Moin Fin.
Umgang (beider Eltern) entspricht grundsätzlich dem Kindeswohl. Es entspricht ihm auch, wenn sich Eltern über die Umgangszeiten einigen und so Streitpotenzial minimieren.
Ihr habt Euch einvernehmlich auf eine Umgangsregelung geeinigt, die bestimmt, wann sich das Kind wo aufhält und wer wann das Sagen hat.
Man kann sich sicherlich darüber streiten, ob eine URegelung die Mindest- oder die Maximalzeit festlegt. Im Zweifel ist sie beides!
Sicherlich ist nichts dagegen einzuwenden, wenn außerhalb der Umgangszeiten Kontakt aufgenommen wird. Niemand wird Dir und kann Dir eine kurze Begrüßung verwehren, wenn Du in der Kita etwa Deinen sorgerechtlichen Auskunfts- und Informationsrechten nachgehst oder dem Kind sonstwo begegnest. Gemeinsames Basteln geht mE darüber hinaus und könnte als Umgang und damit als Verstoß gegen die URegelung gewertet werden.
Wenn sich die KM auf Eure URegelung beruft und die Kita mit der Einhaltung beauftragt, sich ansonsten an die UZeiten hält, dann kann ich hier keine Bindungs-in-toleranz, gar eine Kindeswohlgefährdung erkennen, eher schon eine Gefährdung des elterlichen Friedens mit neg. Auswirkungen auf das Kind, wenn sich ein ET nicht an die gemeinsamen Vereinbarungen hält.
Klar kann man sich bei diesem Regelungswahn an den Kopf fassen. Die Vorzüge klarer Regelungen und ihrer Einhaltung sind aber auch nicht zu verachten.
Wenn Du mit der bisherigen Regelung nicht mehr einverstanden bist, dann solltest Du Dich mit der Mutter auf eine neue einigen. Bis dahin sollte aber die bestehende Umgangsvereinbarung eingehalten werden.
Ich denke, daß das - sollte es soweit kommen - auch Ämter und Gerichte so sehen und der Mutter recht geben könnten. Ein Streit lohnt sich hier mE nicht.
Wenn es Dir um gleichberechtigte Teilhabe am Alltagsleben des Kindes geht, dann könnte Dein Einsatz mehr in die Richtung eines konsequenten Wechselmodells gehen, das auch Weihnachtsevents gleich verteilt.
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Umgang (beider Eltern) entspricht grundsätzlich dem Kindeswohl. Es entspricht ihm auch, wenn sich Eltern über die Umgangszeiten einigen und so Streitpotenzial minimieren.
Ihr habt Euch einvernehmlich auf eine Umgangsregelung geeinigt, die bestimmt, wann sich das Kind wo aufhält und wer wann das Sagen hat.
Man kann sich sicherlich darüber streiten, ob eine URegelung die Mindest- oder die Maximalzeit festlegt. Im Zweifel ist sie beides!
Sicherlich ist nichts dagegen einzuwenden, wenn außerhalb der Umgangszeiten Kontakt aufgenommen wird. Niemand wird Dir und kann Dir eine kurze Begrüßung verwehren, wenn Du in der Kita etwa Deinen sorgerechtlichen Auskunfts- und Informationsrechten nachgehst oder dem Kind sonstwo begegnest. Gemeinsames Basteln geht mE darüber hinaus und könnte als Umgang und damit als Verstoß gegen die URegelung gewertet werden.
Wenn sich die KM auf Eure URegelung beruft und die Kita mit der Einhaltung beauftragt, sich ansonsten an die UZeiten hält, dann kann ich hier keine Bindungs-in-toleranz, gar eine Kindeswohlgefährdung erkennen, eher schon eine Gefährdung des elterlichen Friedens mit neg. Auswirkungen auf das Kind, wenn sich ein ET nicht an die gemeinsamen Vereinbarungen hält.
Klar kann man sich bei diesem Regelungswahn an den Kopf fassen. Die Vorzüge klarer Regelungen und ihrer Einhaltung sind aber auch nicht zu verachten.
Wenn Du mit der bisherigen Regelung nicht mehr einverstanden bist, dann solltest Du Dich mit der Mutter auf eine neue einigen. Bis dahin sollte aber die bestehende Umgangsvereinbarung eingehalten werden.
Ich denke, daß das - sollte es soweit kommen - auch Ämter und Gerichte so sehen und der Mutter recht geben könnten. Ein Streit lohnt sich hier mE nicht.
Wenn es Dir um gleichberechtigte Teilhabe am Alltagsleben des Kindes geht, dann könnte Dein Einsatz mehr in die Richtung eines konsequenten Wechselmodells gehen, das auch Weihnachtsevents gleich verteilt.
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