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Mutter muss keinen Unterhalt bei Ausbildung zahlen...
#5
Und wie ist das, wenn man dann folgende Dinge beachtet...

§ 1 AGG, sowie § 1610 BGB (in Betracht zu § 1603 BGB) ?

Das würde doch für mich als Laie bedeuten, dass jemand, der seinen eigenen Unterhalt nicht bestreiten kann - (darin Inbegriffen die Kosten seiner Ausbildung) nicht unterhaltsfähig ist, egal ob weiblich oder männlich? Oder sehe ich das jetzt zu einfach?
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RE: Mutter muss keinen Unterhalt bei Ausbildung zahlen... - von Libelle - 21-06-2013, 12:54

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