04-04-2013, 22:58
Es wird nicht nur für den Umgang geleistet. Es hat sich
eben bei der Beantragung von ALG II ergeben, das mein eigener Bedarf unterdeckt ist. Und eben diesen Teil meint er. Laut OLG Leitlinien ist auch dieses Einkommen unterhaltsrelevant. Im Prinzip also der Teil, der über den Regelbedarf und KDU hinausgeht. Man könnte wahrscheinlich den gesamten Erwerbstätigenfreibetrag für die Bereitstellung von Mitteln für den Unterhalt wegknuspern.
eben bei der Beantragung von ALG II ergeben, das mein eigener Bedarf unterdeckt ist. Und eben diesen Teil meint er. Laut OLG Leitlinien ist auch dieses Einkommen unterhaltsrelevant. Im Prinzip also der Teil, der über den Regelbedarf und KDU hinausgeht. Man könnte wahrscheinlich den gesamten Erwerbstätigenfreibetrag für die Bereitstellung von Mitteln für den Unterhalt wegknuspern.