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Chancen auf Ferienumgang ?
#26
(12-10-2013, 13:59)Sixteen Tons schrieb: Hallo Arja,

ich sehe da bei einer Übernachtung keinen großen Unterschied zwischen "bei mir" und "mit mir". Es unterscheidet sich doch lediglich der Ort der Übernachtung?

Was genau war jetzt noch einmal dein Ansatz für eine entsprechende
Argumentation?

Als ich den OLG Vergleich eingehen musste, ist der Kleinen - damals 8-jährigen - gleich von ihrer Mutter eingetrichtert worden, dass sie niemals bei Papa übernachten müsse ...

Hätte das Familiengericht im ersten Beschluss gleich die E... in der Hose gehabt zu sagen: So, Kind möchte nicht beim Vater übernachten, aber wir ordnen schonenden Aufbau des Übernachtungsumgangs an und ordnen wie beantragt auch eine Ferienregelung an, wäre der ganze Mist nicht passiert und Exe hätte nicht so über 2 Jahre manipulativ schalten und walten dürfen, wie sie es getan hat.
Das war der Kardinalfehler !

Es ist eine absolute Frechheit eines Gerichtes zu urteilen, das ein Ausschluß von Übernachtungen beim eigenen Vater nicht dem Kindeswohl entspricht.

Daher also mein letzter Versuch die gerichtliche Genehmigung zu bekommen, mit dem Kind in Urlaub zu fahren. Mir konnte bislang niemand erklären, dass es dem Kindeswohl entspricht, dass das Kind
in den Schulferien um 6 Uhr aufstehen muss um den Umgang mit dem eigenen Vater zu haben, während die Schulfreunde ausschlafen und sich regenerieren können ...

Gruß
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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#27
ok - dann würde ich einen antrag wie folgt stellen:

1. der beschluß des FG bezügl. übernachtungen wird wie folgt geändert:

a) das gem. kinder eheleute wird ab sofort beim vater übernachten können. die KM hat alles zu tun, damit das kind beim vater übernachten kann.
b) innerhalb eines zeitraumes von 3 monaten wird das kind mit 4 übernachtungen pro monat an diese möglichkeit herangeführt
c) die ferienregelung wird dahin geändert, daß das kind hälftig beim vater ist, ohne daß dieser das gem. kind jedean abend zurück zur km und morgens von der km zum kv transportiert werde muß.

begründung:

es entspricht nicht dem kindswohl, daß ein 9jähriges kind sich nicht an übernachtungssituationen bei einem elternteil nach der trennung gewöhnen muß. vielmehr ist es sinn und zweck, dem kind die kooperationsfähigkeit der eltern zu vermitteln und die bindungstoleranz der eltern zu fördern. der kv möchte gerne mit dem kind im urlaub auch in hotels übernachten. daher ist es zu bevorzugen, daß das kind langsam an diese möglichkeit herangeführt wird. weiterhin wird auf die weitere entwicklung des kindes in dieser hinsicht einfluß genommen.


noch fragen - hauser?

also schreib den antrag ans FG und harre der dinge!

bb
netlover
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#28
@ netlover .

Finde ich richtig gut formuliert - werde ich so übernehmen bzw. vor Gericht so begründen . Melde mich, wenn das Ergebnis in 2 Wochen feststeht.
Muss jedoch vorher noch zum Gespräch mit der JA-Tusse, deren Haltung schon von vornherein feststeht . Werde die Argumentation dort aber genauso vorbringen.Vielen Dank.

Gruß
ArJa
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#29
(14-10-2013, 08:58)netlover schrieb: noch fragen - hauser?

Nein, Kienzle. *Daumenhoch-Smilie*
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#30
Guten Morgen. Brauche mal wieder Euren Rat.

Ich habe ja wie erwähnt Umgangsklage wegen Ferienumgang eingereicht; der Termin ist in 4 Wochen festgesetzt. Gestern war der obligatorische Jugendamtstermin, zu dem Exe und ich vorab eingeladen waren. Obwohl das Ergebnis aufgrund meiner ganz spezifischen Beziehung zum hiesigen Jugendamt ( wegen Dienstaufsichtsbeschwerden und,und .. ) von vornherein feststand bin ich hingegangen, damit man mir keine mangelnde Kommunikationsfähigkeit unterstellen kann. Und wie zu erwarten, haben sich JA-Tusse und Exe bestens verstanden; Exe war die treusorgende liebe Mama und ich der böse, egoistische Papa, der das arme Kind dauernd vor Gericht zieht. Na ja , nichts Neues...

