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Vater, Mutter und sieben Kinder, alle verhartzt
#1
Ich habe vor ein paar Wochen mit einer Familie über die finanzielle Situation gesprochen, und dazu von ihnen Zahlen gehört, die nicht zu dem passen, was ich bisher gehört habe.

Er lebt alleine, bekommt 391 Euro plus 300 Euro für seine Wohnung.
Sie ist alleinerziehend und lebt mit den sieben Kindern (alle von demselben Vater) in zwei benachbarten jeweils 80qm großen Wohnungen. Die Kinder sind 10, 10, 8, 6, 5, 4, und 2 Jahre alt. Sie bekommt 1426 Euro Kindergeld, 3 mal 133 Euro Unterhaltsvorschuss, 200 Euro Wohngeld und 500 Euro Hartz4. Der Vater zahlt nichts an die Mutter.
Die Mutter müsste doch gut 3000 bekommen. Sie bekommt aber 500 Euro weniger. Ich vermute, dass das der fehlende Unterhalt ist, den der Vater nicht zahlt (vier mal 180 Euro für die vier Ältesten).
Was müssen die beiden tun, um 500 Euro mehr zu bekommen? Vater und Mutter vertragen sich sehr gut, Vater ist oft bei den Kindern. Vater ist arbeitsunfähig und wird das auch bleiben. Auflaufende Schulden beim Vater sind egal.

Wie ist das eigentlich bei einer Alleinerziehenden mit "Vater unbekannt", wenn da nach sechs Jahren kein Unterhaltsvorschuss mehr gezahlt wird? Zahlt dann die ARGE 180 Euro pro Kind mehr?
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#2
(08-09-2014, 00:50)Das Nerdliche Orakel schrieb: Sie bekommt 1426 Euro Kindergeld, ...
Und wieviel bekommen die Kinder davon ab?
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#3
(08-09-2014, 00:50)Das Nerdliche Orakel schrieb: Was müssen die beiden tun, um 500 Euro mehr zu bekommen? Vater und Mutter vertragen

Arbeiten, wäre eine Option.
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#4
(08-09-2014, 00:50)Das Nerdliche Orakel schrieb: Was müssen die beiden tun, um 500 Euro mehr zu bekommen?

