Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Eilt...............brauche dringend euren Rat!!!!
#1
hallo miteinander,

diese woche ist unser fg termin wegen ehewohnungszuweisung und abr antrag meiner ex, nun erreicht mich eine nachricht, das sie mit unserem kind zu ihren eltern gegangen ist und sie dort bleiben, ich könne unseren sohn am mittwoch aber wie üblich am nachmittag vom kindergarten abholen! do ist fg termin.
kann sie das einfach machen oder kann ich das als auszug aus der wohnung deuten, werde auf jeden fall meinen anwalt morgen früh gleich anrufen, wollte aber auch euch um rat bitten!!!!!
Zitieren
#2
Man kann natürlich behaupten, dass sie den Besitzanspruch an der Wohnung aufgegeben hat. Aber was nützt dir die Wohnung, wenn sie das Kind mitnimmt?

Hol das Kind ab, behalte es bei dir und behaupte, dass sie freiwillig quasi kraft Tätigkeit alle Ansprüche aufgegeben habe.
Zitieren
#3
hey iglu,

mein anwalt meinte, das es gar nicht schlecht wäre, wenn sie mit unserem kind auszieht, dann würden wir antrag auf abr stellen, da ich ihm das gewohnte umfeld in der wohnung bieten könnte.
klar bringt mir die wohnung ohne kind nichts, frage ist ob ich die sache eskaliere und die polizei anrufe, doch habe ich dann eine handhabe und ein recht, unseren sohn herausgeben zu lassen (abgesehn davon wäre diese situation für ein 5 jähriges kind ein trauma!!!!!!!!!!!)

ich weiß nicht, vielleicht versucht mich die ex nur zu provozieren, daher versuche ich besonnen zu bleiben.
Zitieren
#4
Zitat:und die polizei anrufe

Das kannst du dir sowieso sparen, weil nichts strafbares vor sich geht. Wer das Kind bei sich behält gewinnt, mit welchen Mitteln auch immer. So einfach und traurig ist es nun einmal.
Zitieren
#5
mach es wie wir es in der flugausbildung beibringen:

1. identify problem: alte ist mit kind ausgezogen
2. isolate problem: unrechtmäßig, ohne genehmigung, in anderes umfeld, beide abr, beid sorgerecht
3. identify action: gerichtstermin donnerstag, antrag auf abr hinterherschieben wegen mangelnder bindungstoleranz, erziehungsungeeignet, kind in vertrauter umgebung lassen etc...
4. fly the plane: keine panik
5. navigate: lass den RA navigieren...dafür bekommt er geld

den tag hälst jetzt auch aus!

aber: du mußt in der verhandlung klar darlegen können, wie DU euer kind betreuen kannst, umgang gewährst etc. biete an, daß die KM meinetwegen 3 wochenenden im monat und 2 tage die woche euer kind haben kann! das haut rein!

bb
netlover
Zitieren
#6
Zitat:
An deiner Stelle würde ich nun prompt das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen und sodann das Wechselmodell in Sachen Umgang vorschlagen.
Sie schadet ganz klar dem Kindeswohl, da sie das Kind aus ihrer gewohnten Umgebung reißt und gerichtliche Entscheidungen nicht abwartet.

werde wohl morgen als erstes einen gegenantrag auf abr und ehewohnungszuweisung stellen

Zitat:Wiederum könnte aber auch deine Ex auf die Idee kommen dich zu beschuldigen. Bitte nicht falsch verstehen! Aber vielleicht hat sie deine sexuellen Übergriffe in den letzten Monaten nicht mehr ertragen und sah infolge keine andere Möglichkeit mehr als zu ihren Eltern zu gehen.

da geht seit monaten nichts mehr, bei so einer ex kann man nur asexuell werden!!!
Zitieren
#7
Siehe mal den Thread "Eingang Vollstreckungstitel beim AG" und da die letzten beiden Kommentare, auch wenn sie nichts mit Deinem Thema zu tun haben, bleibt ein Fazit, was im Forum immer wieder gesagt wurde und ich selbst mich eines Besseren belehren lassen musste :

Trau KEINEM Anwalt. Die helfen Vätern nicht!

