11-11-2014, 14:04
Ich verstehe das Ganze immer noch so, das man nur eine taggenaue Aufstellung vom TO haben will. Da erkenne ich kein Problem. "4 Tage im Monat X" ist zwar weniger zu schreiben, aber dafür ein Verfahren zu betreiben...
Ich wäre vorsichtig, ob man dann nicht vom Richter noch ein paar Missbrauchsgebühren auf das Haupt bekommt.
SG Karlsruhe:
Quelle http://openjur.de/u/351637.html
Das wird man wohl von daher auch dem UET abverlangen können, das er konkrete Angaben macht.
Ich wäre vorsichtig, ob man dann nicht vom Richter noch ein paar Missbrauchsgebühren auf das Haupt bekommt.
SG Karlsruhe:
Zitat:Die Kammer ist sich der Tatsache bewusst, dass die hiernach erforderliche taggenaue Berechnung der Beklagten einen erhöhten Verwaltungsaufwand abverlangt. Diese Umsetzungsschwierigkeiten sind allerdings systemimmanent und als Folge der Rechtsfigur der Bedarfsgemeinschaft hinzunehmen (vgl.Bundessozialgericht, Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R, Rdnr. 28 nach Juris). Sie können daher zu keiner anderen Beurteilung führen.
Quelle http://openjur.de/u/351637.html
Das wird man wohl von daher auch dem UET abverlangen können, das er konkrete Angaben macht.
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Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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