raid,
Du scheinst nicht begreifen zu können... oder nicht zu wollen.
Die Elternvereinbarung gibt nur an, ob und wann Umgang stattfinden soll.
Das JC interessiert, will wissen und darf wissen wollen, ob der geplante Umgang auch so tatsächlich stattfindet, stattgefunden hat.
Aus der Umgnagsvereinbarung geht das jedenfalls NICHT zwingend hervor.
Analog:
Die Behauptung, man arbeite da irgendwo, erhalte dafür dieses oder jenes, reicht nicht. Eine Verdiensbescheinigung ist mE analog zum Gegenzeichnen der Mutter zu verstehen.
Ein strenger Beweis, daß und welches Erwerbseinkommen gezahlt wird, oft auch noch mit Kontoauszügen zu belegen - wie beim Umgang durch die Reise-Tickets.
Du scheinst gegen alles opponieren zu müssen, nur weil da Jobcenter oder Jugendamt drüber steht oder es von Muttern kommt. Was hat sich da bei Dir nur festgesetzt?
S.
Sehe gerade: Gleicher Gedanke von iglu.
Du scheinst nicht begreifen zu können... oder nicht zu wollen.
Die Elternvereinbarung gibt nur an, ob und wann Umgang stattfinden soll.
Das JC interessiert, will wissen und darf wissen wollen, ob der geplante Umgang auch so tatsächlich stattfindet, stattgefunden hat.
Aus der Umgnagsvereinbarung geht das jedenfalls NICHT zwingend hervor.
Analog:
Die Behauptung, man arbeite da irgendwo, erhalte dafür dieses oder jenes, reicht nicht. Eine Verdiensbescheinigung ist mE analog zum Gegenzeichnen der Mutter zu verstehen.
Ein strenger Beweis, daß und welches Erwerbseinkommen gezahlt wird, oft auch noch mit Kontoauszügen zu belegen - wie beim Umgang durch die Reise-Tickets.
Du scheinst gegen alles opponieren zu müssen, nur weil da Jobcenter oder Jugendamt drüber steht oder es von Muttern kommt. Was hat sich da bei Dir nur festgesetzt?
S.
Sehe gerade: Gleicher Gedanke von iglu.