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Umgang durch Sozialrichter feststellen lassen
#35
(15-11-2014, 18:22)Gerald Emmermann schrieb: Ich habe im ganzen Thread nichts über einen familiengerichtlichen Beschluss gelesen?

(15-11-2014, 18:22)Gerald Emmermann schrieb: Wenn das Umgangsrecht tituliert ist, dürfte das Jobcenter keine Probleme mehr machen.
Von wegen. Da heißt es ganz dreckig-dreist "der Beschluss ist ja viel zu alt" oder hämisch "das ist ja kein Nachweis, dass der Umgang auch wirklich stattfindet".

Letzteres ist ja prinzipiell logisch richtig. Daher macht der mitwirkungsbereite Umgangsberechtigte eine Mitteilung, an welchen Tagen der Umgang zur Zeit tatsächlich stattfindet. Und gut ist. Eigentlich.

Immerhin kommt das eine oder andere JC schon ins Nachdenken. Das jüngste Nachdenk-Ergebnis sieht so aus:
(mit der "sonsigen" Rechtschreibung müssen sie noch üben)

Jedoch, trotz eines solchen übersandten Phantasie-Formulars, würde ich mich nicht verpflichtet sehen, dieses a) auszufüllen und schon gar nicht b) von der Kimu eine Unterschrift zu holen (denn wo ist die Rechtsgrundlage für diese Art der Mitwirkung? wo ist die Rechtsgrundlage, dass ich die Kimu zur Abgabe einer solchen Erklärung auffordern könnte?)


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# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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