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Borderline, NPS Töchterlein und ich...
LNB,

ich sehe Dich auf dem 'Holzweg', auf einem Weg, der Deine Situation und die des Kindes eher verschlechtert.
Ich kann Deine Sorgen verstehen, Deine Richtung ist aber von fehlender Kenntnis und Erfahrung geprägt.
Wenn ich DAS lese...

(02-04-2015, 00:18)LoveNoBitch schrieb: (...)
...eben! ;-) !Art 6, Abs. 2 BGB!
(...)

dann festigt das meinen Eindruck, daß Du nicht recht weißt, was Du tust.

Es ist der Art. 6 GG, des Grundgesetzes.
Der Auftrag des Staates als 'Wächter' wird in einfachen Gesetzen konkretesiert.
Bei Kindsgefährdung greift ua § 8a SGB VIII.
Zuständig ist vorrangig das 'Jugendamt' am Wohnort des Kindes.

Teilst Du denen eine Gefährdung oder auch nur den Verdacht mit, dann entscheidet das Amt im eigenen Ermessen, ob und was getan werden muß, soll oder kann. Der Ermessensspielraum reicht von 'nahe Null' bis 'keine Maßnahmen erforderlich'.

Das Procedere nach Gefahrenmeldungen ist komplex und in viele Richtungen abgesichert, weil die Mitarbeiter des Amtes ansonsten recht schnell vor dem Strafrichter stehen könnten.

Kommen die zu dem Schluß, daß die sog. Eingriffsschwelle nicht erreicht ist, dann können die recht frei über Hilfemaßnahmen entscheiden. Und an erster Stelle steht bei denen ganz bestimmt NICHT der Vater als Lösung.

Wenn Du nun im Bruston eines mit Adrenalin gesättigten Silberrückens meinst, durch die Instanzen gehen zu müssen, dann bist Du auch hier schief gewickelt.

Solange nicht schwerwiegende Fehler in der Einschätzung des JAmtes, in seiner Ermessensentscheidung nachweisbar sind, solange wird sich das Familiengericht kaum gegen die Behörde stellen, mit der es tagtäglich zu tun hat. Dann kommen die schwarzen Götter des OLG. Auch die werden kaum anders entscheiden... und dann ist auch schon Schluß. Das BVerfG wird sich mit solchen Sachen nicht befassen, auch nicht der EGMR.

Sehr viel näher liegt eine Lösung, liegen Hilfen für das Kind im guten Zusammenleben mit Hilfe einer guten und robust durchsetzbaren Umgangregelung. Dazu sehe ich in Deiner Konstellation wenig Alternativen.
Unmittelbare Hilfen für das Kind wirst Du nicht gegen Mutter, Ämter und Gerichte erreichen können.

Auch ist die Vorstellung naiv, man könne durch eine Änderung des Aufenthaltsrechts oder gar durch Alleinsorge die Situation verbessern. Meist tritt das Gegenteil ein.

Selbst wenn das Kind überwiegend bei Dir wäre, dann hätte die Mutter noch ein Umgangsrecht. Die Betreuungsverhältnisse würden sich dann nur von etwa 30:70 auf 70:30 verändern, was der gekränkten Mutter noch genügend Spielraum für Manipulationen ließe.... und das Kind wäre inszwischen völlig zerrieben.

Der von Dir angeführte Artikel des GG weist genau auf den Bereich hin, der vom Umgangsrecht abgedeckt wird.
Im Umgnag, in Deiner Familie, im Familienleben bist Du ganz Vater. Hier liegt der/Dein Schlüssel!

Für einen Eingriff in den mütterlichen Bereich reicht es mE nicht, gar nicht.
Deine Ambitionen werden unterhalb der Schwelle als Übergriff aufgefaßt werden, der entsprechende Schutzreflexe FÜR Mutter mit Kind und GEGEN Dich auslösen wird.

Ich würde Dir gern einen anderen Weg weisen. Meine Erfahrungen, nicht nur die eigenen!, verbieten mir es, Dich auf Deinem jetzigen Weg zu bestärken.

LNB, komm auf den Boden der Realitäten zurück und versuche Deine verständlichen Ängste und Deine Wut anders zu transformieren.

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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RE: Borderline, NPS Töchterlein und ich... - von Kindeswohlhandel.de - 18-03-2014, 06:50
RE: Borderline, NPS Töchterlein und ich... - von Kindeswohlhandel.de - 19-03-2014, 07:20
RE: Borderline, NPS Töchterlein und ich... - von Hampelchen - 19-03-2014, 10:09
RE: Borderline, NPS Töchterlein und ich... - von zeitgenosse - 26-03-2015, 20:16
RE: Borderline, NPS Töchterlein und ich... - von the notorious iglu - 26-03-2015, 22:15
RE: Borderline, NPS Töchterlein und ich... - von the notorious iglu - 26-03-2015, 22:32
RE: Borderline, NPS Töchterlein und ich... - von the notorious iglu - 27-03-2015, 10:05
RE: Borderline, NPS Töchterlein und ich... - von zeitgenosse - 27-03-2015, 18:11
RE: Borderline, NPS Töchterlein und ich... - von the notorious iglu - 27-03-2015, 21:20
RE: Borderline, NPS Töchterlein und ich... - von the notorious iglu - 27-03-2015, 21:52
RE: Borderline, NPS Töchterlein und ich... - von the notorious iglu - 27-03-2015, 22:21
RE: Borderline, NPS Töchterlein und ich... - von blue - 27-03-2015, 22:38
RE: Borderline, NPS Töchterlein und ich... - von the notorious iglu - 27-03-2015, 22:33
RE: Borderline, NPS Töchterlein und ich... - von the notorious iglu - 27-03-2015, 22:55
RE: Borderline, NPS Töchterlein und ich... - von the notorious iglu - 27-03-2015, 23:35
RE: Borderline, NPS Töchterlein und ich... - von the notorious iglu - 27-03-2015, 23:55
RE: Borderline, NPS Töchterlein und ich... - von the notorious iglu - 28-03-2015, 00:08
RE: Borderline, NPS Töchterlein und ich... - von the notorious iglu - 28-03-2015, 00:20
RE: Borderline, NPS Töchterlein und ich... - von the notorious iglu - 28-03-2015, 00:26
RE: Borderline, NPS Töchterlein und ich... - von the notorious iglu - 28-03-2015, 00:34
RE: Borderline, NPS Töchterlein und ich... - von zeitgenosse - 28-03-2015, 06:30
RE: Borderline, NPS Töchterlein und ich... - von Skipper - 02-04-2015, 10:08
Der nächste Schritt... - von LoveNoBitch - 18-03-2015, 19:52

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