Beim Staat ist alles ausgereizt, aber eine genue Rechnung der ARGE fehlt, um das zu überprüfen. Wenn sich der Vater mit der Mutter so gut versteht und der Vater nicht arbeiten kann, dann soll er einfach den jetzigen Part der Mutter übernehmen, die Kinder betreuen und die Mutter bemüht sich um einen Job. Oder ist das eine "bildungsferne Familie"?
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#5
(08-09-2014, 19:05)blue schrieb: Und wieviel bekommen die Kinder davon ab?
Das ist interpretierbar. Die Mutter gibt sehr viel Geld für Dinge aus, die sie als nützlich für die Kinder einstuft. Sie kaufte zum Beispiel für jedes Kind ein Happy-Meal von McDonalds, damit sie die Drachen-Sammlung komplett haben. Sie zieht den Kindern mehrmals am Tag saubere Klamotten an und wäscht exzessiv auf dass andere Kinder nichts zu lästern hätten. Sie unterstützt den Vater bei der Miete für die Wohnung, weil da ein Hinterhof mit Rasen nebenan ist, den die Familie zwei bis drei mal im Jahr benutzt. Die Kinder haben Musikunterricht und Tanzunterricht. Homöopathie wird auch nicht bezahlt.
(08-09-2014, 22:11)the notorious iglu schrieb: Arbeiten, wäre eine Option.
Nein. Die Mutter hat keine Zeit zum Arbeiten und der Vater hat andere Dinge im Kopf. Er hatte einen Ein-Euro-Job, den er nicht antreten wollte, weil ein Handy-Mast genau in seine Wohnung stahlt. Jetzt hat er eine Strahlenschutzdecke, und den Job angetreten. Ein paar Tage später ist er nicht hingegangen, weil es geregnet hat. Er ist aber immernoch dabei.
Er war über viele Jahre verrentet wegen Arbeitsunfähigkeit aus psychologischen Gründen. Seit über einem Jahr gilt er allerdings wieder als arbeitsfähig und ist verhartzt.
(08-09-2014, 23:13)raid schrieb: Selbst wenn der Vater Kindesunterhalt bezahlen würde, hätte die Mutter nicht mehr Geld zur Verfügung.
Nach meiner Rechnung schon.
Der Bedarf ist für die Mutter 391 Euro plus 235 Euro Alleinerziehendenzulage, für die drei Jüngsten jeweils 229 Euro und für die vier Ältesten jeweils 261 Euro und für die warme Wohnung etwa 800 Euro. Das ergibt 3157 Euro.
(08-09-2014, 23:13)raid schrieb: Wie hoch ist die Miete
Zu hoch. Warm etwa 900 Euro.
(08-09-2014, 23:13)raid schrieb: und/oder ist eine Sanktion (schreckliches Wort) am Laufen?
Möglicherweise noch gegen den Vater. Aber er kümmert sich nicht um so etwas.
(08-09-2014, 23:32)p schrieb: Beim Staat ist alles ausgereizt, aber eine genue Rechnung der ARGE fehlt, um das zu überprüfen.
Meine Rechnung sagt 3157.
Eine genaue Rechnung habe ich nicht. Es war schwer genug, von der Mutter überhaupt konkrete Information zu bekommen. Sie hatte bisher nur gesagt, dass sie, weil das Kindergeld so hoch sei, noch nicht einmal ihren vollen Hartz4-Satz bekäme. Unsere Gespräche über das Thema waren recht ruppig, weil ich behauptet habe, dass ein nach Tarif bezahlter Elektriker (Leiharbeiter haben viel weniger) mit 40 Stunden Woche mit Ehefrau und sieben Kindern genausoviel Einnahmen aber mehr Ausgaben habe (insbesondere Auto).
(08-09-2014, 23:32)p schrieb: Wenn sich der Vater mit der Mutter so gut versteht und der Vater nicht arbeiten kann, dann soll er einfach den jetzigen Part der Mutter übernehmen, die Kinder betreuen und die Mutter bemüht sich um einen Job.
Das kann er auch nicht. Er würde mit den Kindern Southpark und Hollywood-Filme FSK 16 oder 18 schauen. Wenn er einkauft, kauft er viel zu teuer ein (Er kommt schon für sich alleine nicht mit seinen 391 Euro bis ans Monatsende). Er schaut nicht in die Hosentaschen, bevor er wäscht, und hat letztens die Uhr seines Kindes zerstört.

Ich werde der Familie nicht sagen, wie sie an 500 Euro mehr kommen kann. Die haben genug. Ich will nur wissen, wie es geht.
Ich vermute, dass die Mutter mit Juristerei gegen den Vater vorgehen muss, so dass am Ende eine Forderung existiert, die er dann bei der ARGE einreichen muss. Wie geht das genau?
(08-09-2014, 23:32)p schrieb: Oder ist das eine "bildungsferne Familie"?
Die Mutter hat ein MINT-Fach studiert.
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#6
(09-09-2014, 00:41)raid schrieb: Auch dem Vater steht eine deutlich größere Wohnung zu, da die Kinder regelmäßig zum Umgang bei ihm sind.
Ist drei mal pro Jahr regelmäßig? Ab wann ist es regelmäßig?
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#7
(09-09-2014, 01:01)raid schrieb: Kinder sind oft beim Vater. Zumindest lt. Aussage und Umgangsvereinbarung beider.
Die beiden haben keine Umgangsvereinbarung. Das ist etwas anderes als die hier üblichen Fälle. Es läuft da sehr gemütlich ab. Der Vater ist tatsächlich die meiste Zeit bei seinen Kindern. Er braucht seine Wohnung um sich von seinen Kindern zu erholen.
Die Wohnung des Vaters kostet warm 500 Euro. Es ist möglich die Wohnung des Vaters zu vergrößern. Was ist denn als Geld und warmem Wohnraum maximal für die Familie herauszuholen?
(09-09-2014, 01:01)raid schrieb: HartzIV ist ein Eintopf, aus dem man sich aktiv bedienen muss, um nicht nur satt sondern gut leben zu können.
Jetzt muss man nur noch mit dem Vermieter befreundet sein, und an seinem Gewinn aus der Vermietung beteiligt werden. Das schlägt jeden Tariflohn eines Handwerkers. Wer arbeitet ist doof.
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#8
Allerdings hat die Mutter dann weniger, wenn der Vater unter Berücksichtigung des Umgangs mehr bekommt.
Aus einem Kuchen werden zwei kleinere.

