Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Unterhalt mit schuldbefreiender Wirkung leisten
#1
Tach Zusammen,

meine Ex hat mich gebeten, den KU temporär auf das Konto
ihres Vaters zu zahlen mit dem Verwendungszweck
"Unterhaltsabtretung für Miete/Nebenkosten".

Ex würde derzeit zu einer anderen Bank wechseln.
Tatsächlich gehe ich mal davon aus, das eine Pfändung auf ihrem
aktuellen Konto klebt, ansonsten sehe ich in dem o. a. Verwendungszweck auch keinen Sinn. Würde sie natürlich nicht
zugeben.

Frage ist, ob ich den Unterhalt mit schuldbefreiender Wirkung leiste, wenn ich so vorgehe, wie sie nun darum gebeten hat. Normalerweise lautet bei mir der Überweisungstext "Kindesunterhalt Monat/Jahr für Name1,Name2 usw.".

Das ich wieder deswegen blöde Fragen vom JC wegen Aufstockung meinerseits haben werde, weiß ich jetzt schon.

Ich habe mir überlegt, mir zusätzlich von Ex schriftlich bestätigen zu lassen, das die Ex den KU auch erhalten hat.

Wie ist die Rechtslage?
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
Zitieren
#2
Auf das von ihr angewiesene Konto zahlen, auch wenn sie nicht dessen Eigentümerin ist: Ja.
Einen Verwendungszweck "Unterhaltsabtretung für Miete/Nebenkosten" eintragen: Nein. Du bist nicht Instrument ihrer Geschäfte, sondern Unterhaltsschuldner für das Kind und das muss auch so eindeutig bezeichnet werden, alles andere bringt dich in Zahlungsnachweisprobleme.

Generell würde ich solche Verschiebungen auf Dritte kritisch sehen. Ich würde in so einem Fall Barzahlung an sie machen und mir eine sehr eindeutige Quittung unterschreiben lassen.
Zitieren
#3
(24-09-2014, 09:49)p schrieb: Generell würde ich solche Verschiebungen auf Dritte kritisch sehen.

Was wäre denn ein Anlass für eine Kritik? Das keine Befriedigung der Gläubiger der Mutter stattfindet, weil der KU nicht mehr wie bisher auf ihr Konto gezahlt wird? Bin ich hinterher gar noch wegen "Beihilfe zur Vermögensverschiebung" haftbar? Das ist doch etwas zu abstrakt, oder? Naja, insgesamt finde ich die neue Situation auch ungünstig, aber "it is as it is".
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
Zitieren
#4
Das sehe ich auch kritisch: Ich hatte ´mal Unterhalt auf ein Konto gezahlt, das die KM mit mir gemeinsam hatte - und von dem aus eine Darlehensrate (ihr Anteil 50%) beglichen wurde. Wurde, obwohl mir nie ein anderes Konto benannt war, dann nicht anerkannt: Ich hätte die Vereinbarung notariell machen müssen - ein OLG hat´s durchgewunken.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
Zitieren
#5
Mit der Zahlung an Dritte verursachst du immer Erklärungsbedarf in Richtung Jobcenter, was dann an dir hängenbleibt, das Risiko verschiebt sich also auf dich wenn das JC eine Lücke oder einen Fehler deinerseits findet. Es kann auch passieren, dass die Ex die Vermögenauskunft abgeben muss und ihre Gläubiger dadurch sehen, dass und von wem sie Unterhalt erhält. Dann hast du die Mühe mit der Erklärungspflicht des Drittschuldners nach §840 ZPO.
Zitieren
#6
(24-09-2014, 10:12)p schrieb: Dann hast du die Mühe mit der Erklärungspflicht des Drittschuldners nach §840 ZPO.

Oh Mann. Ja ok, also in jedem Fall ein Haufen unnötige Arbeit und ggf. sogar noch Ärger. Gut, Barzahlung sollte nicht das Problem sein.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
Zitieren
#7
Eine gute Bekannte, die bei der Sparkasse arbeitet, eröffnete mir übrigens
noch dazu, das die Bank im Falle einer solchen "Zweckentfremdung" den
Kontoinhaber auffordert, solche Zahlungseingänge zu erklären. In genau meinem Fall könnte
das dazu führen, das dem Vater der Ex das Konto gekündigt wird, weil die Bank keine
Geldwäsche duldet. Alleine ein Verdacht einer solchen ist meldepflichtig für die Bank.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
Zitieren
#8
Ich würde das Geld einfach weiter auf das alte Konto einzahlen und mal schauen, ob sie wirklich zu einer anderen Bank gewechselt ist. .... Ich würde ihr das auch vorher sagen (also du siehst gar nicht ein .... ) und mal ihre Reaktion abwarten.

Für irgendwelche abenteuerlichen Geldwäschegeschichten stehst du nur zur Verfügung, wenn dabei auch was für dich herumkommt ...
Zitieren
#9
Weitere Alternative: du überweist es an ihren Anwalt und machst einen Treuhandauftrag daraus.
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
Zitieren
#10
Soll sie doch eine Beistandschaft einrichten, dann läuft alles über ein Jugendamt-Konto.
Zitieren
#11
(31-10-2014, 13:38)Sixteen Tons schrieb: Eine gute Bekannte, die bei der Sparkasse arbeitet, eröffnete mir übrigens
noch dazu, das die Bank im Falle einer solchen "Zweckentfremdung" den
Kontoinhaber auffordert, solche Zahlungseingänge zu erklären. In genau meinem Fall könnte
das dazu führen, das dem Vater der Ex das Konto gekündigt wird, weil die Bank keine
Geldwäsche duldet. Alleine ein Verdacht einer solchen ist meldepflichtig für die Bank.
und diese Erklärung sollte man ernst nehmen!
Ansonsten tritt Schuldbefreiung natürlich unabhängig davon nach Maßgabe der §§ 362 II i.V.m. 185 BGB ein (wenn ich mich richtig erinnere ....)
Zitieren
#12
(01-11-2014, 05:17)zeitgenosse schrieb: Ich würde das Geld einfach weiter auf das alte Konto einzahlen und mal schauen, ob sie wirklich zu einer anderen Bank gewechselt ist. ....

Genau so würde ich es auch machen, denn beim Wechsel der Bank leitet diese entweder eine Zeitlang Zahlungen an die neue Bank weiter oder aber bucht den Betrag zurück.
Und keinesfalls diesen falschen Verwendungszweck angeben.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste