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§1600BGB / schwangere Ex heiratet kurz vor Entbindung
#5
(31-10-2014, 17:09)MilanK schrieb: Wie schätzt ihr meine Chancen ein?

Sie würden steigen, ein Umgangsrecht zu erhalten, wenn das Kind dann tatsächlich von Dir ist.

In dieser etwas unübersichtlichen Konstellation würde ich mir persönlich als erstes die Frage stellen, ob das Kind wirklich von mir ist.

Wenn das geklärt ist (werden sollte), und Du wirklich der Vater sein solltest, dann käme für mich der Gedanke,
ob das Kind denn mal wissen wollte, wer der leibliche Vater ist.

Um ganz sicher zu gehen, und Du wirklich völligen Abstand vom Kind nehmen möchtest, dann würde ich eine
Vaterschaftsanfechtung in Betracht ziehen. Das geht dann ohne Tests wenn Muddi sagt, dass Kindlein vom
neuen-alten ist.
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RE: §1600BGB / schwangere Ex heiratet kurz vor Entbindung - von blue - 31-10-2014, 20:13

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