"Benutze" ihn für Deine Zwecke, indem Du ihn nur das machen lässt, was Du vorher ausbaldowert hast. Funktioniert er nicht mehr, dann schieß ihn ab. Seine eigenen Vorschläge nimmst Du nicht an. Er will also das ABR beantragen? Oh, welch tolle Idee! wenn es denn klappen würde... Und wenn nicht? Dann heißt es wieder : Hupps. Hat nicht geklappt. Ja, sehr schade.

Deine Ex hat aus ihrer Sicht das einzig richtige gemacht. Sie schafft Tatsachen. Hier insofern, dass sie das Kind mit nahm. Etwas, was sich die Väter meist nicht trauen.

Mach es so wie IGLU sagte! Trau Dich!

Auf die Gefahr hin, dass Du einen langen Text lesen musst. Es lozhnt sich:

Ein Freund von mir hatte ein Riesentheater wegen seines Sohnes. Der wollte auch defintiv zum Papa. Das JA wirkte auf meinen Kumpel ein, "Er solle jetzt mal mit dem Kind reden, dass es wieder zurück zur Mutter will!" Der Anwalt sagte, hier sei nichts zu machen, da das ABR erst kürzlich seitens des Amtsgerichtes an die Mutter ging und man wolle den Fall nicht wieder auf machen. Mein Kumpel war ratlos. Er hatte ein weinendes Kind an seiner Seite und sollte es zurück bringen. Und mein Kumpel ist echt kein Weichei. Der Mann kämpft! Jedenfalls wollte er wieder zum JA und denen sagen, dass er das Kind nun da behalte und wollte die entsprechenden Stellen kontakieren.

Ich weiß was ich bei meinen Kindern alles falsch machte. Also riet ich ihm folgendes (in Kürze und sinngemäß):

Das Wort Jugendamt streichst Du aus Deinem Gedächtnis! Du behälst jetzt das Kind einfach hier. Lerne zu reagieren. Nicht zu agieren! Da passieren zu viele Fehler und es wird den Vätern ohnehin negativ ausgelegt. behalte das Kind hier und laß die Anderen doch mal kommen.

So vergingen 14 Tage und dann 3 Wochen und so fort. Die gegenseite war hilflos was sie denn nun machen solle. Schließlich sagte der Junge, er wolle beim Papa bleiben. Nach 3 wochen meinte der Anwalt des Vaters :"Ähm. naja, wenn das jetzt schon so lange dauert, dann können wir nun auch das ABR beantragen."

Das Kind ist heute noch beim Vater und er ist mir sehr dankbar für diese Strategie.

Zuguterletzt muss noch etwas erwähnt werden: Zwischenzeitlich kam es zu einem Verfahren. Das JA wollte dem Vater ausreden, dass er nun auch das ABR bekäme. Das bräcuhte er doch gar nicht (No Comment....). Schließlich könne die Mama dann ja auch wieder einen Antrag stellen.

Auch der Richter wollte das ABR nicht beschließen! Muß man sich mal vorstellen. Als der Awnalt sagte, wozu denn nun die Gesetze dann da seien und die Möglicheit das ABR zu beschließen, ließ sich der Riczhter erweichen, ein Schreiben asuzusetzen, dass das Kind beim Vater bleiben könne. Ein offizielles ABR hat er immer noch nicht.

Im Ergebnis aber ist es so: Das Kind ist beim Vater und mittlerweile Goot sei Dank alt genug.

Die Wohnung hast Du jetzt schon mal. Super! Wenn das Kind bei Dir bleiben will und Du es am Mittwoch abholst, dann mach es wie die Mutter. Behalte es.

