04-11-2012, 18:20
Ich sehe die Problematik darin, dass - wie Ibykus schon schrieb - viel zu wenig Unterhaltsverpflichtete vor das höchste deutsche Gericht, dem Bundesverfassungsgericht, ziehen.
Vor Gericht und auf hoher See ist man zwar in Gottes Hand, aber wenn mehr Männer den Mut haben, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen, dann ändert sich auch in der Rechtsprechung etwas.
Betrachtet eine Gerichtsentscheidung nicht als endgültig, bevor ihr nicht beim Bundesverfassungsgericht angelangt seid.
Schließt keine Vergleiche ab, stimmt keiner Einstellung des Verfahrens zu, egal ob mit oder ohne Auflagen. Besteht auf ein Urteil oder einen Beschluss.
Nur dann ändert sich etwas in der Bananenrepublik Deutschland.
Lasst äuch auch von Euren Anwälten nicht einreden, dass ein Vergleich das beste wäre, was Euch passieren kann. Anwälte raten gerne zu Vergleichen, da das Honorar dann höher ist.
Vor Gericht und auf hoher See ist man zwar in Gottes Hand, aber wenn mehr Männer den Mut haben, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen, dann ändert sich auch in der Rechtsprechung etwas.
Betrachtet eine Gerichtsentscheidung nicht als endgültig, bevor ihr nicht beim Bundesverfassungsgericht angelangt seid.
Schließt keine Vergleiche ab, stimmt keiner Einstellung des Verfahrens zu, egal ob mit oder ohne Auflagen. Besteht auf ein Urteil oder einen Beschluss.
Nur dann ändert sich etwas in der Bananenrepublik Deutschland.
Lasst äuch auch von Euren Anwälten nicht einreden, dass ein Vergleich das beste wäre, was Euch passieren kann. Anwälte raten gerne zu Vergleichen, da das Honorar dann höher ist.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.