@raid: Gut leben von der Sozialfürsorge? Aber nur solange beim Energieversorger keine Rückstände auflaufen. So gut lebt sich es im
Winter nicht ohne Strom, Heizung und Warmwasser.

@DNO: Die Mutter muß in Sachen Unterhalt gar nichts machen. Das macht das Amt von sich aus für sie, sobald es für die Kinder leisten muß. Das nennt sich Anspruchsübergang.

Die Kinder haben genug eigenes Einkommen aus UV + Kindergeld, so daß für für die nichts mehr von der Kommune gezahlt werden muß.

Ich denke, es wird kein halber Tausender aus dem Hartzhimmel fallen.

In der Bekanntschaft hat gerade ein junger Mann aus einer verhartzen Familie eine Ausbildung begonnen. Das Amt hat sogleich sein Einkommen in der Bedarfsgemeinschaft versenkt, so das für ihn nichts übrig ist, nicht mal das Monatsticket für den Bus. Die haben es echt drauf, die Leute zur Arbeit zu motivieren. Da würde ich anstelle des jungen Mannes den Bettel doch gleich wieder hinschmeissen.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#9
(09-09-2014, 02:07)Sixteen Tons schrieb: Allerdings hat die Mutter dann weniger, wenn der Vater unter Berücksichtigung des Umgangs mehr bekommt.
Aus einem Kuchen werden zwei kleinere.
Es kommt aber mehr Wohnraum dabei weg.
(09-09-2014, 02:07)Sixteen Tons schrieb: @DNO: Die Mutter muß in Sachen Unterhalt gar nichts machen. Das macht das Amt von sich aus für sie, sobald es für die Kinder leisten muß. Das nennt sich Anspruchsübergang.
Offenbar nicht. Sie bekommt nur 500 Euro Hartz4 und keinen Unterhalt vom Vater.
Die ARGE weiß, dass beim Vater nichts zu holen ist, und auch nichts zu holen sein wird. So wie es gerade läuft, ist es für die ARGE am Billigsten.
(09-09-2014, 02:07)Sixteen Tons schrieb: Die Kinder haben genug eigenes Einkommen aus UV + Kindergeld, so daß für für die nichts mehr von der Kommune gezahlt werden muß.

Ich denke, es wird kein halber Tausender aus dem Hartzhimmel fallen.
(1426 plus drei mal 133) minus (drei mal 229 plus vier mal 261) sind 94. Die Wohnung für die Kinder ist deutlich teurer. Da für Mutter und sieben Kinder 800 Euro für die Wohnung fällig ist, und 200 Euro Wohngeld gezahlt wird, fehlen noch knappe 500 Euro.
Vielleicht haben sie die 94 Euro von den 391 Euro plus 235 Euro für die Mutter abgezogen. Dann passt das mit den 500 Euro, die sie bekommt. Aber dann fehlt die Bezahlung für die warme Wohnung.

Man kann es drehen wie man will. Ihr steht 3157 Euro zu, und sie kriegt nur 2526 Euro.
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#10
Es überrascht mich immer wieder, wie anspruchsvoll die Frauen sich geben - und mit wem sie sich dann paaren.....
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#11
Also ich lese ja hier genre mit und habe es bisher auch erfolgreich verhindern können einen nennesnwerten Betrag an meine Kinder zahlen zu müssen, aber hier geht mir doch die Hutschnurr hoch. Die ganze Familie könnte sich ja mal bei dem User Camper informieren und auf Unzurechnungsfähigkeit plädieren. Vielleicht ist dann ja noch irgendwo her Geld rauszuquetschen.

