14-11-2014, 20:46
Das ist im Ergebnis sicher komisch, wenn die Alte mit dem kleinen Gehalt und/oder im Erziehungsurlaub einen fünfstelligen Betrag als Zugewinnausgleich löhnen soll ... aber das scheint die gängige Rechtslage zu sein. Hat ja bisher noch keiner festgestellt, dass Familienrecht gerecht und fair ist.
Als feministischer Richter würde ich versuchen, das Anfangsvermögen der alten klein zu rechnen, ggf. nur den Barwert der Ratenzahlungen ansetzen.
Im ersten Schritt würde ich der Alten meine Rechnung offen legen und eine Scheidungsfolgenvereinbarung anstreben!
Als feministischer Richter würde ich versuchen, das Anfangsvermögen der alten klein zu rechnen, ggf. nur den Barwert der Ratenzahlungen ansetzen.
Im ersten Schritt würde ich der Alten meine Rechnung offen legen und eine Scheidungsfolgenvereinbarung anstreben!
remember
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)