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offener Brief an die Damen und Herren Oberlandesgerichtsräte
#1
Ibykus schrieb:Sehr geehrte Damen und Herren Richter/innen der Familiengerichtsbarkeit am Oberlandesgericht,

bei Ihrer alltäglichen Arbeit wird Ihnen möglicherweise aufgefallen sein, dass wir Väter, soweit wir den vertretungsweise durch die Mütter unserer Kinder geltend gemachten Unterhaltsansprüchen ausgesetzt sind, sehr oft aufgrund einer von Ihrer mutwilligen Betrachtungsweise abhängigen Einkommensfiktion verurteilt werden.

Nicht selten -leider wird es zu wenig angerufen- werden derartige exessive Urteilbegründungen ihren Verfassern vom Bundesverfassungsgericht wieder "um die Ohren gehauen", weil sie offensichtlich wegen Mißachtung des Verhältnismäßigkeitsprinzips redliche und anständige Väter in ihren Grundrechten aus Art. 2 Abs. 2 GG verletzen.

Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dazu ist sehr umfangreich.
Und sie ist ganz sicher auch Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren, bekannt!

Uns betroffenen Vätern stellt sich deshalb die Frage, wie es sein kann, dass fachlich überdurchschnittlich gut ausgebildete Juristen einer Berufungsinstanz wiederholt und scheinbar unbelehrbar zu solchen verfassungswidrigen und augenscheinlich dilettantischen Ergebnissen ihrer Rechtsfindungsbemühungen gelangen können?

Wir, die wir ja auch in sorgerechtlichen Verfahren regelmäßig in unseren Elternrechten verletzt werden (mit der lapidaren und dummen Begründung, das Sorgerecht könne zum Wohle des gemeinsamen Kindes nicht von streitenden Eltern gemeinsam ausgeführt werden und zwar unabhängig davon, wer den Streit verursacht hat) können nicht verstehen, dass finanzeill leistungsunfähige Väter, die sich aber betreuungswillig am Unterhalt zu beteiligen bereit erklären, von Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren Oberlandesgerichtsräte, mit kurzem Prozeß in den finanziellen Ruin getrieben werden.

Besser -und dem Wohl der betroffenen Kinder wesentlich mehr förderlich- wäre es stattdessen, das Sorgerecht zwischen den Eltern im Wege eines 50:50 Wechselmodells aufzuteilen.

Das zu ermöglichen haben Ihnen ja Vertreter Ihres Berufsstandes, nämlich die Kinderrechtekommission des deutschen Familiengerichtstages und der Deutsche Anwaltsverein, argumentativ leicht gemacht ......

erklärt sich jemand bereit, die Fortsetzung zu schreiben?
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offener Brief an die Damen und Herren Oberlandesgerichtsräte - von Ibykus - 04-11-2012, 16:55

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