Gruß
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#12
Die Flodders in Aktion oder was? Wenn ich das lese, kommt es mich hoch. Nicht zur Arbeit gehen weil es regnet oder ein Handymast neben der Wohnung steht......
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#13
(09-09-2014, 04:08)Das Nerdliche Orakel schrieb: Ihr steht 3157 Euro zu, und sie kriegt nur 2526 Euro.

So funktioniert das nicht. Hier ist Folgendes passiert. Der Bedarf von einigen der sieben Kinder ist gedeckt. Der Überhang daraus wird der Mutter als Einkommen angerechnet, das wiederum ihren eigenen Bedarf deckt oder teilweise deckt.
Du denkst, dass sich der Bedarf in jedem Fall kumulativ anhäuft. Das ist eine falsche Prämisse.

Ohne Erwerbseinkommen können sie realistisch ihre finanzielle Situation nicht verbessern

(09-09-2014, 04:08)Das Nerdliche Orakel schrieb: Man kann es drehen wie man will.

Es gibt noch die Möglichkeit ein Einkommen zu erzielen, das auf ALG II nicht angerechnet wird. Zum Beispiel könnte sich jemand überfahren lassen und Schmerzensgeld kassieren. Oder jemand erblindet und hat dann einen Anspruch auf Blindengeld.
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#14
(09-09-2014, 00:29)Das Nerdliche Orakel schrieb: Die Mutter hat ein MINT-Fach studiert.

Und dann mit einem arbeits- und erziehungsunfähigen Glotzenhocker sieben Kinder gezeugt? Ich glaube, da sind alle guten Tips verschwendet.
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#15
Was mich interessieren würde.

Wie alt sind die "glücklichen" Eltern denn?
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#16
(09-09-2014, 08:36)Austriake schrieb: Es überrascht mich immer wieder, wie anspruchsvoll die Frauen sich geben - und mit wem sie sich dann paaren.....
Die Frau gibt sich nicht anspruchsvoll. Sie nimmt nur das, was sie kriegen kann, ohne dafür viel Aufwand zu treiben. Wenn ich ihr dabei helfe, noch mehr zu kriegen, wird sie es auch nehmen. Sie selbst bemüht sich nicht darum, mehr zu kriegen, weil das, was sie hat, ihr reicht.
(09-09-2014, 08:39)raid schrieb: Umgangskosten explizit Fahrtkosten werden dem Vater erstattet, ohne auf der Seite der Mutter was abzuziehen, ebenso natürlich auch erhöhte KDU (Kosten der Unterkunft) wg. Umgang.
Fahrkosten erzeugen und diese sich dann erstatten lassen, ist uninteressant. Mehr Wohnraum für sich zu beanspruchen, ist interessant.
(09-09-2014, 09:18)kay schrieb: Wenn ich das lese, kommt es mich hoch. Nicht zur Arbeit gehen weil es regnet oder ein Handymast neben der Wohnung steht......
Der Handymast steht einen knappen Kilometer entfernt. Er hat noch nicht alle Handymasten in der Nähe gefunden. Eine Diskussion über die Strahlenbelastung durch die Telefone der Nachbarn bringt nichts. Er kann die Strahlen des Handymasts fühlen, die der Telefone der Nachbarn nicht.
Es ist für alle billiger, wenn man es so laufen lässt. Sonst droht, dass er wieder in stationäre Behandlung kommt, was viel teurer ist.
(09-09-2014, 09:27)the notorious iglu schrieb: Du denkst, dass sich der Bedarf in jedem Fall kumulativ anhäuft. Das ist eine falsche Prämisse.
Was zum Geier denn sonst? Wie berechnet man denn den Bedarf für diese alleinerziehende Mutter mit ihren sieben Kindern.
(09-09-2014, 09:31)p schrieb: Ich glaube, da sind alle guten Tips verschwendet.
Ich will ihnen keine Hinweise geben. Die kriegen schon genug. Ich will nur wissen, was geht, und wie es geht.
(09-09-2014, 10:05)Camper1955 schrieb: Wie alt sind die "glücklichen" Eltern denn?
Anfang 40. Die Mutter hatte in ihren 20ern keine Kinder haben wollen, hatte über Frauen mit Kindern gelacht. Dann war sie in der Psychiatrie, hat dort ihren Mann getroffen und ab 30 die entgegengesetzte Meinung vertreten.
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#17
(09-09-2014, 17:17)raid schrieb: Ließe er sich wegen Umgang höhere Wohnkosten vom Jobcenter erstatten, müsste ihn seine Ex nicht mehr finanziell unterstützen.
Es ist nicht seine Ex. Die beiden sind seit über zehn Jahren zusammen und kommen gut miteinander aus.
Sie muss ihn nicht unterstützen. Sie will die Zweitwohnung mit Garten haben. Und ihr ist das 200 Euro wert. Wenn ich ihr erzähle, wie sie die 200 Euro über den Vater erstattet kriegt, wird sie es vllt tun.
Es geht nicht darum, dem Vater zu mehr Geld zu verhelfen. Der interessiert sich nicht für Geld. Der gibt das aus, was er hat, und wenn er nichts mehr hat, wird er von seiner Frau versorgt.
Der Vater ist übrigens ein netter Kerl. Er ist nicht darauf aus, andere Leute zu beschädigen.
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#18
Ich habe mich unpräzise ausgedrückt. Der Bedarf sowie das Einkommen werden für jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft einzeln ermittelt und dann verteilt und verrechnet. Deine pauschale Herangehensweise ist mit dem Sozialrecht nicht kongruent.