Meine Angebote des schonend aufbauenden Übernachtungs- bzw.Ferienumgangs wurde negiert und Exe zeigte sich stur und kompromißlos wie eh und je.
Ja-Tusse hat dann zugegeben, dass sie in unserem Fall mit ihrem vermittlerischen ( haha !- wo hat die denn wohl vermittelt ? ) Latein am Ende sei und wird dem Familiengericht vorschlagen, einen Verfahrensbeistand für unsere Tochter zu benennen...

Und dazu würde ich gern alles wissen, was meinerseits zu beachten ist;wo Fallstricke und Falltüren zu erwarten sind und wie ich sowas einzuschätzen habe. Habe da keinerlei Erfahrung und wäre da für entsprechende Meinungen dankbar.

Unabhängig davon wurde mir seitens des JA mitgeteilt ( bei mir sind aufgrund meiner Beschwerden immer ein männlicher und eine weibliche JA-Bedienstete/r anwesend ) mitgeteilt, dass meine Tochter gestern dazu befragt wurde. Und da hat sie mal wieder eine ihrer üblichen schauspielerischen Glanzleistungen abgeliefert, genau so wie sie damals schon das OLG mit ihrem Tränenausbruch aufs Kreuz gelegt hat. Sie kann wirklich auf Kommando höchst überzeugend losheulen und wirkt dabei dann so hilflos , dass sie jede/n um den Finger wickelt, die Süße. Gestern wurde dann das große Programm abgezogen. Tränenausbruch und Zittern, Schnappatmung und ans Fenster gehen wegen erhöhtem Sauerstoffbedarf. Tja, die unheilige Allianz zwischen seit Jahren manipuliertem Kind und der Exe...
Wie gesagt, es ging nur darum, ob sie mit Papa in Urlaub fahren will... um nichts Anderes .
Was dabei langfristig herauskommen wird, kann ich mir schon ausmalen, aber ich werde weiter kämpfen , habe mich aber den Ratschlägen der T-Faq entsprechend innerlich schon von meinem Klageziel Übernachtungen und gemeinsame Urlaube verabschiedet.

Aber jetzt gehts erstmal nur um den nächsten kleinen Schritt, den Verfahrensbeistand ..

Viele Grüße
ArJa
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#31
Ich habe nur Erfahrung mit 2 Verfahrensbeiständen für meinem Sohn. Beide sind Rechtsanwältinnen. Eine hat sich eigentlich nur mit meinem Sohn unterhalten, die andere hat jetzt ein Gespräch mit uns beiden geführt.

Im Ergebnis haben sie das getan, was ihr Job ist, nämlich eine am Kind orientierte Lösung gesucht.

Das war für mich aber eine andere Situation als für Dich, denn mein Sohn hat immer Kontakt zu mir gewollt, obwohl mütterlicher Druck schon bei sehr früher richterlicher Kindesanhörung protokolliert wurde. Für mich ist es daher wohl auch einfach zu sagen, dass ich ihn nicht zum Kontakt mit mir zwingen würde...

Wenn ich eine Bewertung vornehmen sollte, würde ich sagen, es ist ok, dass das Kind einen Beistand hat - dagegen sollte man Rechtsanwälte auf Elternseite verbieten, mMn. sind anwältliche Schriftsätze sehr geeignet, verletzend zu wirken... Es stärkt ja nicht unbedingt die Einigungsbreitschaft, wenn jemand, der die Situation nur von Hörensagen kennt, sich anmaßt, einem Elternteil die Kindeswohlorientierung abzusprechen.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#32
(15-11-2013, 09:08)ArJa schrieb: Tränenausbruch und Zittern, Schnappatmung und ans Fenster gehen wegen erhöhtem Sauerstoffbedarf.

Ehrlich gesagt kann ich mir nicht vorstellen, dass das reines Spiel ist.

Ich würde meinem Kind sowas niemals antun.

Da hört bei mir jedes Verständnis auf, Urlaub hin oder her.
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#33
@ Theo . Hat mich auch schockiert, diese Darstellung des Jugendamts, aber ich war ja nicht dabei.

