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BGH XII ZR 65/10 - Frau kann nur 30 Stunden arbeiten gehen, Betreuungsunterhalt
#17
(27-05-2012, 06:33)Camper1955 schrieb: ...
Nun sind die 938 € ja nicht allzuviel und selbst wenn man den kompletten KU und das Kindergeld noch berücksichtigt, dann verfügt sie für 4 Personen über ein Einkommen von 2502 €. Davon nun 1000 € (in und um München herum durchaus üblich) Miete weg, bleiben noch 1500 € zum "verprassen" für 4 Personen. Das ist nun wirklich nicht viel. da leben die 4 ganz knapp über dem Regelsatz nach SGB II. Haben aber mindestens ein Auto zu unterhalten und all die Wege, die im SGB II - Regelsatz nicht enthalten sind.

Also in Saus und Braus leben die 4 sicher nicht.

Camper

@Camper,

ich schätze Deine Beiträge und Meinungen hier immer sehr. Das muss ich vorweg nehmen. Aber in diesem Fall bin ich ein bisschen anderer Ansicht.


1. Bin ich der Meinung, dass 1.500€ mehr wie genug zum Leben sind. Also das Geld haben wir für unsere 4-köpfige Familie lange, laaaange nicht.

Wenn ich die Schulden, die wir wg. der Kinder meines Mannes haben, und die anderen Kosten, wie z.B. KU von unserem Nettoeinkommen abziehen, haben wir mtl. noch ca. 400,00€ zum Leben.

Auch für ne 4-köpfige Familie! Und wir leben auch, verhungern nicht und können unseren Kids auch mal ne Kleinigkeit zwischendurch gönnen.
Ist alles eine Frage der Einteilung.


2. Hast Du bei der Ermittlung des Familieneinkommens das Nettoeinkommen der KM unberücksichtigt gelassen. Die KM hat doch ein bereinigtes Netto in Höhe von 865,00€, wenn ich das im Urteil richtig gelesen habe, oder?

Also hat die 4-köpfige Familie sogar ein Netto zum mtl. "verprassen" in Höhe von fast 2.400,00€ zur Verfügung.
Das ist fast unser mtl. BRUTTOEINKOMMEN!


3. Natürlich ist der Ex-Mann ein "Besserverdienender". Ist ja ganz klar genannt. Und es ist auch ok, wenn er dementsprechend eine Zeit lang an die Ex einen BU oder TU oder was auch immer bezahlen soll. Vor allen Dingen, wenn noch kleinere Kinder vorhanden sind, sodass man bei den AZ WIRKLICH wg. der Kinderbetreuung eingeschränkt ist. Aber kleine Kinder, die auf eine Betreuung der KM angewiesen sind, gibt es in dem vorliegenden Fall nicht mehr.

Ich wäre aber dafür, dass man den TU oder BU generell auf einen Zeitraum von höchstens drei Jahren beschränkt. In dieser Zeit sollte es jede Frau geschafft haben, sich einen Job zu suchen und auf eigenen Beinen zu stehen.

Warum soll der Ehestandard auf Dauer aufrechterhalten werden? Die Ehe existiert nicht mehr. Ein neues Leben beginnt für beide Partner, mit den daraus erfolgenden Konsequenzen.


Dies ist meine persönliche Meinung zu dem Thema. Du hast eine andere, was ja vollkommen in Ordnung ist. Dafür ist ja das Forum da, verschiedene Ansichten zu diskutieren, und sich auszutauschen.

LG und schon einmal frohe Pfingsten.
Familienmensch. Heart
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RE: BGH XII ZR 65/10 - Frau kann nur 30 Stunden arbeiten gehen - von familienmensch - 27-05-2012, 12:00

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