Im Übrigen ist deine Frage beantwortet. Bei dieser Konstellation ist nicht mehr herauszuholen, sofern das Jobcenter richtig rechnet und sich rechtskonform verhält. Sofern sie nicht schon Leistungen aus dem Bildungspaket anzapft, ist das die einzig verbleibende Option noch etwas zusätzlich zu bekommen, was sie von Rechts wegen beanspruchen kann.
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#19
(09-09-2014, 19:09)the notorious iglu schrieb: Der Bedarf sowie das Einkommen werden für jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft einzeln ermittelt und dann verteilt und verrechnet. Deine pauschale Herangehensweise ist mit dem Sozialrecht nicht kongruent.
Wie rechnest du denn das aus?
Die jüngsten drei Kinder brauchen jeweils 229 Euro plus warme Wohnung und bekommen 133 Euro Untgerhaltvorschuss und 215 Euro Kindergeld. Das sind jeweils 119 minus warme Wohnung zuviel. Da wird Überschuss sein. Aber die vier ältesten Kinder haben massiv zuwenig.
(09-09-2014, 19:09)the notorious iglu schrieb: Bei dieser Konstellation ist nicht mehr herauszuholen, sofern das Jobcenter richtig rechnet und sich rechtskonform verhält.
Ich weiß nicht, ob das Jobcenter richtig gerechnet hat und sich rechtskonform verhält. Deswegen frage ich ja.

Würde die Mutter vom Vater für die drei jüngsten Kinder jeweils 133 Euro und für die vier ältesten Kinder jeweils 180 Euro erhalten, dann hätte die Mutter 1418 (habe gerade nachgeschaut, es sind wohl acht Euro weniger als die mir genannten 1426) Euro Kindergelt, 1119 Euro Unterhalt und 200 Euro Wohngeld. Das wären dann 2737 Euro ohne verhartzt zu sein, also 200 Euro mehr als jetzt. Wenn der Vater den Unterhalt von der ARGE bezahlt kriegen kann, wäre das schon mehr Geld als in der jetzigen Situation.
(09-09-2014, 19:09)the notorious iglu schrieb: Sofern sie nicht schon Leistungen aus dem Bildungspaket anzapft,
Meinst du Kinderzuschlag.
Das haben wir schon mal durchgerechnet. Die Mutter müsste für 1000 Euro Arbeitnehmerbrutto arbeiten gehen, dann würde sie 980 Euro zusätzlich bekommen, aber die 399 Euro Unterhaltvorschuss verlieren. Dann hätte die Familie 600 Euro mehr als jetzt, aber genausoviel wie das, was ihr meiner Meinung nach (und dem Ergebnis von http://www.sozialhilfe24.de/hartz-4-alg-2/rechner.html nach) zusteht.

