03-06-2013, 05:47
Ordnungsgeldantrag wird wegen 89 IV FamFG keinen Erfolg haben - leider!
Trotzdem ist nicht einsehbar (und auch nicht hinnehmbar), dass Umgang wegen einer Kurmaßnahme ausfallen soll, zumal ein neunjähriges Kind sich Umgang wünscht und der Vater sich keine Kosten scheuend zur Verfügung stellt.
Man stelle sich die Situation bei verheirateten Eltern vor oder wenn der liebe Freund, Oma oder Opa die KM besucht ...
Die Mutter meines Kindes musste auf ein von mir beantragtes Zwangsgeld 250 € zahlen (festgesetzt im Beschwerdeverfahren durch das OLG), nachdem das mehr mütterfreundliche als kindeswohlorientierte AG Tecklenburg sich "verbogen" hatte, um die KM zu entschuldigen, als sie (die KM) die Mutter-Kind-Kur genutzt hat, um auch Umgang außerhalb der Kur zu vereiteln. Es kam ja alles so plötzlich!, so dass Umgang ausfallen musste und sich die umgangsfreie Zeit "unvermeidbar" deswegen von sechs Wochen auf acht Wochen erstreckte.
Wer sich das gefallen und sich so vorführen läßt, darf sich anschließend nicht wundern, wenn eine Mutter das als Aufmunterung wertet und künftig Umgang nur noch nach ihrem Gusto abläuft.
Bei mir hat sich das vollstreckte (darum habe ich mich auch gleich gekümmert) Zwangsgeld eine zeitlang als recht nützlich erwiesen.
Nun bewirkt der Hinweis auf die Vollstreckbarkeit des Umgangsbeschlusses bis zu einem O-Geld i.H.v. 25.000 € (89 II FamFG) kleine Wunder.
Er motiviert die KM zwar nicht, dem gemSR zuzustimmen - aber Umgang zu boykottieren ist sie sehr, sehr vorsichtig geworden.
Mein Rat deswegen:
Ordnungsgeldantrag stellen!
Bei fehlender Vollstreckungsklausel (89 II FamFG) hilfsweise Aufnahme des Passus' beantragen.
Trotzdem ist nicht einsehbar (und auch nicht hinnehmbar), dass Umgang wegen einer Kurmaßnahme ausfallen soll, zumal ein neunjähriges Kind sich Umgang wünscht und der Vater sich keine Kosten scheuend zur Verfügung stellt.
Man stelle sich die Situation bei verheirateten Eltern vor oder wenn der liebe Freund, Oma oder Opa die KM besucht ...
Die Mutter meines Kindes musste auf ein von mir beantragtes Zwangsgeld 250 € zahlen (festgesetzt im Beschwerdeverfahren durch das OLG), nachdem das mehr mütterfreundliche als kindeswohlorientierte AG Tecklenburg sich "verbogen" hatte, um die KM zu entschuldigen, als sie (die KM) die Mutter-Kind-Kur genutzt hat, um auch Umgang außerhalb der Kur zu vereiteln. Es kam ja alles so plötzlich!, so dass Umgang ausfallen musste und sich die umgangsfreie Zeit "unvermeidbar" deswegen von sechs Wochen auf acht Wochen erstreckte.
Wer sich das gefallen und sich so vorführen läßt, darf sich anschließend nicht wundern, wenn eine Mutter das als Aufmunterung wertet und künftig Umgang nur noch nach ihrem Gusto abläuft.
Bei mir hat sich das vollstreckte (darum habe ich mich auch gleich gekümmert) Zwangsgeld eine zeitlang als recht nützlich erwiesen.
Nun bewirkt der Hinweis auf die Vollstreckbarkeit des Umgangsbeschlusses bis zu einem O-Geld i.H.v. 25.000 € (89 II FamFG) kleine Wunder.
Er motiviert die KM zwar nicht, dem gemSR zuzustimmen - aber Umgang zu boykottieren ist sie sehr, sehr vorsichtig geworden.
Mein Rat deswegen:
Ordnungsgeldantrag stellen!
Bei fehlender Vollstreckungsklausel (89 II FamFG) hilfsweise Aufnahme des Passus' beantragen.