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VKH-Antrag selbst stellen bei Anwaltspflicht?
#3
(26-07-2013, 14:45)iglu schrieb: .. oder "Vorbehaltlich der Gewährung von VKH bitte ich einen Verhandlungstermin anzuberaumen". Zusätzlich musst/solltest du bei Anwaltspflicht auch die Beiordnung eines Rechtsbeistands beantragen.
Beiordnung zu beantragen ist richtig (und nötig).
Den Antrag unter Vorbehalt zu stellen ist unwirksam, weil nicht erlaubt.
Was sich scheinbar zwztl. geändert hat:
http://ra-kobus.de/index.php/tipps-zur-b...nhilfe/pkh
aber:
Beschluss des BFH v. 11.Mai 2009:
"Eine Klage kann zwar nicht zulässig unter der Bedingung erhoben werden, dass für das Klageverfahren PKH gewährt wird (BFH-Beschlüsse vom 3. April 1987 VI B 150/85, BFHE 149, 409, BStBl II 1987, 573, und vom 3. Februar 2005 VII B 304/03, BFH/NV 2005, 1111)."

Richtig ist, den Antrag auf PKH mit einem beigefügten "Antragsentwurf" (die Hauptsache betreffend) zu begründen. Dann 'läuft' nur das -kostenlose- PKH-Verfahren.

Ich hatte es vor wenigen Tagen hier irgendwo schon einmal geschrieben.
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RE: VKH-Antrag selbst stellen bei Anwaltspflicht? - von Ibykus - 26-07-2013, 15:06

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