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Umgang durch Sozialrichter feststellen lassen
#4
(10-11-2014, 17:44)Sixteen Tons schrieb:
Zitat: Jetzt mit neuem Bewilligungsabschnitt kommt neuer SB und schreibt, daß das ohne die exakte Aufzählung sämtlicher Umgangstage so nicht mehr gehen würde

Um welchen Zeitraum geht es? Zukunft? Vergangenheit? Wo ist das Problem?

das Problem ist, daß Mami NICHT sämtliche Umgangstage exakt aufschreiben muß, sondern nur allgemein 2Tage/Woche bestätigen darf, und daß ist glaubhaft weil es MAMI erklärt.
Nun weiß ich nicht wie ich die Aufforderung deuten soll:
Mir als Papi wird trotz eidesstattlicher Erklärung desselben Sachverhalts entweder offenbar entweder doch nicht geglaubt ?
Oder es ist dem JC doch glaubhaft... aber das Angeben der einzelnen Tage ist doch dann sinnfrei wenn es dem Grunde nach nicht vom JC bestritten wird ?!
Ich komme der Logik des JC nicht hinterher.

(10-11-2014, 17:44)Sixteen Tons schrieb: Schreib ihm irgendein (mehrere) Datum für die Zukunft und dann für die Vergangenheit eine Liste mit den tatsächlichen Aufenthaltszeiten, die du an Eides statt versichern kannst.
Im Aufschreiben irgendwelcher Fantasiezeiten, solange sie 2Tage/Woche nicht überschreiten, nur um das JC zu befriedigen, sehe ich auch keinen Sinn. Mir geht es ums Grundsätzliche.

Habe eben den zuerst erfolgreichen Widerspruch der zur 6 monatigen Bewilligung geführt hat und nun die neuere Ablehnung des JC zum besseren Verständnis im Anhang hinzugefügt.


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