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§1600BGB / schwangere Ex heiratet kurz vor Entbindung
#4
@MilanK

Vorab, ich bin in der gleichen Situation wie du.
Vergiss ab sofort ALLES, was dir die KM einflötet.
Die beiden Eheleute wollen nur eines, ihre Ruhe.
DU bist ab sofort ein Störfaktor den es gilt, zu eliminieren.
Wenn du Interesse an deinem Kind hast, musst du jetzt Folgendes tun.
Sofort ein Umgangsverfahren einleiten. Und mit sofort meine ich auch sofort.
Im Rahmen des Verfahrens kannst du einen Vaterschaftstest erzwingen, der ist essentiell wichtig.
Denn zur Zeit bist du gar nix.
Du denkst, du bist der leibliche Vater, aber das muss erst durch ein sattelfestes DNA Gutachten bewiesen werden.
Kostet ca. 1000€, die musst du vorfinanzieren.
Die juristische Vaterschaft des Ehemanns kannst du anfechten, zwei Jahre ab Geburt.
Wir dir aber nix bringen, das Kind lebt in sozial-familiärer Beziehung mit den ''Eltern''.
Also, das ist ein Sackgasse, nur Kosten für dich, Anwalt, Gericht, etc.
Du hast nach neuester Gesetzeslage ein Umgangsrecht, sofern es kindeswohldienlich ist.
Natürlich musst DU nachweisen, dass dein Umgang kindeswohldienlich ist.
Die KM wird aber tausende Gründe vorbringen, das dein Umgang gerade aber nicht kindeswohldienlich ist.
Ihr wird man bei Gericht glauben, dir nicht.
Klingt hart, ist aber so.
Ich hab das alles seit einem Jahr durch.
Dann hast du noch ein Auskunftsrecht, sofern es nicht kindeswohlschädlich ist.
Dieses Recht konnte ich allerdings durchsetzen, das heißt, ich bekomme vierteljährliche Entwicklungsberichte, incl. Fotos.
Mehr wird auch für dich wahrscheinlich ebenso nicht drin sein.
Mein Rat an dich: werde dir klar, was du möchtest.
Nach den Erfahrungen, welche ich seit Beginn meiner Vaterschaft gesammelt habe, sage ich dir aber - lass es sein.
Buche es ab als Samenspende.
Du wirst wahrscheinlich niemals einen vernünftigen Kontakt zu deinem Kind bekommen, weil die ''Eltern'' lieber heile Familie spielen wollen.
Du solltest dich aber in Bezug auf drohenden Scheinvaterregress absichern.
Das kann unter Umständen irgendwann mal 'ne fiese Sache werden.
Musste mal danach googlen...
Schreib dem juristischen Vater einen Brief per Einschreiben in dem du ihm mitteilst, dass er nicht der leibliche Vater ist.
Dann muss er zumindest vermuten, das ER nicht der leibliche Vater ist.
Das ist wichtig, für die Beweislastumkehr.
Er hat dann genau zwei Jahre Zeit um zu überlegen, ob er seine juristische Vaterschaft nicht doch lieber anfechten möchte.
Danach ist nämlich für ihn Endstation, er wird immer unterhaltspflichtig sein.
Da gibt's recht witzige Gerichtsurteile zu diesem Thema, du weißt ja nie, wie sich die Zukunft entwickelt.
Dann noch eines zum Schluss, lass dich nie wieder mit psychisch auffälligen Frauen ein. Smile

Viel Glück für dich!!!
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RE: §1600BGB / schwangere Ex heiratet kurz vor Entbindung - von Zuschauer - 31-10-2014, 19:39

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