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Erhöhung Selbstbehalt per 01.01.2015
#2
Ich vermute mal, dass du erwerbstätig bist und deshalb die Aufstockermethode nicht geht. Ansonsten könnte er sich als Aufstocker den Unterhalt wieder vom Staat holen.

Zitat:Da wir unsere Ruhe wollen, bleibt alles wie es ist. Nur keine schlafenden Hunde wecken.

Das Jugendamt will doch eh alle zwei Jahre Auskunft und die Altersstufen ändern sich vielleicht auch. Spätestens bei dieser Gelegenheit sind Fahrkosten und erhöhte Selbstbehalte durch deinen Mann geltend zu machen. Er braucht halt auch die Traute, es auf eine Klage ankommen zu lassen. Was zahlt er denn momentan, was verdient er und wie hoch ist seine Erwersminderungsrente?
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Nachrichten in diesem Thema
Erhöhung Selbstbehalt per 01.01.2015 - von die zweite frau - 02-12-2014, 21:06
RE: Erhöhung Selbstbehalt per 01.01.2015 - von p__ - 02-12-2014, 21:36

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