Als ich das mit dem Kinderzuschlag gelesen habe, wurde mir mal wieder etwas klar. Man kriegt es nur, wenn das Arbeitnehmerbrutto unter 1539 Euro beträgt. Dem nach Tarif bezahlte Handwerker mit Hausfrau und sieben Kindern ist zu raten, auf Teilzeit zu gehen oder Leiharbeiter zu werden, denn nur dann bekommt er die 980 Euro zusätzlich.
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#20
Das habe ich doch bereits erläutert, der Einkommensüberhang der Kinder wird (bei diesser Konstellation, es gibt auch andere) zur Mutter geschoben und ihr als Einkommen angerechnet, was ihren Bedarf deckt oder teilweise deckt.

Wir wissen auch nicht, ob das Jobcenter richtig rechnet. Da müsste man schon die Bescheide prüfen. Auf den ersten Blick ist es jedenfalls durchaus plausibel.

Wer Hartz IV bezieht, hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Kinderzuschlag. Diese Leistungen schließen sich von vorn herein aus. Die Rechenmühe hätte man sich sparen können.

Aus dem Bildungspaket, kann man zweckgebundene Leistungen für den Bildungs- und Kulturbereich für die Kinder beantragen. Das hat mit Kinderzuschlag nichts zu tun.
Zum Beispiel kann die Übernahme von Beiträgen für Vereine übernommen werden, etwa Sportvereine. Wenn ich das richtig im Kopf habe, ist das aber auf elf Euro im Monat begrenzt. Multipliziert mit sieben ergibt das dennoch einen ordentlichen Gegenwert.
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#21
"Alsbald" ist ein temporales Adverb und keine Nebensatz einleitende Konjunktion. "Konkludent" ist aus semantischen Gründen nicht steigerbar. Etwas ist konludent oder nicht genauso wie etwas aktuell ist oder nicht. Ich wäre dir verbunden, wenn du dergleichen lassen würdest. Ich weiß, was du damit bezweckst, aber es wirkt einfach nur albern.

Zur Sache:

