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bereinigtes Nettoeinkommen / Beitragsbemessungsgrenze
#3
Zur Altersvorsorge: http://www.trennungsfaq.com/unterhalt.ht...ermittlung

Beachte das Wort Bruttoeinkommen.
Die 24% insgesamt (in der Regel also 20% öffentliche Rente und 4% private Vorsorge oder 24% private Vorsorge, wenn nicht rentenversicherungspflichtig) sind wie fast alles im Unterhaltsrecht kein Gesetz, ein Richter kann das jederzeit zusammenstreichen. Zudem sind die Unterschiede zwischen den OLG-Bezirken durchaus signifikant. Urteile, die du im Internet findest, kann der Richter mit den Worten wegschnippen das ginge ihn nichts an, in seinem OLG-Bezirk würde das anders gesehen.

Sonstige einkommensmindernde Ausgaben würde ich bei deinem hohen Einkommen durchaus (auch vor Gericht) durchsetzen. Ein hohes Einkommen wie deines bedingt nun mal auch dauernde Weiterbildungen, ohne die du dieses Niveau nicht halten kannst. Es sind also berufsbedingte Kosten. Der Kindesunterhalt liegt auch dann noch fett über dem Duchschnitt. In solchen Fällen ist die Anrechnung weniger eng zu sehen.
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RE: bereinigtes Nettoeinkommen / Beitragsbemessungsgrenze - von p__ - 08-01-2013, 22:08

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