Sie muss dann agieren. Und Du kannst abwarten was kommt. Du wirst sehen: Wenn der Anwalt sieht, dass Du Deinen eigenen Kopf hast, wird er sich bei seinem nächsten"Rat" nach der dann aktuellen Situation ausrichten.
Jetzt aber auf den Anwalt zu hören, wird tödlich!
Zitieren
#8
hey netlover,

dieses punkt für punkt gefällt mir, gewöhne mich langsam daran!

dank euch habe ich keine panik, aber es fühlt sich sch............. an!!!!!

werde aber diese nacht überstehen und morgen alles durch meinen ra in die wege leiten

am liebsten würde ich jetzt zu ihren eltern gehen, unser kind mitnehmen und jedem der sich mir in den weg stellt eine auf [Unterschreitung des Mindestniveaus] geben!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

vielleicht sollte ich danach ins männerhaus flüchten, wegen seelischer grausamkeit durch die ex?????? (............................nur ne vision, keine angst, will ja besonnen bleiben!!!!!)
Zitieren
#9
hey raid,

Zitat:Sei realistisch und stelle dich lieber auf die Standards wie Standard-Umgang und Standard-Sorgerecht ein sprich gemeinsames Sorgerecht mit Aufenthaltsbestimmungsrecht bei der Ex.

ich verstehe deine meinung, aber ich habe noch nicht aufgegeben, befasse mich aber täglich mit deiner aussage um nicht tief zu fallen.

meine frau macht fehler, sie wird in letzter zeit immer nervöser, seit ich ihr angekündigt habe, nicht auszuziehen, bis alles gerichtlich geregelt ist. zb hat sie mir eine email geschickt, wie sehr sich mein sohn auf die zeit mit mir freue und auch bei mir übernachten wolle, sie das auch befürworte. nach aussage meines ra ist dieses schreiben gold wert, da sie sich selber in ihrer eidesstattlichen versicherung völlig widerspricht!
Zitieren
#10
Zitat:Ich möchte jetzt niemanden an's Holzbein pinkeln, aber mache nicht den Fehler das Kind einfach kommentarlos bei dir zu behalten![quote]

du hast recht, ich werde nichts riskieren und versuchen mit kühlem kopf und hoffentlich gutem anwalt (solls ja auch geben) alles auf "legalem" wege zu erreichen!!

versuche bis dahin meine argumentation vor dem fg zu sortieren.
Zitieren
#11
Zitat:eMails von dir werden gegen dich bei Gericht benutzt, eMails der Ex ignoriert der Richter. Ich habe es selbst erlebt!

das wurmt mich, wie kann das alltag sein ohne das was dagegen getan wird!

Zitat:Die eMail zeigt mir, dass sie mit dem Auszug sich selbst bestätigen wollte, dass sie sich von dir trennen kann. Sie scheint sich noch nicht 100%ig von dir gelöst zu haben.

dieses gefühl habe ich auch, seit ich ihr gestanden habe, das ich mit ihr auch nicht mehr zusammenleben will und unsere ehe als gescheitert ansehe, ist sie völlig ausgeflippt und versucht alles zu unternehmen um mich zu "bestrafen"
Zitieren
#12
hey nappo,

wie alt war denn der junge deines freundes???
Zitieren
#13
@papi: Ich müsste nachsehen. Müsste 12 sein. Weißt Du, mir ist schon klar, was ich geraten habe und das das hier auf Widerstand stößt. Ich kann auch nicht von Dir verlangen, so zu verfahren. Ich darf Dir aber Eines sagen: Ich bin im Forum seit 2009. Ich hatte meine Trennung 2006. Ich dachte, ich kriege alles in den Griff. Am Ende stand ich vor einer zerstörten Selbständigkeit, der Pleite, entzogenen Kindern und Leuten, die mich fast in den Knast gebracht haben. Ich will trotzdem nicht klagen. Bin ein flexibler Mensch und meine Murmel spielt mit, so dass ich nicht zum Therapeuten musste.Aber laß Dir gesagt sein :
TRAUE KEINEM ANWALT ! Traue keinen FAMILIENGERICHTEN. Traue keinem JUGENDAMT!
Meine Ordner und Papiere füllen Kisten. Im Forum wurde immer wieder proklamiert: Anwälte helfen Vätern nicht!
Die Mutter gewinnt immer. Ich wollte es erst nicht glauben. Ich weiß, dass es Ausnahmefälle gibt. Aber es sind eben Ausnahmen.
Ich habe mich nicht daran gehalten, was hier stand als es um den 170er ging. Danach habe ich verloren.
Es ist eben so. Ich verzweifle nicht daran. Es ist eben so. Meine Psyche ist stabil besetzt. Ich habe auch den Verlust der Kinder ertragen. Andere nicht. Mit teils schlimmen Folgen. Sei vorsichtig! Lies "Die Kunst des Krieges" . Übrigens auch ein Buchtipp des Forums.

