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Vom Wechselmodell zum Unterhaltspreller
#39
(07-05-2014, 12:34)Sixteen Tons schrieb: Also müsste eigentlich der finanziell potentere Elternteil seine
Kohle behalten und der "arme" Elternteil wird mit Sozialleistungen
zugebuttert?

Ja, das rechnet sich.

Wenn sich ein getrennter Mann "entreichert", dann muss der Staat ihm nicht nur die Unterhaltsleistungen für Exe und Kinder wiedergeben, sonder der Staat muss darüber hinaus noch Einnahmeverluste in Form entgangener Einkommenssteuern und Sozialversicherungsbeiträge hinnehmen.
Wer keine Perspektive mehr hat, arbeitet auch nicht mehr als unbedingt notwendig. Es sind nur sehr wenige so ehrgeizig, dass sie Karriere aus Prinzip, also als Selbstzweck machen und ihr Einkommen immer weiter steigern - und immer mehr Steuern und Abgaben zahlen.

Mein eigenes Beispiel zum Nachrechnen:

derzeitiges Netto-Einkommen in Steuerklasse 1: 4.200.- €, jährliche Einkommenssteuer bei knapp 30.000.- €

Unterhalt an die Exe: 700.- € monatlich, nach der Scheidung 1.760.-€ lebenslänglich.

Effekt: der Unterhaltspflichtige verarmt plötzlich, der Staat muss der Exe den Unterhalt per Aufstockung zahlen und verliert darüber hinaus noch monatlich 2.000.- € Einkommenssteuer vom Pflichtigen.

Billiger (und volkswirtschaftlich sinnvoller) wäre es für den Staat, der Exe den Unterhalt in Form von Sozialleistungen zu bezahlen und den (dann nicht mehr Pflichtigen) Mann weiterhin 3.000.- € monatlich Einkommenssteuern zahlen zu lassen.

Nicht berücksichtigt ist der Fall, dass der Pflichtige selbst erwerbsunfähig wird und der Staat dann alle beide an der Backe hat.....

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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