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KU und Aufstocken......wer kann kurz helfen?
#38
(20-05-2014, 21:37)iglu schrieb: Leg Widerspruch wegen der Miete und der Freibeträge ein. Die sind nicht korrekt berücksichtigt worden. Und selbst wenn du nur einen Euro bekommst, dann nimmst du ihn. Dieser Euro ist im Jahr 200€ GEZ-Befreiung und die Übernahme von Heizkostennachzahlungen Wert, sowie Erstaustattung etc.

Ja das werde ich machen. Die GEZ-Befreiung scheidet wohl aus....die WG-Chefin hat einen Vertrag mit der GEZ. Ich leider nicht....muss aber zahlen. Will ja auch die WG nicht belasten. : (
Was heisst denn Erstausstattung?

(20-05-2014, 21:53)raid schrieb: Auch bei der KDU (zu deutsch: Miete) wird gerne bewusst falsch gerechnet.

GEZ werden sie natürlich nicht bezahlen, weil Du dich bei (ergänzendem) ALG 2 Bezug davon befreien lassen kannst. In einer WG ist das nicht möglich, da der Rundfunkbeitrag pro Wohnung erhoben wird (Seit 1.1.2013 gilt: eine Wohnung, ein Beitrag).

ISP (Internet) -Kosten sind durch den Regelsatz abgegolten.

Strom --> Boiler, Durchlauferhitzer, etc.?

Bei WG's wird i.d.R. die anfallende Miete durch die Anzahl der WG-Mitglieder geteilt. Bei Umgang steht Dir natürlich mehr Wohnraum zu. Gibt es aber beispielsweise nur 2 Zimmer in der WG oder nutzt der Mitbewohner mehr Räume wie Du bzw. gibst Du an, dass dein Wohnanteil geringer als der vom WG-Mitglied ist, dann kann das zu einer anderen Berechnung führen.

MitbewohnerIN? --> ändert aber operativ nichts an der Falschberechnung deines Jobcenters! Strategisch gesehen würde ich aber eine Wohnung nehmen, in der Du auch den Umgang richtig ausüben kannst.

Lese ich richtig, dass man in der Berechnung vom Jobcenter deine Fahrtkosten wegen Umgang nicht aufgeführt hat?
Ja GEZ und ISP scheiden aus. Ich zahle 430,50€ im monat an die WG-Chefin. Aber selbst wenn ich meinen ISP und GEZ-Anteil rausrechne, komm ich nicht auf die Summe die das Amt errechnet hat.
Das eine eigene Wohnung besser gewesen wäre, weiss ich jetzt auch. Dachte aber nicht daran mal H4 beantragen zu müssen.
Ja du liest richtig. Trotz Antragsschreiben was ich beigelegt habe.

(20-05-2014, 22:01)iglu schrieb: Achso, WG. Dann ist das natürlich anders. Das hängt dann ein bisschen vom Mietvertrag ab. Wenn du die Miete in dem Betrag pauschal zahlst, dann muss sie auch so übernommen werden. Wenn nicht dann nicht. Mit Hartz 4 kannst du dir dann auch eine eigene Wohnung suchen. Auch so ein schöner Vorteil
Ja ich zahle meinen Anteil. Aber was meinst du mit Pauschal?

(21-05-2014, 08:31)Sixteen Tons schrieb: Die Berücksichtigung der Fahrtkosten wg. Umgang fehlt m. E. auch.
Wie wird das umgesetzt? Bahnfahrt? Eigenes KFZ?
Entweder Kilometerpauschale ansetzen oder Kostenvoranschlag Deutsche Bahn einreichen.
Ich bekomme immer ein Auto von Freunden und Familienmitgliedern. Hab extra 0,10e Kilometerpauschale angesetzt. Wurde aber bewusst ignoriert.

Man ich fühle mich schlecht.....man ist so hilflos....der alte Vermieter rückt die Kaution nicht raus....der neue möchte seine Kaution aber jetzt haben....das Amt verarscht mich.....und die Ex lacht mir ins Gesicht und fragt wie es mir so geht.
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RE: KU und Aufstocken......wer kann kurz helfen? - von the notorious iglu - 08-04-2014, 20:24
RE: KU und Aufstocken......wer kann kurz helfen? - von the notorious iglu - 20-05-2014, 21:37
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RE: KU und Aufstocken......wer kann kurz helfen? - von Anonymous - 23-05-2014, 22:26
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