07-05-2013, 15:08
Das Sozialgeld ist das bedarfsorientierte Existenzminimum. Was sollte davon übrig bleiben?
Im Übrigen ist es ja nicht dein Einkommen. Du verwaltest es nur. Mit der Begründung würde ich das Auskunftsbegehren zurückweisen.
Im Übrigen ist es ja nicht dein Einkommen. Du verwaltest es nur. Mit der Begründung würde ich das Auskunftsbegehren zurückweisen.