Allerdings kenne ich meine Tochter schon soweit, dass sie dieses Spielchen zur Durchsetzung ihres Willens einsetzt und ich hab sie schon ein paarmal dabei erwischt, wie sie mittendrin von der Seite schaute, um zu sehen , wie ich reagiere.

Die eigentliche Frage ausgehend von der Annahme , dass ich mir gegenüber meinem Kind nicht das Geringste habe zuschulden kommen ( was ich versichern kann ) , ist doch : Warum reagiert das Kind derart heftig nur bei der Frage, ob sie mit Papa z.B. für eine Woche auf einen Reiterhof fährt ? Was hat man ihr da eingeredet ?

Danach fragt niemand.. weder bei Gericht und erst recht nicht beim Jugendamt ...

Gruß
ArJa
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#34
(15-11-2013, 12:58)Theo schrieb: Ehrlich gesagt kann ich mir nicht vorstellen, dass das reines Spiel ist.

Das ist es wohl auch nicht. Ich hatte mit meinem Sohn ähnliche Erfahrungen und ihm gesagt, dass ich sein Verhalten nicht verstehen würde. Kam dann heraus, dass es seine einzige wirksame Möglichkeit war, bei seiner Mutter etwas durchzusetzen.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#35
@arja- : also mach hin, nimm meine formulierung, nimm raid-formulierung und bau da was schönes zusammen.

verfahrenspflegerin: bau einen guten draht auf, die sind heut auch nicht mehr mütterlastig...hab selbst die erfahrung gemacht.

wie gesagt: es geht nur um übernachtungsaufbau, mehr kontakt, einschränken der schauspielerei...siehe bei wackelpudding...etc.

wenn töchterchen wieder das bei dir machen sollte, dann fauch sie an mit den worten: geh auf eine schauspielerschule, da kannst es den frauen beibringen und den kindern auch noch!

bb
netlover
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#36
So Männers, da hole ich den Trööt wieder raus ...
Komme gerade mal wieder aus dem Gerichtssaal und bin natürlich wieder wütend ( man bekommt langsam Routine ).

Gleiches Procedere wie immer : neuer lebens- und berufserfahrener Richter von ca. 30, gegen mich eingestellte JA-Tusse , Gegenseite .. und das Ergebnis war mal wieder vorherzusehen : kein Ferienumgang, keine Übernachtungen; alles wie gehabt , außer : Kind wird jetzt noch mal vom Richter angehört mit Verfahrensbeistand.

Richter sieht keine Chance Kind zum Ferienumgang zu zwingen/überzeugen/ überreden / was auch immer....

Kindeswille ist erheblich ( auch bei 10-jährigen, weil mittlerweile gefestigt, warum der Wille so zustandekommt, ist unerheblich .. ) . Strategie der Exe geht mit Lebensalter des Kindes zunehmend auf, Richter verwies auf den Grundsatz: Kindeswille ist Kindeswohl ab 14, manche OLG räumen das auch schon 11- jährigen ein....

Quintessenz: Mütter müssen ihren Kindern nur einbläuen immer zu sagen, dass sie nicht bei Papa übernachten wollen und in Ferien fahren wollen, dann brauchen sie auch nicht, ergo ein Freibrief für Teilumgangsverweigerung.

Meine Hinweise auf Urteile BVerG/OLG Saarbrücken wurden geflissentlich ignoriert, immer unter der Fragestellung : " Ja und wenn das Kind nun mal nicht will ... "

Was ich jetzt mache weiß ich noch nicht: OLG ?? Gutachten ? Aufgeben ?

Keine Ahnung, muß ich in Ruhe durchdenken. Hör mir dazu auch gern mal Eure Meinung an ...

Gruß
ArJa
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#37
@ ArJa,

ich würde mich mal hinsetzen und versuchen, auf einem Blatt Papier so etwas wie eine Abwägung / Aufrechnung zu machen.

Linke Seite: was kann ich gewinnen? Rechte Seite: was wird es mich kosten?

