Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Herausgabe von Sachen des Kindes erzwingbar?
#16
(31-07-2013, 21:41)wackelpudding schrieb: Vielleicht schafft er es ja auch, ihr seine weiteren Wünsche in den (hoffentlich) regelmäßigen kommenden Telefonaten zu verklickern: Das wäre dann ein echter Fortschritt!
.. und sicherlich der beste Weg.

Wenn nicht, würde ich klagen (natürlich nicht aus Kondiktionsrecht, 812 ff BGB). Denn vorliegend geht es um Eigentum des Kindes, über das grundsätzlich die sorgeberechtigten Eltern wachen und verfügen.
Wohnt das Kind -wie bei Euch- bei einem Elternteil, dann müssen vernünftigerweise die Gegenstände dort dem Kind zur Verfügung gestellt werden.
Zwar hat Beppo nicht ganz Unrecht, wenn er befürchtet, die Mutter könne sich erfolgreich gegen einen solchen Antrag wehren. Doch hier geht es nicht um das Eigentum eines Elternteiles, sondern um das des Kindes.

Und wie man vorstehend lesen kann, macht sie von der Einrede, sie könne nichts übergeben, worauf sie subjektiv keinen Zugriff hat, keinen Gebrauch.

Ich bin zuversichtlich, dass der Junge seine Mutter noch zur Vernunft bringt.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Herausgabe von Sachen des Kindes erzwingbar? - von Ibykus - 31-07-2013, 13:25
RE: Herausgabe von Sachen des Kindes erzwingbar? - von Ibykus - 31-07-2013, 13:53
RE: Herausgabe von Sachen des Kindes erzwingbar? - von Ibykus - 31-07-2013, 16:07
RE: Herausgabe von Sachen des Kindes erzwingbar? - von Ibykus - 01-08-2013, 18:33

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Herausgabe der Geburtsurkunde iglu 29 25.046 11-07-2013, 20:54
Letzter Beitrag: iglu

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste