Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Herausgabe von Sachen des Kindes erzwingbar?
#2
Mit Ausnahme von Bargeld sind das Dinge, bei denen die Gegenseite es schwer haben wird, das Eigentum strittig zu machen, z.B. ein Lederfussball.

Wichtig ist vor der Klage eine korrekte Aufforderung mit Fristsetzung zur Herausgabe. Telefonisch reicht nicht da nicht nachweisbar - die Gegenseite kann sich immer herausreden, gar nichts erfahren zu haben. Zuständig ist das örtliche (aktueller Kindwohnort) Amtsgericht.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Herausgabe von Sachen des Kindes erzwingbar? - von p__ - 31-07-2013, 13:17
RE: Herausgabe von Sachen des Kindes erzwingbar? - von Ibykus - 31-07-2013, 13:25
RE: Herausgabe von Sachen des Kindes erzwingbar? - von Ibykus - 31-07-2013, 13:53
RE: Herausgabe von Sachen des Kindes erzwingbar? - von Ibykus - 31-07-2013, 16:07
RE: Herausgabe von Sachen des Kindes erzwingbar? - von Ibykus - 01-08-2013, 18:33

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Herausgabe der Geburtsurkunde iglu 29 25.045 11-07-2013, 20:54
Letzter Beitrag: iglu

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste