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KU - neuer Titel oder Klage abwarten?
#50
Wenn der alte Titel aufgrund eines Vergleichs abgeändert wird, gilt natürlich der Text des alten Titels. Wenn der alte Titel rausfliegt und durch den Titel aus dem Vergleich ersetzt wird, gelten die Rahmebedingungen eines Vergleichs. Die Bezugnahme auf den bestehenden Titel ist somit von Vorteil. Frage im Zweifel deinen Anwalt, wenn ein Vergleichsvorschlag nicht eindeutig ist. Zum Schluss sollte etwas herauskommen, das mit einer einfachen Korrekturklage anfechtbar ist.
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RE: KU - neuer Titel oder Klage abwarten? - von iglu - 26-03-2013, 12:31
RE: KU - neuer Titel oder Klage abwarten? - von iglu - 26-03-2013, 13:01
RE: KU - neuer Titel oder Klage abwarten? - von Antiworld - 15-06-2013, 13:37
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RE: OLG Zweibrücken: Erfahrungen? - von blue - 09-01-2014, 22:03
RE: OLG Zweibrücken: Erfahrungen? - von blue - 10-01-2014, 10:27
RE: OLG Zweibrücken: Erfahrungen? - von blue - 10-01-2014, 18:55

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