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In die Vollen gehen oder das JA machen lassen ?
#30
Da ich z. Z. nur mit links schreiben kann, habe ich mich bisher an dieser mMn interessanten Diskussion nicht beteiligt. Zu einem Aspekt möchte ich aber gerne nachfragen: Weshalb sollte es nicht opportun sein, dass JA permanent auf das Gewaltpotential der KM hinzuweisen? Immerhin gibt es den 1631(2) BGB und nach meinem Verständnis wäre in der vorstehenden Konstellation das JA in der Pflicht (§8a SGB VIII in Verbindung mit §13 StGB), eine gewaltfreie Erziehung auch gegenüber dem jüngeren Kind zu gewährleisten. Wo übersehe ich da etwas?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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RE: In die Vollen gehen oder das JA machen lassen ? - von wackelpudding - 04-05-2012, 21:51

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