02-06-2013, 22:14
(02-06-2013, 21:53)Jessy schrieb: Zum einen wird die KM ja wohl in Zukunft nicht alle Nase lang eine Kur mit Tochter machen, insofern wird es wohl kaum einen Wiederholungsfall geben.
Wenn man Ausnahmen zulässt, kommen immer mehr Ausnahmegründe. Eine Kur ist so wie vieles andere eben kein Grund, Wochenendumgang zu beschneiden oder ausfallen zu lassen. Hier wurde er abgekürzt. Korrekt wäre gewesen, die vereinbarten Zeiten einzuhalten. Einen Grund, dies zu untersagen gab es nicht: Das Kind hätte seine Seidenmalerei problemlos mit dem Vater als Aufsichtsperson machen können.
Wenn die Mutter glaubt, das wäre nicht möglich, dann hätte die Mutter vorher mit dem Vater eine Verschiebung des Umgangs vereinbaren müssen. Offenbar hat sie still und leise gehofft, der Vater würde wieder klein beigeben und dem Kind zum Kurort nicht hinterherfahren. Ich finde es übrigens sehr engagiert vom Vater, den weiten Weg dorthin zu fahren um das Kind wie gewohnt am Wochenende zu sehen.
Normale Umgangsregelungen haben Verfahren für Ausfälle. Da steht z.B. drin, dass der Umgang zweimal im Jahr pro Elternteil verschiebbar ist, dies mindestens vier Wochen vorher angekündigt wird und das Wochenende in der Woche darauf nachgeholt wird. Oder sonst etwas in dem Stil.
Vielleicht wiegt die Sache für einen Ordnungsgeldantrag nicht schwer genug, vielleicht aber doch. Auf jeden Fall würde ich das beim nächsten Elterngespräch auf den Tisch bringen, wenn nötig die Umgangsregelung ergänzen.