Wenn deine Tochter jetzt 10 Jahre alt ist (so habe ich das gelesen), dann geht es um fünf Jahre. Also eigentlich um fünf Jahresurlaube, die du mit dem Kind verbringen willst. Mit 16 wird Töchterlein eigene Urlaubspläne haben, da geht sie nur noch mit dir mit, wenn es auf die Seychellen oder in die Karibik geht. Zurück zum Thema: ein OLG-Verfahren kostet inkl. Anwalt und allem drumherum mindestens 3.000 Euro. Gutachten und "ein bisschen was drumrum" mindestens 2.500 Euro. Jetzt kann man natürlich nicht Kosten aufrechnen gegen sein Kind - aber du hast doch regelmässigen Umgang, richtig? Dir ging es ur um zusätzlichen Ferienumgang.

Ich würde, in deiner Situation, auf den Kindeswillen spekulieren und Töchterchen entsprechende Angebote machen. Die ersparten Gerichts-, Anwalts- und Gutachterkosten für ein "Upgrade" des Urlaubsziels verwenden. Wird nicht nächstes Jahr klappen, und übernächstes Jahr vielleicht auch noch nicht. Aber wenn die Göre mal in der Pubertät steckt, dann ist ein Urlaub mit dem Papa an einem exotischen Urlaubsziel allemal attraktiver als mit Mutti und Stiefvati nach Mallorca.

So weit meine Gedankengänge dazu.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#38
Danke für Eure Einschätzungen.

Ja, sie schläft allein im Bett und Exe hat einen neuen Stecher, das ist mir aber völlig gleichgültig. Man hat gemerkt, die Meinung des Richters war vorgefaßt, da hatte man keine Chance. Die zwei! stündige Verhandlung kreiste immer und immer wieder um die Freiwilligkeit, mit der das Kind bei mir übernachten sollte. Also keine Tricks usw. ,Ferien- und Übernachtungsumgang nur auf freiwilliger Basis; unter dieser Prämisse kann ich darauf bei meiner Tochter noch Jahrzehnte warten ....

Was mich eigentlich am meisten fertig gemacht hat, war nicht das Ergebnis an sich- das hatte ich aufgrund meiner Erfahrungen natürlich einkalkuliert, sondern etwas anderes.

Meine Tochter und ich hatten freiwillig eine Vereinbarung über etwas getroffen und vereinbart , das das unter uns bleibt; genau der Sachverhalt wurde mit aber von der gegnerischen Anwältin vorgehalten. Genau wie andere Vorwürfe ( natürlich aufgebauscht und übertrieben ), die nur von meiner Tochter stammen konnten.

Das heißt definitiv, das das Kind nach jedem Umgang konsequent ihrer Mutter berichtet hat, was am WE vorgefallen war, das Ganze aufgrund der Infovielfalt sicherlich schriftlich festgehalten und der Anwältin gemailt wurde, die das Ganze dann aufgebauscht hatte. Es waren absolut harmlose Dinge, mit denen sie heute ihren Antrag auf Sorgerechtsentzug und Umgangsausschluß begründete; sie wurde allerdings sofort vom Richter zurückgepfiffen, weil das nur Kleinigkeiten und Lappalien wären. Die Prozeßtaktik der Anwältin war klar - den Vater schlecht machen, es wird schon was hängenbleiben ...

Ich bin traurig und enttäuscht von meiner Tochter, ich hätte nicht gedacht, dass sie mir so in den Rücken fällt. Die Konsequenzen werden jetzt sein, dass ihr grosses Weihnachtsgeschenk jetzt sehr viel kleiner ausfallen wird. Sie wird zu lernen haben, das Alles im Leben seinen Preis hat; auch " Verrat ". Eine clevere 10-jährige muss das wissen, das man Vereinbarungen einhält.

@Austriake hat mit Einschätzungen völlig recht, 5 evtl. Urlaube, die bei " meinem " OLG zudem überhaupt nicht gesichert wären, sind die voraussichtlichen 5000 € nicht wert.

Ende, Schluss und vorbei .... Aus die Maus .

Ich werde sie in Zukunft nicht in den Ferien holen ( es gibt ja keine Ferienregelung )- soll Exe sehen, wo sie sie dann unterbringt ...
Und Geschenke u.ä. lasse ich lieber den zwei Kindern meiner Partnerin zukommen, die freuen sich wenigstens ehrlich.

