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Glaube das gab es noch nicht Insolvenz in der EHE Zugewinn Versorgungsausgleich
#2
Kurz zwei Gedanken:

1. nachehelicher Unterhalt: wo sollen ehebedingte Nachteile sein, sie konnte studieren? Das geringe Einkommen glaubt ihr keiner!

2. Zugewinnausgleich: läuft doch prima für dich! Eigentlich könnte die Alte gleich wieder Insolvenz anmelden! Du wirst hoffentlich auch gleich den Antrag auf Zugewinnausgleich stellen. Wenn die kapiert wo das hin läuft, wird sie des Antrag auf Zugewinnausgleich zurück ziehen!

Mit deinem Anspruch auf Zugewinnausgleich müsstest Du eine Verhandlungsposition aufbauen können.

3. Kindesunterhalt: mit der Argumentation machst Du dich lächerlich.

Da wirst Du nach Tabelle zahlen müssen.

4. Versorgungsausgleich: weiß ja nicht was Du verdienst, aber zwei Kinder bringen auch ganz ordentlich Rentenansprüche.

5. Betreuungsunterhalt bis 2015 wirst du zahlen müssen.

Insgesamt halte ich deine Verhandlungsposition für gar nicht schlecht. Du musst ggf. auf den Wohnwert achten.

Die Alte wird keinen Bock haben, dauerhaft von 975 EUR zu leben und dauernd deinen Pfändungen ausgesetzt zu sein. Für die Insolvenz nach der Insolvenz braucht es außerdem eine Karenzzeit.
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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Nachrichten in diesem Thema
Glaube das gab es noch nicht Insolvenz in der EHE Zugewinn Versorgungsausgleich - von CheGuevara - 14-11-2014, 18:12

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