Die Tafel ist ein karitatives Angebot und keine staatliche Leistung. Nach letzterer war gefragt.
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#22
(09-09-2014, 20:17)the notorious iglu schrieb: Wir wissen auch nicht, ob das Jobcenter richtig rechnet. Da müsste man schon die Bescheide prüfen. Auf den ersten Blick ist es jedenfalls durchaus plausibel.
Also sind die Hartz4-Rechner im Web für die Katz. Eine verhartzte Alleinerziehende mit sieben Kindern, die 900 Euro für die Wohnung ausgibt, kriegt am Ende 2500 Euro. Und Leute, die sich mit so etwas auskennen, halten das für plausibel.
Danke für deine Antwort.
(09-09-2014, 20:17)the notorious iglu schrieb: Wer Hartz IV bezieht, hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Kinderzuschlag. Diese Leistungen schließen sich von vorn herein aus. Die Rechenmühe hätte man sich sparen können.
Es geht nicht darum, aus welchem Topf das Geld kommt. Es geht darum, die Einnahme zu erhöhen. Und Kinderzuschlag ist so eine Möglichkeit.
(09-09-2014, 20:17)the notorious iglu schrieb: Zum Beispiel kann die Übernahme von Beiträgen für Vereine übernommen werden, etwa Sportvereine. Wenn ich das richtig im Kopf habe, ist das aber auf elf Euro im Monat begrenzt. Multipliziert mit sieben ergibt das dennoch einen ordentlichen Gegenwert.
Was interessieren 77 Euro, wenn man 2500 Euro zum Ausgeben hat? Diese Möglichkeit ist der Mutter bekannt und nahegelegt worden. Sie nutzt sie.
(09-09-2014, 20:29)raid schrieb: Alsbald die Familie meinen Ratschlag befolgt, wird sich die Mutter gut und gerne 150 Euro pro Monat sparen.
Ich sehe da die Gefahr, dass dadurch der Bedarf der Kinder, der an die Mutter gezahlt wird, sinkt, und dass am Ende weniger für die Familie rauskommt. Theoretisch geht viel. Aber was ist praktisch? Nachdem, was Iglu schrieb, scheint mir die ARGE einen großen Ermessensspielraum zu haben.
(09-09-2014, 20:29)raid schrieb: Dessen ungeachtet würde ich mit den 7 Zwergen wöchentlich zum Tafel-Supermarkt marschieren, was sicherlich auch nochmal ca. 150 bis 200 Euro jeden Monat einsparen lässt.
Bei der Mutter gibt es nur einmal monatlich die Tafel, und die geben ihr nicht drei Kilo Brokkoli, sondern eine Mischung, mit der man nicht sinnvoll für zwei Erwachsene und sieben Kinder kochen kann. Was soll man mit 400 Gramm Möhren, zwei Kilogramm Kartoffeln, zwei Rotköhle, drei Paprika, drei Einmann-Portionen Nudeln, usw machen?
Wenn man kochen kann, erspart einem das ganze Gedöns von der Tafel keine 30 Euro. Wenn man es mit McDonalds-Preisen vergleicht könnten 150 bis 200 Euro hinkommen.
Wetten dass es diesmal Kartoffeln gibt. Möglicherweise sogar vier Säcke zu je 2,5 Kilogramm. Die kosten im Aldi 3,56 Euro.
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#23
@raid
Wieviel Wohnraum darf er denn haben? Die Wohnung ist vergrößerbar. 700 Euro Warmmiete wäre möglich.
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#24
Du unterliegst einfach einigen gedanklichen Fehlern. Das ist alles. Der Bedarf ist eine abstrakte Größe. Es ist nicht notwendigerweise so, dass das was auf dem Bescheid als "Bedarf" ausgewiesen ist, bar auf die Kralle ausgezahlt wird. Es führt daher nicht zu einem richtigen Ergebnis eine konkrete Miete auf einen abstrakten Bedarf additiv draufzuschlagen. Es gibt eine sozialrechtlich festgelegte angemessene Miete, die im Bedarf berücksichtigt ist. Wenn sie mehr Miete bezahlt, als ihr sozialrechtlich zusteht, so ist das ihr Privatvergnügen und führt nicht dazu, dass sich ihr Bedarf erhöht.

Wenn sie mitsamt ihrer Kinder einen Bedarf inklusive Wohnkosten von sagen wir einmal 2500 EUR zuzüglich von Freibeträgen von 8*30 EUR, die aus dem Kindergeldeinkommen resultieren, also insgesamt 2840EUR, hat, wird sie auch nie mehr als diese Summe am Monatsanfang auf dem Konto haben, egal wie viel Miete sie bezahlt. Die einzige Frage, die sich dabei stellt ist, wie viel das Jobcenter nach verteiltem Einkommen dazubuttert. Nach deinen Angaben im konkreten Fall sind das 500 Euro. Daran ist ohne vorhandenes Erwerbseinkommen oder anderer theoretischer Kolibris auch nicht zu rütteln.

Und noch einmal: Kinderzuschlag und Hartz IV schließen sich aus. Damit lässt sich das Einkommen in dieser Konstellation definitiv nicht erhöhen.
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#25
Ja, das ist immer so das Problem, wenn Leute anfangen zu vermuten. Bei den Richtlinien der Kommunen ist meistens bei vier oder fünf Personen Schluss, was eine konkrete angemessene Miete betrifft. Darüber hinaus gibt es mehr oder weniger belastbare "pro Person Angaben", die mit den Jobcentern unter Beteiligung von Gerichten wegen ihrer sozialrechtlichen Richtigkeit ausgekaspert werden müssen. Noch streitbarer ist dann natürlich der Wohnraum für temporärer BGs.

Der Kollege sixteen tons wird ein Lied davon singen können.
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