Die Konsequenz heißt für mich ganz klar -> Aufgabe ! Ich habe bis zum Umfallen gekämpft und ich habe alles mögliche versucht, muß aber feststellen, wenn es eine unheilige Allianz zwischen Mutter und Tochter gibt, hast Du keine Chance und es ist sinnlos, weiter Geld zu verbrennen.

Die Zukunft ist vorprogrammiert - mit 14 wird meine Tochter nicht mehr zu mir kommen, da bin ich mir mittlerweile sehr sicher ...

Gruß
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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#39
(12-12-2013, 19:04)ArJa schrieb: Die Konsequenz heißt für mich ganz klar -> Aufgabe ! Ich habe bis zum Umfallen gekämpft und ich habe alles mögliche versucht, muß aber feststellen, wenn es eine unheilige Allianz zwischen Mutter und Tochter gibt, hast Du keine Chance und es ist sinnlos, weiter Geld zu verbrennen.

Habe ich ähnlich mit meinem jüngsten Kind erlebt (wenn auch etwas später): Gegen die vereinte Macht einer gewissenlosen KM und eines dummen Richters hast Du keine Chance!

Und bei mir war sogar das JA auf meiner Seite!

Ich habe den Kampf begraben - es bringt nichts mehr.

Das Kind kommt jetzt hin und wieder einmal. Aber im Grunde hat die KM auf voller Linie gesiegt und die Beziehung zwischen dem Kind und mir erfolgreich weitgehend zerstört.

Confused

(12-12-2013, 19:04)ArJa schrieb: Die Zukunft ist vorprogrammiert - mit 14 wird meine Tochter nicht mehr zu mir kommen, da bin ich mir mittlerweile sehr sicher ...

Ganz so negativ sehe ich es nicht: Du kannst überhaupt nicht vorhersagen, wie das Kind in dem Alter reagieren wird!

Deswegen ist mein Rat: Erwarte nichts und freue Dich dann über positive Entwicklungen.

Den Kampf aber solltest Du aufgeben - da stimme ich mit meinen Vorpostern überein.

Simon II


Nachtrag: Es hat ein bißchen gedauert (und auch den Zuspruch von Freunden gebraucht), bis ich die Situation akzeptiert habe.

Aber weißt Du was: Das Geld, daß ich bisher in den weitgehend vergeblichen Kampf um mein Kind gesteckt habe, stecke ich jetzt in mein Hobby.

Und es geht mir gut dabei!

Es ist, als ob eine große Last von meinen Schultern gefallen ist.
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#40
Tja, es ist wohl tatsächlich so wie in der FAQ beschrieben. Man muss wissen, wann man verloren hat ... Ich werde einige Zeit brauchen, um das zu verarbeiten und auch mein Vertrauen zu meiner Tochter zurückzugewinnen, muss ich doch nun mehr davon ausgehen, das alles was wir sprechen und tun stante pede der Exe zugetragen wird.

Andererseits, wenn ich es recht überlege : Soll sie doch ! Für Sorgerechts-und Umgangsentzug wirds nicht reichen und Tochter wird merken, dass ab jetzt die goldenen Zeiten ( und noch ein Spassbad, und noch ein Freizeitpark, und noch ein Spielzeug usw. ... ) vorbei sind.

Wenn es denn so sein soll, das ich mein Kind kaufen muss - o.k., dann hat es dafür auch eine Gegenleistung zu erbringen. Leider muss ich feststellen, dass meine Tochter zunehmend die miesen Charaktereigenschaften ihrer Mutter - Egoismus und Opportunismus - übernimmt.

Schade drum ...

Ach ja - werde jetzt alle noch ein bißchen ärgern zum Schluß; erstmal werde ich auf einem Beschluß bestehen und Exe drüber im Unklaren lassen, ob ich vors OLG ziehe; der Richter darf auch einen OLG-fähigen Beschluß formulieren und mein Anwalt kann sich die Vergleichgebühr von der Backe putzen ..... sollen ja schließlich alle was von mir haben ....

Danke für Eure Hilfe .

Gruß
ArJa ( muß jetzt erst mal alles für sich sacken lassen )
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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#41
(12-12-2013, 15:58)ArJa schrieb: Was ich jetzt mache weiß ich noch nicht: OLG ?? Gutachten ? Aufgeben ?

