Themabewertung:
  • 1 Bewertung(en) - 3 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Schriftliche Umgangsvereinbarung fordern oder bei mündlicher bleiben?
#14
@Pistachio
Natürlich ist eine Kita nicht im rechtlichen Sinne zur "zur Mitentscheidung des Umgangs berechtigt". Aber die Eltern (Mehrzahl!) können sich einvernehmlich einig sein, dass sie etwa auf Abläufe in der Kita Rücksicht nehmen wollen. Die Eltern können jeder Person aus dem Leben des Kindes (z.B. der Oma, eines Onkels, des Musiklehrers, der fußballterminfestlegende Trainer, etc.) einen Einfluß auf die Termingestaltung [von Ergänzungszeiten] einräumen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Schriftliche Umgangsvereinbarung fordern oder bei mündlicher bleiben? - von sorglos - 02-04-2013, 13:56

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Umgangsvereinbarung / Was kann man fordern? resistance01 24 23.147 22-11-2013, 19:24
Letzter Beitrag: Pistachio 00
  gehen oder bleiben? sophie 47 32.922 29-09-2013, 22:00
Letzter Beitrag: sophie
Question Schriftliche Stellungnahme zu Verfahrenskostenhilfe Waldmann 1 5.150 16-12-2012, 20:24
Letzter Beitrag: blue
  Umgangsrecht erweitern/ Umgangsvereinbarung marecello 215 295.693 14-09-2011, 20:42
Letzter Beitrag: marecello

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste