nichts tun, was der KM vielleicht noch mehr Grund gibt, uns die Kinder vorzuenthalten.
Mal ganz abgesehen davon sind es - wenn natürlich auch nicht meine - eben nicht nur IHRE Kinder, sondern auch die Kinder ihres Vaters. Das muss sie nicht interessieren. Aber zum Wohle der Kinder berücksichtigen.
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