Was Simon ii sagte, kann ich nur unterstreichen und einige Sachen deiner Beschreibung aus dem Gerichtssaal aus eigener Erfahrung bestätigen. Der Richter und all die Helfer kommen damit durch, da ist auch auf dem Instanzenweg nichts zu machen. lass den Typen noch ein Urteil und eine Begründung schreiben und beende dann den Gerichtsweg.

Die Ex hat das Kind so fest gebunden, dass du mit deinen Versuchen zum Umgang im Prinzip gegen das Kind kämpfst.

Zitat:Ich bin traurig und enttäuscht von meiner Tochter, ich hätte nicht gedacht, dass sie mir so in den Rücken fällt. Die Konsequenzen werden jetzt sein, dass ihr grosses Weihnachtsgeschenk jetzt sehr viel kleiner ausfallen wird. Sie wird zu lernen haben, das Alles im Leben seinen Preis hat; auch " Verrat ". Eine clevere 10-jährige muss das wissen, das man Vereinbarungen einhält.

Das ist falsch von Grund auf. Du bist verletzt, das ist ein erklärbares und legitimes Gefühl. Grosse Weihnachtsgeschenke sind schon von Anfang an ein Fehler. Trennungskinder sollte man niemals, nie, auf gar keinen Fall mit materiellen Dingen locken. Dieser Fehlanreiz verselbständigt sich und endet immer in Frust, Masslosigkeit, gegenseitigen Bestrafungen. Hör mit Geschenken auf nicht wegen irgendeinem "Verrat", sondern weil Kauf und Erwartung einer Gegenleistung eine katastrophale Sackgasse sind.

Löse dich von angenommenen Verpflichtungen. Wenn das Kind kommt, dann kommt es, wenn nicht dann nicht. Mach keinerlei Verrenkungen, damit es kommt. Klar, es wird immer seltener kommen, in wenigen Jahr ist Schluss, dann wird es immer unwichtiger bei dir zu sein. Termine, keine Lust, andere Prioritäten... Das ist der übliche Weg, Teil des Erwachsenwerdens. Bei manipulierten Trennungkindern um einige Jahre phasenverschoben nach vorne.
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#42
(13-12-2013, 12:19)p schrieb: Das ist falsch von Grund auf. Du bist verletzt, das ist ein erklärbares und legitimes Gefühl. Grosse Weihnachtsgeschenke sind schon von Anfang an ein Fehler. Trennungskinder sollte man niemals, nie, auf gar keinen Fall mit materiellen Dingen locken. Dieser Fehlanreiz verselbständigt sich und endet immer in Frust, Masslosigkeit, gegenseitigen Bestrafungen. Hör mit Geschenken auf nicht wegen irgendeinem "Verrat", sondern weil Kauf und Erwartung einer Gegenleistung eine katastrophale Sackgasse sind.

Löse dich von angenommenen Verpflichtungen. Wenn das Kind kommt, dann kommt es, wenn nicht dann nicht. Mach keinerlei Verrenkungen, damit es kommt. Klar, es wird immer seltener kommen, in wenigen Jahr ist Schluss, dann wird es immer unwichtiger bei dir zu sein. Termine, keine Lust, andere Prioritäten... Das ist der übliche Weg, Teil des Erwachsenwerdens. Bei manipulierten Trennungkindern um einige Jahre phasenverschoben nach vorne.

Dem stimme ich zu mit einer einzigen Ausnahme:

Dem Satz "in wenigen Jahren ist Schluss" kann ich nicht zustimmen.

Nochmal: Es ist nicht vorhersehbar!

Sowohl bei mir selbst (mein mittleres Kind wohnt jetzt bei mir - nachdem es mit 18 von der KM vor die Tür gesetzt wurde) als auch bei der Betreuung von Vätern habe ich die verschiedensten Entwicklungen erlebt!

Von "völliger Kontaktabbruch" bis "Kind wechselt zu Vater" war da alles dabei.

Und das Kind ist erst 10 oder 11!

Warte mal ab, wenn es wirklich in die Pubertät kommt und sich von seiner Mutter abgrenzen will.

Da ist noch einiges an Entwicklung drin.

Wichtig ist, daß Du Dich so verhältst, wie es p Dir vorgeschlagen hat: Nabel Dich ab - aber sei bereit, positive Entwicklungen beim Schopf zu fassen.

