08-04-2014, 20:24
Du und alle anderen, die mitlesen. Tut euch doch einmal den gefallen und schreibt einmal ein Wort, bevor der Karren im Dreck steckt.
1. Ist die Abgabe der Antragsformulare nicht an einen Termin gebunden. Die kannst du einreichen, per Post schicken faxen oder sonstwas. Da hat man dich verarscht. Aber der Drops ist nun gelutscht.
2. Kannst du den Widerspruch damit begründen, dass es dir wegen der verweigerten Beratung nicht möglich war die Antragsformulare ordentlich auszufüllen und du obendrein an deiner Mitwirkung gehindert warst (Arbeit). Das ist aber eigentlich Quatsch, der nur mit Glück durchgeht. Das Jobcenter wird sich wohl nicht darauf einlassen. Stell den Antrag vorsichtshalber neu!
3. Gib die verdammten Formulare ab!
4. Wahrscheinlich ist dir mit einer einstweiligen Anordnung beim Sozialgericht am ehesten geholfen. Such dazu mal eine Hartz-4 oder Arbeitsloseninitiative in deiner Nähe auf, die werden dir einen Anwalt in der Nähe nennen können.
1. Ist die Abgabe der Antragsformulare nicht an einen Termin gebunden. Die kannst du einreichen, per Post schicken faxen oder sonstwas. Da hat man dich verarscht. Aber der Drops ist nun gelutscht.
2. Kannst du den Widerspruch damit begründen, dass es dir wegen der verweigerten Beratung nicht möglich war die Antragsformulare ordentlich auszufüllen und du obendrein an deiner Mitwirkung gehindert warst (Arbeit). Das ist aber eigentlich Quatsch, der nur mit Glück durchgeht. Das Jobcenter wird sich wohl nicht darauf einlassen. Stell den Antrag vorsichtshalber neu!
3. Gib die verdammten Formulare ab!
4. Wahrscheinlich ist dir mit einer einstweiligen Anordnung beim Sozialgericht am ehesten geholfen. Such dazu mal eine Hartz-4 oder Arbeitsloseninitiative in deiner Nähe auf, die werden dir einen Anwalt in der Nähe nennen können.