(18-01-2015, 04:44)Anzulo schrieb: Richterin lehnt einholung des von mir verlangten fam. psych. Gutachten ab.
Ende vom Lied: Mir wird wohl das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen da wir uns nicht über den Wohnort einigen könnten und das Kind zur Ruhe kommen muss und im neuen Wohnort
Die Richterin hat Dir da einen gefallen getan. So ein Gutachten ist Richtig teuer und bringt nicht das was du möchtest oder was Du erwartest.
Das alleinige ABR zu beantragen war meiner Meinung nach auch nicht sehr schlau. Da ihr Verheiratet seid habt ihr beide das ABR. Es wäre sinnvoller gewesen die Richterin davon zu überzeugen das euer Kind bei Dir am besten aufgehoben ist. Die Richterin hätte das Kind auch in Deine Obhut geben können ohne der KM das ABR zu entziehen. Die Beweise sichert man und verwendet sie da wo sie auch treffen im Gericht. Ich denke Du hast zu früh gegen die KM geschossen.
Hat Dein Anwalt Dir zu solchen Anträgen geraten?
Das mit dem zu Ruhe kommen des Kindes ist schon eine Standard Ansage im Gericht. Damit wird der KV schnell abgespeist. Das Kind jetzt rausholen wird nicht mehr möglich sein. Du musst jetzt dem Umgang regeln gerichtlich und abwarten.
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen!
Für Gerichte gilt! Kein Kind kein Geld !!!
Für Gerichte gilt! Kein Kind kein Geld !!!