Ich rate Dir :
1. Lerne strategisch zu denken und denke in anderen Mustern!
2. Sei unkonventionell in Deinen Methoden. (Warum kann eine Mutter einfach das Kind behalten, aber ein Vater nicht der dann nur auf die Gerechtigkeit vor Gericht hofft?)
3. Laß agieren! Reagiere nicht. Tus einfach und warte.
4. Gib Anwälten Anweisung was sie zu tun haben und was nicht. (Natürlich solltest Du auch wissen wovon Du redest) Sie werden es tun! Es geht denen nur darum, dass du ihre Rechnung zahlst. Es funktioniert!
5. Wende die gleichen Waffen an wie Dein Gegenüber.
6. Schmiede Eisen dann wenn sie noch heiß sind und verlasse Dich auf NIEMANDEN sonst außer auf Dich selbst.

Ich weiß, es klingt allgemein und dramatisch. Du wirst irgendwann mal an meine Worte denken. Jemand wie "p" kann sich da etwas besser ausdrücken. Aber egal.

Was bei dem Termin passiert willst Du wissen ?
1. Du bleibst in der Wohnung. Da hat der Richter kein Problem mit. Du wirst nur ein paar Sachen von ihr rausrücken müssen.
2. Du musst Unterhalt zahlen und malochen.
3. Für ein ABR bei Dir gibt es keinen Grund. Schließlich sollst Du ja arbeiten gehen und Unterhalt erwirtschaften. Was willst Du dann mit dem Kind?
4. Du darfst es alle 14 Tage abholen und wenn Du Glück hast auch in den Ferien mal länger haben.
5. Nach einiger Zeit des halbwegs funktionierenden Umgangs kommen die ersten Boykotte.
Und dann gehts weiter. Man verlässt sich ja auf seinen Anwalt....
Zitieren
#14
Wer Fakten schafft ist klar im Vorteil, da hat der Nappo auf jeden Fall Recht. Wenn Du noch die Wohnung hast, solltest Du ernsthaft ueber Nappos Vorschlag nachdenken.....
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
Zitieren
#15
@papi: gib mir mal dein email, dann schicke ich dir meinen gerichtsbeschlluß über abr...speziell aber auf das soziale umfeld des kindes abgestellt!

frage:

1. wie alt das kind?
2. schule
3. wie weit zieht die ex weg?

meine ist 11 jahre alt...darunter ist es schwierig vom erweiterten umfeld zu sprechen.

u.u. kann der richter das kind anhören und feststellen, ob KW = KW ist...wenn KW dem KW entgegenläuft...könnts kritisch werden..

KW = kindeswille
KW = kindswohl o.ä.

lass krachen mann...
bb
netlover
Zitieren
#16
Ich kann hier nicht erkennen, was dagegen spricht, dass das Kind mit dem Vater in der bisherigen Wohnung bleibt und die Mutter zu ihren Eltern zieht.

In diesem Fall sollte der Mutter -wie schon geschrieben- großzügiger Umgang angeboten werden; sogar Wechselmodell, das dann für sie argumentativ nur schwer abzulehnen wäre...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
Zitieren
#17
Also noch ein größerer Risikofaktor auf den Anwalt zu hören und aufs Gericht zu hoffen. Da kann man eher hoffen, dass der Richter sich schwerer tut nach dem Motto: Das Kind muss aus der gewohnten Umebung (Wohnung) raus, weil Mammi jetzt auch bei Omi wohnt.....
Zitieren
#18
(16-09-2013, 22:27)raid schrieb: Leute Ihr vergesst, dass das Kind erst 5 Jahre alt ist.

Und? Gibt´s da noch kein Kindeswohl? "Leut", es wird keine guten Beispiele geben, wenn sie nicht erstritten werden...

