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Mindesteinkommen für Unterhaltspflichtige
#1
wenn ich mir die rechtssprechung so anschaue, dann muss ein unterhaltspflichtiger, der ein zu geringes einkommen hat, mindestens 48 stunden pro woche arbeiten.

annahme:
1 frau + 1 kind = ca. 970 € unterhaltsbedarf

dem unterhaltspflichtigen gestehe ich 900 € zu + unterhaltsleistung 970 € = 1.870,- € nettoverdienst / 48 std * 4 wochen = nettostundenlohn von 9,74 €

wenn die gerichte also feststellen, dass dies ein normaler lohn für einen mann ist, dann muss der mindestlohn in deutschland mindestens bei 13 € brutto pro stunde liegen.

man sieht deutlich die überzogenen forderungen. besser wäre sicherlich eine unterhaltsleistung in % vom lohn anstatt in beträgen. komischerweise macht der staat dies ja auch bei sich selbst (AV, KV ...) aber wenn man selbst nicht blechen muss, dann wird aus den vollen geschöpft. ein deutlicher beweis, wie dämlich der staat die unterpflichtigen hält. sich krank schuften und die ex prozessiert mit prozesskostenhilfe und weiss eine ganze maschinerie hinter sich zu wissen. ein ungeheurer druck auf breiter basis bis in das privatleben hinein und nur wenige stehen das tatsächlich durch. die masse bricht nach wenigen jahren entmutigt ein, begeht selbstmord, arbeitsunfähig, krank, depressiv, hoffnungslos ... die hilflosigkeit ist darin begründet, dass es keine gegenmittel gibt. der höhepunkt im leben eines unterhaltspflichtigen ist die anzeige wegen §170 oder passbeschränkende massnahmen. was wird sich ändern? natürlich nichts. selbst die "großangelegte" reform des unterhaltsrechtes, wo alle politiker brüllten und schrien, dass es nur noch 3 jahre unterhalt für die ex gibt, ist mittlerweile verstummt. gerüchte werden hinausposaunt, aber über die ergebnisse in der praxis spricht dann niemand mehr. aber diese lügen reihen sich prima ein in die deutsche geschichte: kein deutscher soldat wird jemals fremden boden betreten oder niemand hat die absicht eine mauer zu bauen oder niemand wird sich am irak-krieg beteiligen.

in diesem sinne freuen wir uns doch alle über die steigerung der geburtenrate um 12.000 babys und freuen uns auf den zuwachs der unterhaltspflichtigen - mehr babys = mehr unterhaltspflichtige. in erster linie werden sich die anwälte, frauenhäuser und jugendämter die hände reiben. es gibt jede menge arbeit für die zukunft. packen wir es also an!
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#2
Bitte nicht immer so einseitig! Oder war dein Posting etwa geschlechtsneutral gemeint?

Unterhaltspflichtige Frauen trifft es gleichermaßen. Das Urteil des OLG Brandenburg vom 14.01.2009 hatte ich bereits vorgestellt:
http://www.gerichtsentscheidungen.berlin...focuspoint
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
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#3
Warum?
Gesetzestexte und Rechtspraxis sind nur pro forma geschlechtsneutral.

Die Empirie beweist jedoch, dass in aller Regel der Mann zahlt.
Deshalb ist Einseitigkeit hier nicht zu beanstanden.

Zu Ihrem OLG: Ausnahmen bestätigen auch hier die Regel.
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#4
das kann natürlich auch auf das andere geschlecht übetragen werden, aber in mehr als 90 % der fälle ist eben der mann unterhaltspflichtig und nicht die frau
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#5
Ich hatte nach der Lektüre von Borni´s gestern eingestelltem Urteil zum Mindestlohn mal wieder etwas von der Hans-Böckler-Stifung gefunden, aber nicht eingestellt.
Nun halt an dieser Stelle!
PDF wsimit 2008!
Interessant ist die Tabelle auf Seite 6.
Nach der europäischen Sozialcharta wären wir Det´s Berechnungen nach einer Lösung der finanziellen Probleme, zu Unterhalt Verpflichteter, sehr nahe.
Bis dorthin dürfte es aber ein noch steiniger Weg sein, der vor uns allen liegt.
In einer anderen Datei (Böckler Impuls 1/2007) sind die europäischen Länder nach Mindestlohnhöhe aufgelistet.
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#6
@bluter
dafür habe ich 10 minuten gebraucht Smile ich mache mir da aber wenig hoffnungen, dass die logik ein sieger sein kann.
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#7
Der Papa-Läufer Wolfgang Erwin hat im Pappa-Forum mal eine ähnliche Berechnung auf Basis der EU-Richtlinie zur Arbeitszeit für einen unterhaltspflichtigen Vater mit 2 Kindern aufgestellt. Dabei kam heraus daß ein Stundenlohn von 21,35 Euro also 4100 Euro monatlich notwendig ist, um sämtliche Unterhaltsforderungen zu erfüllen und für sich selbst noch 890 Euro Selbstbehalt zu haben.
Rechnet man noch den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung i.H.v. 20% hinzu, muß ein getrennt lebender Vater mit 2 Kindern also fast 5000 Euro vom Arbeitgeber erhalten und 48 Wochenstunden arbeiten um auf Hartz-IV-Niveau zu leben.

http://www.papa.com/paPPa-Forum/viewtopi...f=6&t=8648
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#8
der bedarf der mutter liegt bei 770,- bis 840,- € je nach bundesland und je kind 199,- € = das macht 1.238,- € bei 2 kindern, und dazu können noch die kindergartenkosten dazu kommen. hinzu kommt der eigenbedarf von 900,- €, macht insgesamt 2.138 € und dazu muss man brutto ca. 4.000 € verdienen.

vielleicht mal ein anderer gesichtspunkt: wenn der mann also arbeitet (192 stunden pro monat), dann steht der ex von 1 arbeitsstunde netto 6,45 € zu, wie gesagt NETTO. wer sich jetzt die bruttomindeststundenlöhne sich mal anschaut der bekommt große augen.
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#9
Der Witz ist doch, dass du ... äh, wir hier, Wink die fehlenden Beträge über unsere Steuern mit finanzieren.
Aus diesem Grund ist es ja auch so wahnsinnig wichtig die Väter zu einem möglichst guten Brutto zu animieren, damit dann auch die von z.B. dir nicht geleisteten Unterhalte fließen können.
Ich mache das gerne für dich, wenn du mich in zehn Jahren mal für 20 Tage beherbergst. Smile
Den Flug zahle ich dann selbst, sofern es mir bis dahin möglich ist. Cool

Die Höchstgrenze von 48h gilt übrigens nicht für alle Berufsgruppen, sondern auch nach Anforderungsstufe.
Kannst also für die Jobs, mit den von dir eingestellten Stundensätzen, leicht heraufsetzen und die geforderte Stundenzahl leicht absenken.
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#10
gerne, wenn ich bis dahin nicht pleite bin, meinen reisepass noch habe, von meiner freundin nicht erschlagen oder erstochen wurde ... es gibt viele unwägbarkeiten bis dahin.
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