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Schriftliche Umgangsvereinbarung fordern oder bei mündlicher bleiben?
#10
(02-04-2013, 08:39)Skipper schrieb: Anwälte fordern,
Eltern vereinbaren!
Völlig richtig.

(02-04-2013, 11:57)Simon ii schrieb: Da der Umgang anscheinend gut klappt (Du Glücklicher!) denke ich, daß Du es bei mündlichen Abmachungen belassen solltest.

Schriftliche Vereinbarungen sind immer auch ein gewisser Zwang - und den sollte man m.E.n. nur einführen, wenn es Streit gibt (dann ist dieser Zwang notwendig).
Wer es bei "mündlich" belässt, ist im Streitfall gleich bei Gericht.

Ich halte viel - und alle Erfahrungen sprechen dafür - eine elterliche Umgangsregelung schriftlich festzuhalten. Ein Bierdeckel genügt, und ist alle mal besser als nix. Einige Zeilen reichen, es müssen nicht alle Ausnahmen seitenlang geregelt sein. Also man kann auch die Kernzeiten festhalten und die Ergänzungen einvernehmlich praktizieren.

Hier z.B. ganz simpel:
"Wir Eltern sind uns einig, dass Kind regelmäßig an jedem 2. Wochenende von Freitag, XX Uhr bis Sonntagabend beim Vater verbringt. Wenn es Freizeiten des Vaters zulassen und die Mutter und die Kita keine Einwände haben, sind weitere Tage nach Absprache möglich."

Egal wie, die (hand)schriftliche Vereinbarung ist immer zugleich auch ein (beidseitiges!) Dokument (im Gegensatz zum Tankbeleg), dass an diesem Tag eine einvernehmliche Elternvereinbarung möglich war (= Kooperationsbeweis). Warum sollte man darauf verzichten? Sehr oft fürht auch dieses Einüben von regelmäßiger Kooperation dazu, dass man weniger zu Gericht muss für den Umgang. Auch das ist kein Schaden, sondern spart Kosten und Emotionen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: Schriftliche Umgangsvereinbarung fordern oder bei mündlicher bleiben? - von sorglos - 02-04-2013, 13:10

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