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Räumungsklage gegen Ehefrau möglich?
#4
Moin
Läuft jetzt die Scheidung?
Ich glaube nicht, dass du deine kranke Ehefrau aus der Wohnung bekommen wirst, wenn nicht echt Holland in Not ist - und das wirst du beweisen müssen.

Ich würde dem Gericht Druck machen und angeben, dass du selbst bzw. Dritte (Nachbarn etc./ am besten wären natürlich Zeugenaussagen in diese Richtung) in der Wohnung/im Haus nicht mehr sicher seid.

Andeuten würde ich auch, dass du so am Ende bist, dass du ihre Sicherheit nicht mehr gewährleisten kannst - dann muss gehandelt werden.
Das würde ich allerdings nur mündlich machen.

Wieso ziehst du nicht vorübergehend aus? Vielleicht wäre das das einfachste. Wenn sie so drauf ist, wie du beschreibst, dann wird sie in kürzester Zeit dort von selbst herausgeholt, falls sie nicht davor das Haus in die Luft sprengt. Du wärst dann immerhin nicht dort...

Ich glaube auch kaum, dass eine echte psychiatrische Erkrankung mit "Vorsatz" begangen werden kann - mach dir da nichts vor in Punkto späterem Unterhalt. Aber das kommt später, ich würde mich erst mal selbst in Sicherheit vor dieser Person bringen.
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RE: Räumungsklage gegen Ehefrau möglich? - von suppenkasper - 11-10-2014, 15:36

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