31-07-2013, 13:17
Mit Ausnahme von Bargeld sind das Dinge, bei denen die Gegenseite es schwer haben wird, das Eigentum strittig zu machen, z.B. ein Lederfussball.
Wichtig ist vor der Klage eine korrekte Aufforderung mit Fristsetzung zur Herausgabe. Telefonisch reicht nicht da nicht nachweisbar - die Gegenseite kann sich immer herausreden, gar nichts erfahren zu haben. Zuständig ist das örtliche (aktueller Kindwohnort) Amtsgericht.
Wichtig ist vor der Klage eine korrekte Aufforderung mit Fristsetzung zur Herausgabe. Telefonisch reicht nicht da nicht nachweisbar - die Gegenseite kann sich immer herausreden, gar nichts erfahren zu haben. Zuständig ist das örtliche (aktueller Kindwohnort) Amtsgericht.