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Schriftliche Umgangsvereinbarung fordern oder bei mündlicher bleiben?
#42
(05-04-2013, 15:14)DerArsch schrieb: Habe mit meinem Anwalt telefoniert, wie es nun weiter geht. Es wird jetzt beim Familiengericht eine Umgangsvereinbarung gefordert.
Zeit vertan.

Wenn du vor dem Anruf beim Anwalt hier geschrieben hättest, hätte man dir z.B. gesagt, dass du den Antrag auch ohne Anwalt bei jeder Rechtsantragstelle deines FamGerichts lostreten kannst. Die haben das schon vorformuliert im Rechner.

Jetzt verdient der Anwalt.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: Schriftliche Umgangsvereinbarung fordern oder bei mündlicher bleiben? - von sorglos - 05-04-2013, 16:01

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