Simon II
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#43
Ja, es ist nicht vorhersehbar und es kann auch ganz anders wie erwartet laufen. Das Szenario mit der höchsten Wahrscheinlichkeit bleibt trotzdem der langsame Abschied, tröpfchenweiser Wandel einer schwachen Beziehung zu einer Nicht-Beziehung.

Andere Szenarien kommen vor, lassen sich genauso wenig beeinflussen. Probleme in der Pubertät passieren oder auch nicht, der abwesende Vater kann da nichts machen, nicht mal zusehen. Seine Möglichkeiten beschränken sich darauf, die Tür offen zu halten. Wobei auch das nicht immer zu raten ist. Mancher macht sich dabei kaputt, sich mit Scherben und Schaden einzulassen, dem Produkt von 15 Jahren mütterlicher Manipulation und mieser Erziehung. Der Vater wurde nun einmal von der Erziehungsverantwortung ferngehalten, die Folgen daraus sind nicht seine Verantwortung.
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#44
(13-12-2013, 12:19)p schrieb: Grosse Weihnachtsgeschenke sind schon von Anfang an ein Fehler. Trennungskinder sollte man niemals, nie, auf gar keinen Fall mit materiellen Dingen locken. Dieser Fehlanreiz verselbständigt sich und endet immer in Frust, Masslosigkeit, gegenseitigen Bestrafungen. Hör mit Geschenken auf nicht wegen irgendeinem "Verrat", sondern weil Kauf und Erwartung einer Gegenleistung eine katastrophale Sackgasse sind.

Na ja - andererseits war es immer schön, Wünsche des Kindes erfüllen zu können; das habe ich in der Ehe gemacht und auch noch im Trennungsjahr, nicht weil ich sie kaufen wollte, sondern weil es mir Spass gemacht hat. Dennoch bleibe ich dabei : Alles hat seinen Preis, ich werde von ihr nichts einfordern, aber wenn sie von selbst kommt, darf ich sie schon gelegentlich mit etwas Unerwartetem belohnen .. im Umkehrschluss werden die Geschenke schon deutlich kleiner werden; ich werde ihr nicht sagen warum - sie wird wissen, warum - dafür kenne ich sie.

Das irgendwann der Abnabelungsprozeß kommt ist klar; das er seitens der KM zwangsweise aber ab dem 8. Lebensjahr eingesetzt hat, ist eine Tragödie...
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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#45
@ raid - Deine Einstellung zu der Sache finde ich bewundernswert, musste schmunzeln als ich die Beschreibung der Situationen las.
Nur leider funktioniert das nicht bei jedem Kind. Aber vielleicht wäre es ja zumindest einen Versuch für @ ArJa wert.

Im übrigen bin ich auch kein Freund von "Leistung - Gegenleistung". Wobei es, wie ich finde, schon ein Unterschied ist, ob man von vornherein sagt "Ich schenk dir das, wenn ich jenes dafür bekomme." oder ob ein Kind durchaus auch mal als Konsequenz erlebt, dass "schlechtes Benehmen" nicht belohnt wird. Es sollte vielleicht nicht unbedingt bestraft werden, aber - Kindheit hin oder her - jedes heranwachsende Kind wird lernen müssen, dass es zwar die Liebe seiner Eltern jederzeit und für immer umsonst bekommt, aber das Ausnutzen eines Elternteils durchaus auch unbequeme Folgen haben kann. Letztlich sind Kinder, gerade in dem Alter, häufig manipulativer und schlauer als man es sich vorstellen kann.
@ Arjas Tochter hat sich an eine Vereinbarung nicht gehalten - Konsequenz ist die Einschränkung von Geschenken. Daran sehe ich nichts pädagogisch Verwerfliches.
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#46
Materielle Dinge mit Erwartungen zu verknüpfen halte ich auch in einer nicht zerbrochenen Familie nicht für ein sonderlich weit führendes Erziehungsprinzip. Wir erziehen damit Krämer, Händler, Anwälte. Geschenke werden zu Lasten, weil mit Erwartungen beschwert. Etwas Bedingungslos zu geben, ohne es festhalten zu müssen (wer auf Gegenleistung hofft oder sie verlangt, gibt nicht vollständig) ist ein besseres Vorbild wie der Handel. Den lernen sie sowieso, sobald sie nur die ersten Münze ihres Taschengeldes vor dem Kiosk zücken.

