19-03-2009, 15:04
Natürlich ginge das @Rudolf, aber lebt die Mutter von Harz4 hat zum einen das Kind verwertbares Vermögen und zum anderen würde die Mutter dieses verwalten. Außerdem werden Schenkungen erst nach 10 Jahren rechtskräftig, somit ist es bei Antragstellung verwertbar weil rückforderbar. Die einzige Lösung ist verschulden, macht aber nur Sinn wenn das Objekt bewohnbar ist wegen der Zinsen. Oder ein Verkauf und verwerten vor Antragsstellung währe denkbar zu einer marktüblichen Preis. Und dann kommt noch das Problem dazu das @sorglos beschreibt.