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Herausgabe von Sachen des Kindes erzwingbar?
#1
Als mein Sohn zu mir in die Osterferien kam, konnte er ja gar nichts mitnehmen. Er hatte dann seine Mutter telefonisch und per sms darum gebeten, ihm

-Portemonaie mit ca. 360,00 €
- Nitendo mit Spielen und Ladekabel
-Computerspiele
-Lederfußball

nachzusenden, was sie nicht tat. Nachdem er nun bei mir geblieben ist und inzwischen hier ja auch seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, haben er und ich sie noch mehrmals um diese Dinge gebeten - bisher ohne Reaktion.

Könnte ich nun für ihn auf Herausgabe klagen? Wie genau müßten ggf. die Dinge bezeichnet sein? Reicht für das einzelne Teil Glaubhaftmachung oder müsste es belegt werden? Könnte ein Kind eine eidesstattliche Versicherung abgeben? Wäre das FG zuständig? An seinem jetzigen oder seinem früheren Wohnort?

Die o. g. Sachen stehen exemplarisch für viele weitere seiner Sachen, die sich in der Wohnung seiner Mutter befinden und die er auch gerne hätte.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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Herausgabe von Sachen des Kindes erzwingbar? - von wackelpudding - 31-07-2013, 09:33
RE: Herausgabe von Sachen des Kindes erzwingbar? - von Ibykus - 31-07-2013, 13:25
RE: Herausgabe von Sachen des Kindes erzwingbar? - von Ibykus - 31-07-2013, 13:53
RE: Herausgabe von Sachen des Kindes erzwingbar? - von Ibykus - 31-07-2013, 16:07
RE: Herausgabe von Sachen des Kindes erzwingbar? - von Ibykus - 01-08-2013, 18:33

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