Noch viel schwerer ist das aber für einen Trennungsvater, der Kontakt und Erziehung nicht auf eine tragfähige, solide Beziehung gründen kann. Da wird ein schiefgegangener Handel oder die Erwartung von Geschenken, die dann ausbleiben schnell zu einer existentiellen Bedrohung der Beziehung. Irgendwann bleiben sie aus, keine Erwartungshaltung ist ohne Frust zu beenden. Irgendwann gibt es immer Dinge, die der Vater nicht mehr leisten kann, Wünsche die nicht mehr zu befriedigen sind. Handel die nicht eingehalten werden. Dann fängt die gegenseitige Schuldprojektion an. Besser, man fängt diesen verhängnisvollen Mechanismus gar nicht erst an.
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#47
(13-12-2013, 14:55)p schrieb: ...
Noch viel schwerer ist das aber für einen Trennungsvater, der Kontakt und Erziehung nicht auf eine tragfähige, solide Beziehung gründen kann. Da wird ein schiefgegangener Handel oder die Erwartung von Geschenken, die dann ausbleiben schnell zu einer existentiellen Bedrohung der Beziehung. Irgendwann bleiben sie aus, keine Erwartungshaltung ist ohne Frust zu beenden. Irgendwann gibt es immer Dinge, die der Vater nicht mehr leisten kann, Wünsche die nicht mehr zu befriedigen sind. Handel die nicht eingehalten werden. Dann fängt die gegenseitige Schuldprojektion an. Besser, man fängt diesen verhängnisvollen Mechanismus gar nicht erst an.

Kann ich nur bestätigen. Ich wollte das auch nie. Doch die KM wusste wie man den Kindern ganz schnell das PapaWE versauen kann.
Frau verspricht den Kindern Dinge die Papi angeblich kauft/macht/sonstwas, Kids kommen und ziehen ne Flätsche weil die geschürten Erwartungen nicht erfüllt wurden und Papi erfährt das im Besten Fall gleich oder erst Wochen später.

Meine Kinder sind von der KM so erzogen, dass mir meine Große ernsthaft gesagt hat: "Du kannst Dir aussuchen, einen Laptop, Flachbildfernseher oder einen ZockerPC (oder PS7 weiss nicht mehr gernau), dann komm ich Samstag nachmittag mal für 2h zu dir".

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#48
Wenn mich jemand nur besucht, weil er Geld sehen will, dann ist das nur noch eine Prostitutionsvariation und der übliche Endpunkt der Geschenkespielchen. Wenn solche Forderungen kommen, dann würde ich nicht einmal mehr ein Gummibärchen verschenken. Ich pfeife auf Kontakt unter solchen Bedingungen.
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#49
(13-12-2013, 15:38)p schrieb: Wenn mich jemand nur besucht, weil er Geld sehen will, dann ist das nur noch eine Prostitutionsvariation und der übliche Endpunkt der Geschenkespielchen. Wenn solche Forderungen kommen, dann würde ich nicht einmal mehr ein Gummibärchen verschenken. Ich pfeife auf Kontakt unter solchen Bedingungen.

Merkst was und schon funktioniert der Umgangsboykott und als Sahnehäubchen ist der KV noch der Depp weil die KM behauptet, dass KV verspricht aber nicht hält. Und nun geh mal dagegen an...

hab ich alles schon durch

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#50
Mütter haben doch ohnehin ein reichhaltiges Vergiftungsinstrumentarium zur Verfügung. Die Person, die von sich behauptet, "Mutter" meines Kindes zu sein packte tolle Termine in meine Umgangszeiten und stellte dem Kind "frei", dorthin oder zu mir zu gehen. Alles gaaaanz freiwillig.... das Kind findet es früher oder später von selbst sehr wichtig, in die Jugendgruppe XY zu gehen statt zum Vater und wird das auch vor einem Richter verteidigen.

Ich mach mich und auch das Kind kaputt, wenn ich darauf einsteige. Entweder ich reagiere so, dass es schmerzhaft für die Mutter wird (Stichwort Ordnungsgeld) oder ich unterlasse die Spielchen von vornherein. Mehr als unterlassen wird oft gar nicht möglich sein, weil die meisten dieser Spielchen gar nicht mit Ordnungsgeldern sanktionierbar sind.
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