Zurückziehen auf die Position "Kind bleibt einvernehmlich bei Mutti" -womit der Grundrechtseingriff (ABR) nicht nötig wäre- und maximaler Umgang für @papi geht immer noch...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
Zitieren
#19
hallo jungs,

nehmen wir an, ich hole mein kind am mittwoch vom kindergarten ab und bringe es an einen sicheren ort für 1-2 tage, lasse das schloss tauschen in unsrer wohnung, irgendwann muss ich wieder zur arbeit und das kind in den kiga, dann wird doch ex wieder zuschlagen, was kann man den tun, spinnt mal vernünftige phantasien, bin zu vielem bereit, werde dann morgen ra sagen was ich vor habe und ob es gegen irgendwelche gesetze verstößt?
Zitieren
#20
Sorry, war die Verhandlung nicht in Kürze?

Dann nimm bis dahin Urlaub. Danach gibt´s dann ja wohl eine neue Situation... und auch bei einem 5jährigen Kind, das gerne bei seinem Vater ist, halte ich eine Entscheidung für einen vorläufigen Verbleib im bisherigen Umfeld für nicht abwegig, zumal der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes die bisher gemeinsam genutzte Wohnung ist.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
Zitieren
#21
hey wackelpudding,

ja, termin ist am donnerstag, sowie ich meine ex einschätze, wird sie vor dem fg termin wieder in die wohnung kommen um danach wieder irgendwo unterzukommen. sie macht was sie will und ich hinke ständig hinterher, weil ich an das kindeswohl denke, langsam glaube ich, man muß ein schwein sein um hier mitzuhalten, emotionen raus, kein mitleid!!
Zitieren
#22
Hallo, es geht weder um Dich, noch um die ex - tu, was für D e i n Kind gut ist! Und das kannst Du besser beurteilen, als jeder andere hier...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
Zitieren
#23
tschuldigung,

lasse mich manchmal hinreisen, deswegen ist es gut, das ich euch habe, die mir halt geben. natürlich hast du recht, ich mache das alles nur, weil ich meinen kleinen scheißer einfach abgöttisch lieb habe und es mir in der seele brennt, wenn ich daran denke, wieviele tage ich ihn nicht mehr sehen werde, wenn der umgang geregelt ist. jeden dieser tage wird er mir fehlen.................................ihr seht, werde wieder emotional............................
werde mich mal auf morgen konzentrieren und hoffen, das es ein schöner tag wird!!!Big GrinBig Grin
Zitieren
#24
Wer Fakten schafft ist IMMER klar im Vorteil. Ich haette damals nie zulassen sollen, dass die psychisch kranke KM unseren Sohn beim Auszug mitnimmt. Dass haette mir bestimmt 2 Jahre K®ampf und mehrere 10Tsde Euros gespart und unser autistischer Sohn haette bestimmt schon zwei Jahre frueher die Foerderung, Ruhe und Regelmaessigkeit bekommen die er so dringend braucht.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
Zitieren
#25
hey kay,

fakten sind natürlich wichtig, diese als vater zu schaffen ohne als "monster" dazustehen aber schwierig, wenn ex kind mitnimmt ist ne tolle mutter, andersrum bist ein kindesentführer und wirst abgestraft, wenn ich mir halbwegs sicher wäre, das ich mein kind dadurch nicht ganz verliere, würde ich mich sogar vieles trauen! aber wer weiß, manchmal ists aus dem bauch heraus am besten, mal schauen was die tage bringen...............................
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Dringend: Brauche Rat, es wird jetzt blutig IPAD3000 9 6.313 06-03-2017, 07:41
Letzter Beitrag: Depressiv
  ...Umgangsboykott beginnt...brauche dringend Rat!! papi 28 17.664 16-10-2013, 13:11
Letzter Beitrag: Antragsgegner
  Brauche dringend einen guten Anwalt EvaGeschädigter 16 15.639 21-07-2012, 12:18
Letzter Beitrag: EvaGeschädigter
  Unterhalt / Anwalt !Eilt etwas! PapaMarc 35 30.721 04-03-2011, 20:19
Letzter Beitrag: PapaMarc

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste